Verfassungsrichterbefassen sich mit aktiver Sterbehilfe
WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzt sich in seiner am Montag begonnenen Session unter anderem mit dem Verbot der aktiven Sterbehilfe, dem Kopftuchverbot in Volksschulen sowie der "Klimaklage" gegen Begünstigungen für die Luftfahrt auseinander.
Bei der Sterbehilfe gibt es vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt. Sie sehen durch die bestehende Rechtslage leidende Menschen gezwungen, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder – unter Strafandrohung für Helfer – Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen. Am Donnerstag findet eine öffentliche Verhandlung statt.
"Töten ist keine Therapieoption"
Dabei geht es um vier beim VfGH mit Unterstützung des Schweizer Sterbehilfe-Vereins Dignitas eingebrachte Anträge, wonach die bestehenden Paragrafen 77 und 78 des Strafgesetzbuches – "Tötung auf Verlangen" und "Beihilfe zum Suizid" – gelockert werden sollen. Nachdem im Februar dieses Jahres das deutsche Bundesverfassungsgericht das Verbot der "geschäftsmäßigen Beihilfe" zum Suizid gekippt hatte, stand das Thema im Juni auf der Agenda des VfGH, wurde aber auf den Herbst verschoben.
Bioethiker, Moraltheologen, Bischöfe und Ordensvertreter sprachen sich gestern für die Beibehaltung der aktuell gültigen Rechtslage zum Lebensende aus. "Töten ist keine Therapieoption. Steht diese Möglichkeit erst einmal offen, wächst der Druck auf Kranke, ihrer Umgebung das alles zu ersparen", sagte Susanne Kummer, Geschäftsführerin des kirchlichen Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik in Wien.