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StVO-Novelle: Ab Freitag darf Rasern das Auto abgenommen werden

Von nachrichten,at/apa, 26. Februar 2024, 08:06 Uhr
Strafen – das bringt 2024
Ab Freitag gilt's: Wer dann mehr als 80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerorts unterwegs ist, kann sein Auto verlieren. Bild: Volker Weihbold

WIEN. Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.

Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich, erinnerte der ÖAMTC. Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden.

Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

ÖAMTC bezweifelt Wirksamkeit

Der ÖAMTC bezweifelte indes die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: "Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden", erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von Rechtsprofessorinnen und -professoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

"Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird", so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

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73  Kommentare
73  Kommentare
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spoe (15.168 Kommentare)
am 27.02.2024 08:47

Noch ein paar Rennen vor Freitag?

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Tebasa1781 (687 Kommentare)
am 27.02.2024 07:43

Endlich!

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( Kommentare)
am 26.02.2024 18:18

z z z

Bei unseren äusserst laschen Kontrollen, die man eigentlich nur höchst ausnahmsweise sieht, ist das schon ein bessserer Witz.

Intelligente Blackbox hilft 1000mal besser ...

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tituspullo (1.800 Kommentare)
am 26.02.2024 16:16

Egal wem der Wagen gehört. Die Raser sollen den Eigentümer das Auto zurückzahlen. Ob Leasing, Mietwagen oder sonstige Varianten. Der Raser soll zahlen ein Lebenlang wenn nötig und lebenslange Sperre des Führerscheines.
Dan wird es ruhig mit diese Kasperl 🤮🤮🤮

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elhell (2.395 Kommentare)
am 26.02.2024 16:13

Ich hoffe, der ersten straffälligen Person wird in einem offiziellen Festakt das Auto entzogen und feierlich die goldene Dumpfnuss verliehen.

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vinzenz2015 (48.424 Kommentare)
am 26.02.2024 15:58

Die Diskussion hier hat als einziges Ziel die Legimierung der stark überhöhten Geschwindigkeit durch Verweis auf Eigentümer des Fahrzeugs in Frage zu stellen!
Weniger Raser = weniger Tote!
Gleich ob geleast oder Firmenauto etc!!

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vinzenz2015 (48.424 Kommentare)
am 26.02.2024 16:00

Einfach nur das Tempo der angegebenen Höchstgeschwindigkeit anpassen!
Kling einfach und ist es auch!

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stimmtso (723 Kommentare)
am 26.02.2024 15:00

Wird dann den Politikern auch das Auto weggenommen ,oder gibt es hier Ausnahme Klauseln.

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Natscho (5.571 Kommentare)
am 26.02.2024 15:06

Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz

"(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

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Uther (2.438 Kommentare)
am 26.02.2024 14:57

Zielführend wär es auch so wie in Finnland die Strafen bei Vergehen nach dem Einkommen zu berechnen!
Der Rasende Finanzminister zahlt Strafen aus dem Portmonaie während andere in Finanzielle Schwierigkeiten kommen!

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Steuerzahler2000 (4.195 Kommentare)
am 26.02.2024 14:36

"Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden.

Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug."

Genügend Schlupflöcher für Raser - nicht ordentlich durchdacht !

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angerba (2.154 Kommentare)
am 26.02.2024 14:35

Im Ansatz ungerecht! Grund:Unterschiedliche Werte der Autos, Leasingautos....

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maggie71 (304 Kommentare)
am 26.02.2024 13:11

Gleiches Vergehen, gleiche Strafe. Führerscheinentzug ok, aber warum soll jemand, der fleißig in einem guten Job arbeitet und dementsprechend verdient - und sich daher legal ein teures Auto gegönnt hat, das 10fache (Versteigerungswert) gegenüber jemandem bezahlen, der sich irgendein 15 Jahre altes Gefährt gekauft hat und im Ortsgebiet 130 fährt? Das Auto muss von mir aus nachweislich verkauft worden sein, aber dann gibt's einen Fixpreis, alles andere ist nichts als wieder einmal Geldmacherei von einem Staat, der ständig die Falschen fördert!

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reibungslos (15.097 Kommentare)
am 26.02.2024 14:13

In der Schweiz und in Skandinavien richtet sich auch die Geldstrafe nach dem Einkommen.

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maggie71 (304 Kommentare)
am 26.02.2024 14:27

Es richten sich ohnehin schon genug Steuern nach dem Einkommen, irgendwann muss sich ein anstrengenderer Job auch einmal bezahlt machen.

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Natscho (5.571 Kommentare)
am 26.02.2024 14:30

Du meinst, weil du gut verdienst oder reich bist sollst du über dem Gesetz stehen dürfen?
"If the penalty for a crime is a fine, then that law only exists for the lower class"

Das Auto abzunehmen ist schon richitg, das tut auch auf einer emotionalen Ebene weh und hat eine direkte Kausalität.

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Federspiel (3.626 Kommentare)
am 26.02.2024 14:33

Ich kann dir was entgegnen, aber nicht wegen erhöhter Geschwindigkeit:

In den USA heißt es: You did adult crime, so you get adult time.

Bei uns heißt es: Er war traumatisiert, er hat Stimmen gehört, usw...

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Natscho (5.571 Kommentare)
am 26.02.2024 14:51

Und wenn du in Österreich jemanden umbringen wirst, tu es mit dem Auto und am besten noch besoffen.

Die USA sind auch ein tolles Beispiel mit ihrer hohen Kriminalitätsrate und der hohen Rückfallquote.
Ich für meinen Teil bin froh, das wir kein rachebasiertes System haben.

Der schizophrene Mörder auf den du anspielst kann bei Gefährlichkeit übrigens länger weggesperrt werden, als du es als "Gesunder" mit Lebenslang werden würdest.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (29.220 Kommentare)
am 26.02.2024 14:14

Frau fährt nicht zufällig um 80(!) km/h zu schnell...

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jamei (25.558 Kommentare)
am 01.03.2024 11:25

Sie schreiben ua:..." aber warum soll jemand, der fleißig in einem guten Job arbeitet und dementsprechend verdient - und sich daher legal ein teures Auto gegönnt hat,"

Ja warum, soll so jemand glauben er dürfte SCHNELLER fahren als ERLAUBT?

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dachbodenhexe (5.955 Kommentare)
am 26.02.2024 12:45

Wenn Leasing-Fahrzeuge nicht beschlagnahmt werden, dann ist dieses Gesetz mehr als ungerecht!

Ich bin dafür, dass der Raser nach einem Strafkatalog bestraft werden soll und diese unsinnige Autobeschlagnahmung welche absolut ungerecht ist ( aus dem Grunde da der Wert der Fahrzeuge wohl um hundertausende von Euros auseinanderklaffen und ein Leasingfahrer davon nicht betroffen ist)

Klare Strafsätze für ein Vergehen ansonsten landen wir in einem Staat in dem der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt werden können.

Ein Beispiel: bei 80Kmh über Ortsgeschwindigkeit Führerschein Entzug, 1 Monat Haft unbedingt, und 10 000.- Strafe (eventuell abhängig vom Einkommen höher oder niedriger).

Damit ist das Strafmaß klar definiert und trifft alle Raser mit der gleichen Härte.

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MaxXI (1.337 Kommentare)
am 26.02.2024 13:52

Die meisten Fahrzeuge sind ohnehin geleast...also ist diese Gesetz ohnehin zahnlos

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elhell (2.395 Kommentare)
am 26.02.2024 16:43

Gerechter wären Strafen in Prozent vom Bruttojahresgehalt.
Bei Ihrem Beispiel - 80 km/h über Ortslimit - auf jeden Fall 10 %; das kann dann vier- bis sechsstellig kosten, ist aber vermutlich empfindlich genug, dass das Auto verkauft oder das Leasing beendet werden muss. Klar, das ist drastisch, aber immerhin geht es da um 130 km/h im Ortsgebiet, da hört sich der Spaß auf.

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Automobil (3.000 Kommentare)
am 26.02.2024 12:27

Die Politik soll sich um die wahren Probleme in unserem Land kümmern

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Natscho (5.571 Kommentare)
am 26.02.2024 13:31

300 - 400 Tote und tausende Verletzte im Jahr durch den Straßenverkehr SIND ein wahres Problem

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Automobil (3.000 Kommentare)
am 26.02.2024 15:12

Natscho

Wie viele sterben durch Geschwindigkeiten, ausgelöst von +90 km/h außerhalb des Ortsgebiets?

Zudem: Asylanten, die Leute töten, sind auch ein wahres Problem und sie kosten uns nebenbei auch noch eine riesige Menge an Steuergeld...

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Natscho (5.571 Kommentare)
am 26.02.2024 15:21

in 22% der Unfälle mit tödlichem ist es jedenfalls überhöhte Geschwindigkeit.
Ich gebe dir also Recht, dass die Grenzen und sonstigen Strafen also noch verschärft werden sollten.

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Biobauer (6.149 Kommentare)
am 26.02.2024 12:21

Ich kaufe mir immer Gebrauchtwägen wenn vier jähre Alt sind und bezahle sie auch.
mein Versicherungsvertreter hat immer den neuesten Audi und hat einen Liesingvertrag.

Wenn wir beide mit Überhöhter Geschwindigkeit ins Ortsgebiet einfahren, behält er sein Auto und ich muss meines abgeben?????????

Ich bin für Strafen bei Raserei, aber das Gesetzt kann nur aus einem Grünen Ministerium kommen.

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mandimandi1 (507 Kommentare)
am 26.02.2024 14:16

Also dann machen wir einen Strafenkatalog wie in der Schweiz... Wie wäre das? Und immer sind die Grünen schuld! Gehts noch? Sind das auch die Grünen in der CH? Einfach Schwachsinn!

Oder die Strafen in Italien? Da gibts auch eine Beschlagnahme! Auch von den Grünen?

Wie wäre es mit den Strafen wie in Skandinavien? Da lernt der Biobauer auch mal rücksichtsvolles Autofahren. Vorteil für den Biobauer: Niedriges pauschaliertes Einkommen und damit niedrigere Strafsätze .... Und den Rasern, welche die Strafen bei uns aus der Portokasse zahlen, werden mal ordentliche Strafen verhängt da abhängig vom Einkommen!!
Offensichtlich waren Sie noch nie in Skandinavien. Da werden Sie den Unterschied gleich merken, insbesondere wenn Sie wieder nach D und Ö. zurückkommen.

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Federspiel (3.626 Kommentare)
am 26.02.2024 14:35

Stimmt: Ich hab da immer alle überholt, obwohl ich mich an die Gschwindigkeiten gehalten habe.

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Peter1983 (2.474 Kommentare)
am 26.02.2024 12:19

80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerorts - das ist schon ein sehr großzügiger Toleranzbereich.

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mandimandi1 (507 Kommentare)
am 26.02.2024 14:18

ja, m.E. viel zu hohe Überschreitungswerte. Da muß man ein Vollkoffer sein, wenn einem das passiert....

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Nosching (90 Kommentare)
am 26.02.2024 11:56

Diese Novelle ist schon mal ein gutes Zeichen, aber die Toleranzen gehören nachgeschärft! Im Ortsgebiet 130 damit die Novelle greift finde ich noch etwas lasch! Würde generell +40km/h als Grenze begrüßen

Im 30er also ab 70km/h
Im 50er also ab 90km/h
Beim 100er ab 140 km/h
und Autobahn ab 170km/h

Ist mindestens genauso grob Fahrlässig. Aber da sch****t sich die Politik offenbar noch ein bisschen an.

Aber trotzdem ein Lob für das Auto weg

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moarli35 (2.624 Kommentare)
am 26.02.2024 11:45

Wer im ortsgebiet mit 130 bzw Bundesstraße 190 kmh fährt ist ein Mörder auf 4 ràder und gehört auto eingezogen versteigert bzw verschrottet

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felixh (5.008 Kommentare)
am 26.02.2024 11:08

Endlich, ich würde aber die Grenzen herabsetzen!!!

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betterthantherest (36.906 Kommentare)
am 26.02.2024 11:34

auf 3 km/h im Ortsgebiet und auf 5 km/h auf Autobahnen?

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felixh (5.008 Kommentare)
am 26.02.2024 11:50

so wie in der Schweiz! ist etwas übertrieben

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reibungslos (15.097 Kommentare)
am 26.02.2024 14:26

Das in der Schweiz passt schon. Es wird dort sehr genau differenziert. Unbedingte Haft und Fahrzeuentzug gibt es dort auch nur für qualifiziert grobe Verletzungen der Verkehrsregeln, wie man das dort nennt.

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reibungslos (15.097 Kommentare)
am 26.02.2024 14:33

Wobei zunächst meist eine bedingte Haftstrafe verhängt wird.

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t.a.edison (2.691 Kommentare)
am 26.02.2024 11:55

Das ist zuviel, da besteht die Gefahr dass sie einem die Schuhe abnehmen😅

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mandimandi1 (507 Kommentare)
am 26.02.2024 14:20

wer in der 30er 60 km/h fährt, dem gehört der FS abgenommen und das Auto beschlagnahmt!

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gutmensch (16.941 Kommentare)
am 26.02.2024 17:19

Ganz egal zu welchem Thema, ned?deppad muss saudeppad melden.

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Gugelbua (32.814 Kommentare)
am 26.02.2024 10:51

wird auch Zeit, die sportliche Aktivität von Rasern und Dränglern
hat auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen

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KlausBrandhuber (2.148 Kommentare)
am 26.02.2024 10:50

Die Regelung bei Fahren mit einem fremden Auto ist unsinnig. Für derartige Fälle gibt's schon seit Jahrzehnten eine adäquate Maßnahme. Und die heißt Wertersatzstrafe.
Übrigens: Der Verfall des Fahrzeugs sollte in jedem Fall von "Fahren ohne Führerschein" verhängt werden.
Und eben, wenn das Auto einem Freund, der Mama,... gehört mit Wertersatzstrafe, zu deren Besicherung das Fahrzeug zu beschlagnahmen ist.

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hasta (2.959 Kommentare)
am 26.02.2024 10:43

Bei derartigen Geschwindigkeitsüberschreitungen soll das KFZ vorerst nur beschlagnahmt und erst nach einer gewissen Zeit verschrottet werden. Hins. Leasing- od. Leihauto soll ebenfalls das KFZ entzogen werden, aber der Leasingfirma od. Autovermieter retourniert werden, mit der Auflage dem Leasingnehmer/Mieter eine bestimmte Zeit kein KFZ zur Verfügung zu stellen.
Diese Maßnahmen dürfen jedoch die vorgesehenen Geldstrafen und sons. Auflagen nicht schmälern.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (29.220 Kommentare)
am 26.02.2024 10:53

Eine "Blacklist" für alle Leasing- und Leihautofirmen wäre zweckmäßig.
Wobei: Ohne Führerschein...

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elhell (2.395 Kommentare)
am 26.02.2024 16:28

Nicht verschrotten, versteigern und das Geld in einen Fonds für Verkehrserziehung oder Unfallprävention einzahlen, wäre mein Vorschlag.
Und der Person ein Leistungslimit in den Führerschein eintragen sowie zeitlich begrenzt ein um 20 km/h heruntergesetztes Tempolimit (außer in 30er-Zonen, weil a 10er ist unrealistisch).

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 26.02.2024 10:43

Falscher Ansatz.
Ich stimme mit dem ÖAMTC überein.

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PeterBergthaler883 (32 Kommentare)
am 26.02.2024 10:25

A PRIMA Idee! 👍👍👍

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betterthantherest (36.906 Kommentare)
am 26.02.2024 10:24

Süß.

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