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Kika/Leiner-Pleite: Viele Härtefälle bei Möbel-Anzahlungen

Von nachrichten.at/apa, 15. Dezember 2024, 13:38 Uhr
Anzahlungen bei kikaLeiner: Kunden hängen in der Warteschleife
Bild: APA/Max Slovencik

WIEN/ST. PÖLTEN. Bei der Pleite von Kika/Leiner gibt es tausende Kunden, die um ihre Anzahlungen umfallen. Darunter sind nach dem extremen Hochwasser in Niederösterreich auch viele Flutopfer.

Denn die nun zahlungsunfähige Möbelkette hatte nach dem 15. September noch eine Hochwasser-Hilfsaktion mit einem 20-prozentigen Sofortrabatt gestartet. In die Insolvenz involvierte Personen sprachen gegenüber der APA von "überdurchschnittlich vielen Härtefällen". Verbraucherschutz gibt es hier nicht.

Am 20. September warb Leiner auf Facebook noch folgendermaßen: "Die extremen Unwetter haben viele von uns schwer getroffen und der Weg zurück zur Normalität ist oft lang und herausfordernd. In dieser schwierigen Situation möchten wir euch zur Seite stehen und euch unterstützen", und weiter: "Gemeinsam schaffen wir das!"

Doch aus dem "Gemeinsam" wurde nichts - im Gegenteil, der Schaden wurde noch größer als Kika/Leiner am 12. November Insolvenz anmeldete. Diese Woche informierte der Masseverwalter die betroffenen Kundinnen und Kunden, ob er ihre Kaufverträge noch erfüllt oder nicht. Laut Medienberichten geht es um 10.000 bis 20.000 Anzahlungen, etwa für Küchen oder Sofas. Der Masseverwalter selbst will sich zur Zahl der betroffenen Kunden nicht äußern.

Anzahlungen kurz vor einer Insolvenz rechtlich erlaubt

Dass ein Unternehmen wenige Wochen vor einer Pleite noch Anzahlungen entgegennimmt, ist laut Insolvenzexperten aus juristischer Sicht in Ordnung. Ein Unternehmen hat, wenn es feststellt, dass es zahlungsunfähig ist, noch bis zu 60 Tage Zeit eine Sanierung zu versuchen, bevor es einen Insolvenzantrag stellen muss. In dieser Zeit darf das Unternehmen seine Geschäfte normal fortführen, also auch Anzahlungen entgegennehmen.

Mehrere Medien griffen in den vergangenen Wochen Einzelschicksale auf. Die ORF-Sendung "Thema" berichtete etwa von einem älteren Ehepaar aus Sieghartskirchen in Niederösterreich, das nach dem Hochwasser für eine neue Küche und ein Speisezimmer 21.270 Euro angezahlt hat. "Heute" schilderte den Fall einer Alleinerzieherin aus Kirnberg an der Mank, die mit dem Geld aus dem staatlichen Katastrophenfonds 19.000 Euro angezahlt hat.

Ohne den von der Möbelkette angebotenen "Schotter-Schutz", den ungefähr ein Drittel der Betroffenen abgeschlossen hat, ist die Chance das Geld zurückzubekommen gering. Wer mit Kredit- oder Bankomatkarte gezahlt hat, kann zumindest eine Rückbuchung über seine Bank versuchen. Die Erste Bank erklärte vergangene Woche, ihre Kunden dabei zu unterstützen. Ein solcher "Chargeback" sei auch über das Onlinebanking George möglich. Wer die Anzahlung in bar leistete oder überwies, kann sie nur als Forderung im Konkursverfahren anmelden. Die Insolvenzquote liegt bei einem Konkurs in Österreich oft unter 10 Prozent. Das heißt, man bekommt nach Abschluss des Konkursverfahrens nur einen Bruchteil seines Geldes zurück. Und weil eine Forderungsanmeldung 25 Euro kostet, ist eine Anmeldung bei kleineren Beträgen oft sinnlos.

SPÖ brachte Thema Anzahlungen in Regierungsverhandlungen ein

Eine gesetzliche Absicherung für Anzahlungen von Konsumenten gibt es in Österreich - mit Ausnahme von Pauschalreisen - nicht. Die SPÖ hat dem Vernehmen nach das Thema Anzahlungen in die Regierungsverhandlungen eingebracht, scheint sich in der Untergruppe für Verbraucherschutz aber nicht gegen ÖVP und NEOS durchgesetzt zu haben.

Die ÖVP Niederösterreich erklärte auf APA-Anfrage, dass es "schrecklich" sei, dass Hochwasseropfer durch den Konkurs erneut geschädigt wurden. Die Partei von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hält aber fest, dass Kunden die Möglichkeit gehabt hätten, Versicherungen abzuschließen, die in solchen Fällen einspringen.

Der FPÖ-Abgeordnete Alois Kainz stellte am Freitag zu dem Thema eine parlamentarische Anfrage an den scheidenden Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne). Kainz will wissen, ob für Gläubiger, die auch vom Hochwasser betroffen waren, staatliche Hilfen überlegt werden und ob Hochwasseropfer etwa von der Anmeldegebühr in Höhe von 25 Euro befreit werden können.

Sozialministerium und AK für bessere Absicherung bei Anzahlungen

Aus Rauchs Ministerium hieß es auf APA-Anfrage, die Kika/Leiner-Insolvenz zeige, wie wichtig eine verpflichtende Absicherung der Zahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sei. "Diese sollte politisch diskutiert und in der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden, zumindest ab einer gewissen Höhe der Anzahlung." Möglich wäre auch, dass bestimmte Branchen verpflichtet werden, Konsumenten eine Anzahlungsgarantie anzubieten.

Auch die Arbeiterkammer (AK) sieht nach der Kika/Leiner-Pleite Handlungsbedarf. Bei einem Kauf, der mit längeren Lieferfristen verbunden ist, sollte die Anzahlung gesetzlich auf 10 bis 20 Prozent gedeckelt werden.

Bisher ist nur bei Pauschalreisen vorgeschrieben, dass die Anzahlung maximal 20 Prozent betragen darf. Zudem müssen die Reiseveranstalter für die Kundengelder eine Insolvenzversicherung abschließen. Ausgenommen sind allerdings Reiseleistungen, die getrennt voneinander gebucht werden. Auch hier fordert die Arbeiterkammer (AK) eine Nachschärfung. "Flugtickets werden in der Regel lange vor Flugantritt zur Gänze bezahlt und sollten daher einen Insolvenzschutz haben", sagte die Leiterin der AK-Konsumentenschutzabteilung, Gabriele Zgubic, zur APA.

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79  Kommentare
79  Kommentare
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eldon (1.362 Kommentare)
am 16.12.2024 16:24

Die eigentliche Frage ist: Kann man überhaupt Möbel in so einem Ausmaß (ganze Küche) bei irgendjemand OHNE Anzahlung erwerben?

Insofern stellt sich die Frage nämlich gar nicht warum die Menschen eine Anzahlung geleistet haben. Wenn es eh nicht anders geht, kann man entweder keine Küche mehr haben oder Anzahlung leisten.

Warum geht überhaupt jemand zu Kika/Leiner: Kann nicht einfach jeder beim Tischler "ums Eck bestellen"? Aber die Frage erübrigt sich mittlerweile da oft kein Tischler ums Eck und die die es noch gibt auch gut ausgelastet sind. Also der Gang zu Großproduzenten oder größeren Lieferanten ist sicher auch eine gewisse Notwendigkeit in einer Zeit wo der Bedarf so hoch ist.

Bei einer Versicherung ist man immer der Dumme, außer der Schadensfall tritt ein, was eben nur sehr selten der Fall ist.

Dass das Unternehmen aber mit Rabatten wirbt und extra Kunden anlockt mit dem Wissen der eigenen finanziellen Situation ist einfach nicht richtig. Das grenzt an Abzocke!

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betterthantherest (40.310 Kommentare)
am 16.12.2024 09:51

Wer einem Unternehmen das kürzlich schon mal pleite war eine 5stellige Summe als Anzahlung ohne jede Besicherung überweist, der kann seine Ersparnisse gleich den falschen Polizisten vor die Haustür zur Abholung bereit legen.

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KritischerGeist01 (5.236 Kommentare)
am 16.12.2024 13:58

@SchlechterAlsDerRest:
Ja, ist klar. Wir kennen dich schon.
Alle Anderen sind Trotteln. Nur du allein erkennst alle Zusammenhänge. Und nur du hast neben deiner alltäglichen Arbeit noch Zeit für 38.283 sinnbefreite Kommentare, wo du alle anderen zu Trotteln erklärst.

In deinem Kellerabteil muss es sehr einsam sein.

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amha (13.813 Kommentare)
am 16.12.2024 18:16

@geistloserKritiker: Unternehmen in der Finanzwirtschaft denken ganze 5 Jahre nach einer Insolvenz nicht daran, einem Pleitier unbesicherte Mittel zur Verfügung zu stellen.

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willie_macmoran (4.199 Kommentare)
am 16.12.2024 19:11

Nur handelt es sich hier nicht um "Unternehmen in der Finanzwirtschaft" sondern um einfache Menschen. Das sind von mir aus Maurer, LKW-Fahrer oder Friseurinnen. Und die haben eben genausoviel Ahnung von Finanzwirtschaft wie ich vom Haareschneiden.

Und genau deshalb braucht es einen starken Konsumentenschutz, damit eben nicht jeder der sich gerne eine Küche kaufen möchte das Insolvenzrecht von Großunternehmen kennen muss.

Die arrogante Präpotenz die hier von manchen an den Tag gelegt wird ist völlig unangebracht.

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amha (13.813 Kommentare)
am 16.12.2024 19:16

Nein, es handelt sich um einen Poster, der hier stets völlig grund- und niveaulos andere beflegelt!

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LiBerta1 (5.076 Kommentare)
am 16.12.2024 09:39

Die Politik vertritt zuerst die Interessen der Wirtschaft. Dann kommt lang lang nichts, dann kommen die Berufstätigen. Falls was übrigbleibt, gibts mit viel Trara ein Almosen für die Menschen in ihrem Alltag.

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betterthantherest (40.310 Kommentare)
am 16.12.2024 09:49

vielleicht sollte man konkretisieren:

die Politik vertritt die Interessen der erfolgreichsten Lobbyisten.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 16.12.2024 09:24

Wir brauchen keinen erweiterten Konsumentenschutz, sondern MÜNDIGE und reife Konsumenten.
Es gibt schon zu viele Reglementierungen, die nur Kosten steigern und Effizienz vermindern.

Wenn keiner mehr mit ungesicherten Anzahlungen einkauft, werden die Händler eben entweder auf die Anzahlung verzichten oder eine abgesicherte Anzahlung anbieten müssen.

Eine pauschale Absicherung oder Verschärfung des Konsumentenschutzes geht immer auf Kosten aller Mündigen und jenen, die sich selbst um ihre Angelegenheiten kümmern.

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Ybbstaler (1.411 Kommentare)
am 15.12.2024 21:23

Kurz vor der sich anbahnenden Insolvenz noch fest Anzahlungen einstreifen und Gutscheine verkaufen. Das sind mir feine Geschäftsleute.

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NeuPaschinger (1.221 Kommentare)
am 16.12.2024 06:54

So einfach ist es nicht, denn was niemand weiß ist welches Unternehmen irgendwann mal am Abgrund gestanden ist und dann doch überlebt hat,
wenn man bei Gefahr Panik verbreitet dann kollabiert das Unternehmen auf jeden Fall und das hilft auch nicht.
.
Der Kika Leiner Fall da sind die Betroffenen selbst schuld, ist ja nicht aus dem Nichts gekommen, einem derartigen Unternehmen viel Geld in die Hand drücken ist ein Spiel mit dem Feuer, wer das gemacht hat ist selbst schuld.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 16.12.2024 08:53

Was wäre denn die Alternative? Keine Aufträge mehr annehmen?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (32.135 Kommentare)
am 16.12.2024 15:05

Schotterschutz forcieren.

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willie_macmoran (4.199 Kommentare)
am 15.12.2024 20:07

Na hier sind a paar Lustige unterwegs. Natürlich haben Typen wie Superheld (seines Zeichens MöchtegernUnternehmensberater und weis was ich noch was alles) ein gutes Verständnis von der Rechtslage bei getätigten Anzahlungen.

Die Familie die gerade bei Hochwasser alles verloren hat wahrscheinlich eher weniger.

Und genau deswegen gibt es Konsumentenschutz. Um die sonst natürliche Überlegenheit von Konzernen vor dem einfachen Kunden auszugleichen. Hat sich bewährt und sollte hier natürlich verbessert werden.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 16.12.2024 09:21

Wir brauchen keinen erweiterten Konsumentenschutz, sondern MÜNDIGE Konsumenten.
Wenn keiner mehr mit ungesicherten Anzahlungen einkauft, werden die Händler eben entweder auf die Anzahlung verzichten oder eine abgesicherte Anzahlung anbieten.

---

Ein Verständnis der Rechtslage braucht man gar nicht, aber bei Unwissenheit darf man eben nicht 20.000 EUR völlig achtlos überweisen. Das sagt einem der Hausverstand. "Hab ich nicht gewusst" ist die dümmste aller Ausreden. Bei Unwissenheit oder Unsicherheit darf man eben nicht handeln.

Ist ja ähnlich wie Fahren auf Sicht. Wenn man nicht in eine Kurve sieht, darf man nicht schnell reinfahren und auch nicht überholen, um bei Gefahr rechtzeitig anhalten zu können. Dafür trägt jeder Mündige selbst die Verantwortung.

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susisorgenvoll (17.146 Kommentare)
am 15.12.2024 18:22

Bei Leiner waren die Anzahlungen ziemlich hoch! Soweit erinnerlich 50% bei Bestellung, wobei das Lieferdatum durchaus auch 3-4 Monate später sein konnte. Das kann bei einer Küche schon ganz schön ins Geld gehen!

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BamBam1987 (4.633 Kommentare)
am 16.12.2024 09:02

...also mich hat die Höhe der Anzahlung vor 2 Jahren davon abgehalten, bei Kika/Leiner zu kaufen. Beim Tischler habe ich 10 % angezahlt - waren auch 4.000 Euro. Hoch genug, dass man die Küche dann auch tatsächlich kauft. Und wenn die vorher insolvent gewesen wären, wäre das auch blöd gewesen, aber nicht ganz so schlimm, als wenn ich 20.000 Euro verlieren würde!

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BamBam1987 (4.633 Kommentare)
am 15.12.2024 17:04

STOPP auch für den Klimabonus - ich glaube, wir haben ihn nun oft genug erhalten

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Juni2013 (12.329 Kommentare)
am 15.12.2024 19:00

Und Ihr Kommentar hat mit diesem Artikel genau WAS zu tun?

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spoe (16.975 Kommentare)
am 15.12.2024 19:04

Gegen Vollkasko-Forderungen?

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BamBam1987 (4.633 Kommentare)
am 16.12.2024 08:59

...genau - im Artikel ist ja auch die Rede davon, die Hochwasseropfer erneut zu unterstützen. Zwar mit einem niedrigen Betrag, aber dennoch... Angesichts des Sparzwangs im Bundes- und Landesbudget sollte man solche Sachen bleiben lassen. Sie sollten zuerst bei sinnlosen Dingen wie zB Klimabonus den Sparstift ansetzen - da kann man nämlich in Summe auch viel sparen.

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2good4U (21.090 Kommentare)
am 15.12.2024 16:37

Alle Unternehmen die Anzahlungen verlangen oder Gutscheine ausgeben sollten verpflichtend in eine Insolvenzversicherung einzahlen müssen.
Alternativ könnten die Anzahlungen auch als Sondervermögen geführt werden, welches nicht in die Insolvenzmaße fällt.

Es kann nicht sein, dass man hier das Risiko den Konsumenten umhängt.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 15.12.2024 17:06

Wieso kann man nicht den Kunden eine Entscheidung bezüglich Versicherung oder Absicherung aufs Auge drücken? Ganz ehrlich, ich kaufe bei solchen Anzahlungsbedingungen und langen und nicht einmal garantierten Lieferzeiten ganz einfach nicht. Dann ist es nämlich den Untüchtigen der Händlervöllig egal, wann geliefert wird. Geld ohne Leistung haben sie ja schon.

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stay_at_home (1.099 Kommentare)
am 15.12.2024 17:56

Ja, genau. Wir sollten die dumm.. äähh... armen Konsumenten noch mehr schützen. Ich darf Autofahren, wählen, Kinder bekommen, aber vernünftige Entscheidungen und nicht über meinem Limit leben. Da muss immer der Staat einspringen.

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willie_macmoran (4.199 Kommentare)
am 15.12.2024 18:01

Nach einen Hochwasser eine neue Küche zu kaufen ist nicht "über meine Limit zu leben"

Über Insolvenzrecht und Geschäftsbedingungen bei Anzahlungen Bescheid zu wissen muss man nicht von allen verlangen können.

Der Staat hat die Pflicht gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen die Konsumenten schützen. Der Staat soll mMn nicht hier Einspringen, der Zug ist abgefahren. Aber Gesetze schaffen die Kosumenten vor solch unehrlichen Geschäftsgebahren schützen.

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Tebasa1781 (910 Kommentare)
am 15.12.2024 18:14

Unehrliche Geschäftsgebahren?

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willie_macmoran (4.199 Kommentare)
am 15.12.2024 20:00

Ähm ja, Saftige Anzahlungen kassieren obwohl man weis das die Firma demnächst Krachen geht ist ein "unehrliches Geschäftsgebahren". Danke das ich helfen konnte.

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Tebasa1781 (910 Kommentare)
am 16.12.2024 07:27

Nein, ist es eben nicht.

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betterthantherest (40.310 Kommentare)
am 15.12.2024 18:54

in diesem Fall reichen die Rahmenbedingungen völlig aus.

Wem die Tragweite einer Anzahlung nicht klar ist, der sollte seine Geschäftsfähigkeit freiwillig per Gericht beschränken lassen.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 15.12.2024 19:00

Vor allem bei einem Unternehmen, von dem man bereits weiß oder wissen müsste, dass es sich in einer schwierigen Phase unmittelbar nach einer Insolvenz befindet.

Da frisst die Gier der angebotenen 20% das Hirn, vor allen, weil man ansonsten möglicherweise oder üblicherweise sogar deutlich mehr Rabatte bekommen hätte.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 15.12.2024 18:58

19.000 EUR Anzahlung ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsauskunft ist zumindest nicht recht intelligent. Wer voll geschäftsfähig ist, sollte bei solchen Summen aber besser etwas mehr nachdenken.

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willie_macmoran (4.199 Kommentare)
am 15.12.2024 20:03

SPÖ suppenhuhn Donnix....

Leider ist nicht jeder so Fit bei Finanzdingen wie du als Unternehmensberater, Porschefahrer und Immobilienmagnat und was noch alles du hier im Forum vorgibst zu sein.

Ich denke die betreffende alleinerziehende Dame / die Familie hatte nach dem Hochwasser wahrscheinlich tatsächlich besseres zu tun als eine Bonitätsauskunft über eine große Möbelgruppe einzuholen.

Und genau solche Leute gehören per Gesetz geschützt. Vor Leuten wie dir und von Konzernbossen die den Kragen nicht vollkriegen.

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betterthantherest (40.310 Kommentare)
am 16.12.2024 08:06

"Leider ist nicht jeder so Fit bei Finanzdingen"

Wer sich keinerlei Gedanken um 19.000 Euroen macht und einfach so auf irgend ein Konto überweist, der ist nicht weit von jenen entfernt die ihre Ersparnisse falschen Polizisten zur Abholung vor die Tür legen.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 16.12.2024 09:30

" tatsächlich besseres zu tun als eine Bonitätsauskunft über eine große Möbelgruppe einzuholen "

Eine solche Dummheit oder Ignoranz rächt sich halt.

Da steckt man viele Stunden in die Planung einer neuen Küche, überweist dann aber 19.000 EUR, ohne nur eine einzige Frage bezüglich Absicherung zu stellen. Wo man sogar weiß, dass dieses Unternehmen seit vielen Jahren auch in den Medien als Insolvenzfall beschrieben wird.

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stay_at_home (1.099 Kommentare)
am 15.12.2024 20:39

Was war "unehrlich" und sorry, wenn ich 20k€ für eine Küche ausgebe, wenn ich sie mir nicht leisten kann. Meine hat 15k€ gekostet und ich habe das locker gleich direkt bezahlt.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 16.12.2024 09:32

Sehr gut auf den Punkt gebracht.
Unsere Küche kostete auch nicht mehr als zwei Nettomonatsgehälter (ohne Geräte) und ist mehr als brauchbar sowie ausreichend repräsentativ.

Ich verstehe nicht, wie jemand das 20- oder sogar 40-Fache des eigenen Nettogehalts ausgeben kann.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 16.12.2024 09:27

Es geht nicht um "Küche kaufen" generell, sondern um die naive Überweisung von ca. 20.000 EUR ohne jeglichem Wissen über irgendwelche Sicherheiten. Wie viel kostet so eine Küche denn in Summe, 50.000 oder 60.000 EUR, unfassbar.

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betterthantherest (40.310 Kommentare)
am 15.12.2024 17:57

2good4u

nein - nicht die Firmen sind in der Pflicht.
Sondern der Konsument.

Eine VOLLKASKO fürs ganze Leben ist schlicht unfinanzierbar.

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willie_macmoran (4.199 Kommentare)
am 15.12.2024 18:06

Fix sind da die Firmen in der Pflicht. In den Chefetagen wusste man sicher schon das dies in die Steine geht. Trotzdem und gerade von Flutopfern und das auch mit Werbung hohe Anzahlungen zu kassieren ist eigentlich Betrug.

Wird wohl rechtens sein, aber dies Lücke gehört vom Gesetzgeber sofort geschlossen.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 15.12.2024 19:01

Betrug wäre es, wenn man vorsätzlich andere schädigt.
Wenn du eine strafbare Handlung unterstellst, musst du das auch beweisen können.
Ansonsten bist du es, der sich strafbar macht.

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Tebasa1781 (910 Kommentare)
am 16.12.2024 07:28

Richtig, Anzeige ist schon raus!

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2good4U (21.090 Kommentare)
am 15.12.2024 18:25

Das sehe ich anders, da die Anzahlung ja von den Unternehmen verlangt wird.
Zudem bin ich überzeugt, dass sicher nicht alle Konsumenten bzgl. der Risiken aufgeklärt wurden.

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betterthantherest (40.310 Kommentare)
am 15.12.2024 18:53

Fazit:

beim Kaugummikaufen ist Eigenverantwortung gerade noch tragbar.
Wenns um was geht, dann VOLLKASKOMENTALITÄT.

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spoe (16.975 Kommentare)
am 15.12.2024 19:04

Man muss keinen Konsumenten extra über die Risken aufklären, wenn sie eine Anzahlung tätigen. Wer das Risiko nicht versteht, sollte sich entmündigen lassen.

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betterthantherest (40.310 Kommentare)
am 15.12.2024 15:35

Unternehmen war vor ca. 1 Jahr pleite.

Warum zum Teufel machen Kunden bei so einem Unternehmen Anzahlungen in erheblicher Höhe und völlig ohne Besicherung?

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Tebasa1781 (910 Kommentare)
am 15.12.2024 17:37

Richtig!

SSKM

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santabag (8.167 Kommentare)
am 15.12.2024 17:53

Haben Sie's nicht gelesen? Steht im Artikel. Die Kunden haben sich einfach von der üblen Werbung blenden lassen.

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betterthantherest (40.310 Kommentare)
am 15.12.2024 17:58

wer sich von der Werbung zig tausend Euronen aus der Tasche ziehen lässt der sollte besachwaltet werden.

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Tebasa1781 (910 Kommentare)
am 15.12.2024 18:01

Ja und?

Nochmal: SSKM

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spoe (16.975 Kommentare)
am 15.12.2024 19:06

Diese Werbung ist legitim.

Wer auf so einen 20% Rabattschmäh reinfällt und sich kein zweites oder drittes Angebot einholt, sollte sich besser entmündigen lassen. Oder bei SPÖ-AKÖGB arbeiten.

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