Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Abbruch älterer Gebäude in Wien nicht mehr genehmigt

Von OÖN, 20. September 2024, 20:03 Uhr
Abbruch älterer Gebäude in Wien nicht mehr genehmigt
Zuletzt wurden 19 Ansuchen auf Abbruchbewilligung abgewiesen. Bild: colourbox.de

WIEN. Die Bauordnungsnovelle soll vor allem Gründerzeithäuser schützen.

Der Abriss eines älteren Gebäudes ist in Wien inzwischen ein schwieriges Unterfangen. Denn die Stadt hat zuletzt keine entsprechenden Anträge mehr genehmigt. Basis für den strikten Kurs ist die jüngste Novelle der Bauordnung. Der Schutz historischer Häuser wurde deutlich verstärkt. Im Fokus stand dabei etwa die sogenannte wirtschaftliche Abbruchreife, die früher so manchen Abbruch ermöglichte.

Wenn eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist, dürfen Objekte unter bestimmten Voraussetzungen demoliert werden – oft zum Ärger von Anrainern und Bürgerinitiativen. Immer wieder gab es Aufregung oder Proteste, wenn prägnante Gebäude plötzlich aus dem Stadtbild verschwanden und an ihrer Stelle Neubauten errichtet wurden.

Bei manchen Projekten wurde auch gemunkelt, dass der schlechte Zustand des Altbaus durchaus vorsätzlich herbeigeführt wurde. Letztendlich wurde der Ruf nach einer schärferen Gangart immer lauter. Diese wurde dann in einem ersten Schritt 2018 in eine Verordnung gegossen.

Der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit sollte damit gestärkt werden. Ein Abbruch von Immobilien, die vor 1945 errichtet wurden oder in Schutzzonen stehen, ist seither nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss etwa geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht. Wenn ein Erhalt wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist der Abriss aber zuzulassen.

Das hat laut Stadt verfassungsrechtliche Gründe – was sich auch nicht geändert hat, wie man im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SP) betont. Die Ende 2023 in Kraft getretenen, rückwirkend ab 1. Juli 2023 geltenden neuen Bauordnungsvorschriften erschweren die Sache jedoch massiv. Was sich auch an den Zahlen zeigt: Laut aktuellen Daten wurden seither 19 Ansuchen auf Abbruchbewilligung gestellt. Kein einziges davon wurde genehmigt.

Denn inzwischen lässt die Behörde selbst den Zustand mittels externer Sachverständiger überprüfen. Wird nachgewiesen, dass schuldhaftes Verhalten bei den Erhaltungspflichten vorliegt, wird dies berücksichtigt. Was konkret bedeutet: Schäden an einem Gebäude, die durch Vernachlässigung entstanden sind, können nicht mehr zur Berechnung der wirtschaftlichen Abbruchreife herangezogen werden.

mehr aus Wohnen

Rekordhitze trieb Nachfrage nach Klimaanlagen

Vietnam: Todesurteil gegen Immo-Managerin bestätigt

Immofinanz nun Alleinaktionärin der s Immo

Versicherer Generali kauft Palazzo Carciotti in Triest

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

5  Kommentare
5  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
azways (6.331 Kommentare)
am 21.09.2024 08:03

Wir leben halt geistig immer noch im 19. Jahrhundert. Nach ca. 300 Jahren sollten wir uns endlich davon lösen.
In dem alten Dreck will halt keine:r wohnen. Dicke, oft feuchte Mauern, hohe Räume und unendliche Kosten.
Das ist kaum jemanden zumutbar.
Daher: das alte Gemäuer abreißen und durch moderne Bauten ersetzen.

lädt ...
melden
antworten
Natscho (5.914 Kommentare)
am 21.09.2024 08:41

Und durch gesichtslose, fade und billig gebaute Beton und Glaspaläste ersetzen? nein danke.

lädt ...
melden
antworten
ingenieur (59 Kommentare)
am 20.09.2024 21:17

Blödsinn, dann verfallen alle Gründerzeithäuser, weil die Sanierung von solchen die teuerste Form der Wohnraumschaffung ist. Aus MRG Mieten ist das absolut unfinanzierbar!!

lädt ...
melden
antworten
NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.458 Kommentare)
am 20.09.2024 20:25

Sollte auch in Linz eingeführt werden.

lädt ...
melden
antworten
Natscho (5.914 Kommentare)
am 21.09.2024 08:41

In Linz schon fast zu spät

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen