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Nach Tod eines Rekruten: Verfahren gegen Staat eingeleitet

21. Juli 2021, 00:04 Uhr

WIEN. Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet.

Der 19-jährige Soldat war am 3. August 2017 auf einem Fußmarsch nahe der Kaserne in Horn (NÖ) zusammengebrochen und starb später im Spital - zum Archivbericht.

Todesursache war laut Obduktion eine Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung wurde zudem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte. Gegen vier Soldaten wurde anschließend wegen grob fahrlässiger Tötung sowie Vernachlässigung der Obsorgepflicht nach dem Militärstrafgesetz ermittelt. Die Anklagebehörde kam aber zum Schluss, dass sie gegen keine Vorschriften verstoßen hätten.

Laut dem Anwalt der Mutter des Verstorbenen, Helmut Graupner, erhält die Bundesregierung "Gelegenheit, die Vorfälle zu rechtfertigen". Geklärt werden müsse insbesondere, "warum die Justiz das von der Mutter vorgelegte Gutachten eines renommierten Infektiologen und Notfallmediziners ignoriert hat".

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2  Kommentare
2  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.443 Kommentare)
am 21.07.2021 12:49

Gut so, es kann nicht sein, dass man einfach Menschen zu Tode drillt.

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Joob (1.380 Kommentare)
am 21.07.2021 17:04

... zu Tode drillt....! Es hat auch schon eim Sport solche Fälle gegeben.

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