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Mutter verblutete: Sohn zu vier Jahren Haft verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 15. Juni 2021, 17:45 Uhr

WIEN. Der Mordprozess gegen einen Mann, der seine Mutter vor zehn Jahren in Polen vorsätzlich getötet haben soll, ist am Mittwochnachmittag mit einem Urteil zu Ende gegangen.

Die Geschworenen plädierten einstimmig gegen den angeklagten Mord und werteten die Tat mit 8:0 Stimmen als Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (Paragraf 86 Strafgesetzbuch). Der Mann, der zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, erhielt vier Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sein Verteidiger meldete volle Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Das inkriminierte Geschehen hatte sich am 31. Jänner 2011 im Haus der Mutter in der Nähe von Krakau abgespielt. Da der Sohn der umgekommenen Frau seit 2005 in Österreich lebt, übergaben die polnischen Behörden den Fall 2015 zur Strafverfolgung der Wiener Justiz.

Rippenbrüche und Schnittverletzungen

Die hiesige Staatsanwaltschaft klagte den Mann zunächst wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang an. Im Zuge einer im Jänner 2019 durchgeführten Hauptverhandlung ergaben sich aus Sicht eines Schöffensenats Hinweise, dass der Sohn mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte, indem er die verletzte Frau achtlos liegen ließ und damit ihren Tod in Kauf nahm. Die 82-Jährige verblutete. Der Schöffensenat fällte aus rechtlichen Erwägungen ein Unzuständigkeitsurteil, sodass sich seit Oktober 2020 ein Schwurgericht (Vorsitz: Christina Salzborn) mit der Causa auseinanderzusetzen hat.

Wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, war die 82-Jährige an den Folgen von Serienrippenbrüchen und lebensgefährlichen Schnittverletzungen am Unterschenkel gestorben. Diese dürfte sie sich im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung mit ihrem Sohn zugezogen haben, wobei sie auf einen Glastisch stürzte, der dabei zu Bruch ging.

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