Haftstrafen im Skandal um Brustimplantate
AIX-EN-PROVENCE. Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP hat ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence Unternehmensgründer Jean-Claude Mas (76) zu vier Jahren Haft wegen schweren Betrugs und vorsätzlicher Täuschung verurteilt.
PIP (Poly Implant Prothese) hatte jahrelang Brustimplantate mit billigerem Industrie-Silikon statt mit Spezial-Silikon gefüllt. Diese Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden 300.000 Frauen Implantate der Firma eingesetzt. Deutsche und französische Behörden empfahlen Betroffenen, die Implantate vorsorglich entfernen zu lassen – allein in Frankreich kamen mehr als 18.000 Frauen dieser Empfehlung nach. In Österreich vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) 69 Betroffene.
Schadenersatzansprüche
Neben dem Firmengründer standen vier leitende Angestellte vor Gericht. Sie wurden zu teilweise bedingt ausgesprochenen Haftstrafen verurteilt. Die Entscheidungen sind demnach nicht rechtskräftig.
Der VKI kündigte an, nach Rechtskraft der Urteile Schadenersatzansprüche bei einem französischen Fonds für Verbrechensopfer anzumelden. So könne zumindest bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro für die Österreicherinnen Entschädigung verlangt werden.