Abbruch älterer Gebäude in Wien nicht mehr genehmigt
WIEN. Die Bauordnungsnovelle soll vor allem Gründerzeithäuser schützen.
Der Abriss eines älteren Gebäudes ist in Wien inzwischen ein schwieriges Unterfangen. Denn die Stadt hat zuletzt keine entsprechenden Anträge mehr genehmigt. Basis für den strikten Kurs ist die jüngste Novelle der Bauordnung. Der Schutz historischer Häuser wurde deutlich verstärkt. Im Fokus stand dabei etwa die sogenannte wirtschaftliche Abbruchreife, die früher so manchen Abbruch ermöglichte.
Wenn eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist, dürfen Objekte unter bestimmten Voraussetzungen demoliert werden – oft zum Ärger von Anrainern und Bürgerinitiativen. Immer wieder gab es Aufregung oder Proteste, wenn prägnante Gebäude plötzlich aus dem Stadtbild verschwanden und an ihrer Stelle Neubauten errichtet wurden.
Bei manchen Projekten wurde auch gemunkelt, dass der schlechte Zustand des Altbaus durchaus vorsätzlich herbeigeführt wurde. Letztendlich wurde der Ruf nach einer schärferen Gangart immer lauter. Diese wurde dann in einem ersten Schritt 2018 in eine Verordnung gegossen.
Der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit sollte damit gestärkt werden. Ein Abbruch von Immobilien, die vor 1945 errichtet wurden oder in Schutzzonen stehen, ist seither nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss etwa geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht. Wenn ein Erhalt wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist der Abriss aber zuzulassen.
Das hat laut Stadt verfassungsrechtliche Gründe – was sich auch nicht geändert hat, wie man im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SP) betont. Die Ende 2023 in Kraft getretenen, rückwirkend ab 1. Juli 2023 geltenden neuen Bauordnungsvorschriften erschweren die Sache jedoch massiv. Was sich auch an den Zahlen zeigt: Laut aktuellen Daten wurden seither 19 Ansuchen auf Abbruchbewilligung gestellt. Kein einziges davon wurde genehmigt.
Denn inzwischen lässt die Behörde selbst den Zustand mittels externer Sachverständiger überprüfen. Wird nachgewiesen, dass schuldhaftes Verhalten bei den Erhaltungspflichten vorliegt, wird dies berücksichtigt. Was konkret bedeutet: Schäden an einem Gebäude, die durch Vernachlässigung entstanden sind, können nicht mehr zur Berechnung der wirtschaftlichen Abbruchreife herangezogen werden.
Wir leben halt geistig immer noch im 19. Jahrhundert. Nach ca. 300 Jahren sollten wir uns endlich davon lösen.
In dem alten Dreck will halt keine:r wohnen. Dicke, oft feuchte Mauern, hohe Räume und unendliche Kosten.
Das ist kaum jemanden zumutbar.
Daher: das alte Gemäuer abreißen und durch moderne Bauten ersetzen.
Und durch gesichtslose, fade und billig gebaute Beton und Glaspaläste ersetzen? nein danke.
Blödsinn, dann verfallen alle Gründerzeithäuser, weil die Sanierung von solchen die teuerste Form der Wohnraumschaffung ist. Aus MRG Mieten ist das absolut unfinanzierbar!!
Sollte auch in Linz eingeführt werden.
In Linz schon fast zu spät