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Mordprozess gegen Frauentrio: Zweit- und Drittangeklagte geständig

Von nachrichten.at/apa, 19. Oktober 2020, 12:50 Uhr
Bild: (APA/GERT EGGENBERGER)

KLAGENFURT. Bei der Neuauflage eines Mordprozesses gegen drei Frauen aus dem Raum Villach hat am Montag die Hauptangeklagte am Landesgericht Klagenfurt weiterhin jede Verantwortung für die Tötung einer 72-Jährigen und für mehrere Brandstiftungen zurückgewiesen. Die anderen beiden Frauen blieben bei ihren Geständnissen, die sie bei der Erstauflage des Prozesses im Jänner abgelegt hatten.

Ihre esoterischen Begründungen für ihre Taten sorgten aber erneut für Kopfschütteln im Gerichtssaal. Die Zweitangeklagte schilderte bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter Manfred Herrnhofer ausführlich die Abhängigkeit von der Erstangeklagten, in der sie sich damals befunden habe. Sie gab erneut alles zu, vom inkriminierten Mord bis zu den Brandstiftungen. Wortreich erklärte sie, was die Erstangeklagte ihr alles aufgetragen hätte. Auf die Frage des Richters, warum sie das alles getan habe, meinte sie, sie habe Angst um ihre Tochter gehabt, denn "ich glaube an Spiritualität". Die Fragen des Richters bezogen sich in erster Linie auf die Brandstiftungen, die Verurteilung wegen Mordes war vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Rechtsmittelverfahren bestätigt worden. Immer wieder wies Herrnhofer die 44-Jährige auf Aussagen der Erstangeklagten hin, die sowohl die ihr angelastete Anstiftung zum Mord als auch aufgetragene Brandstiftungen zurückwies. Ob die Erstangeklagte lüge, fragte der Richter. Die Angeklagte: "Selbstverständlich."

Die drittangeklagte 62-Jährige - sie hatte die Zweitangeklagte zur letzten Brandstiftung chauffiert - konnte dem Richter ebenfalls nicht erklären, wie es dazu kommen könne, dass sie ihr Vermögen der Erstangeklagten überlasse, für sie Schulden mache, andere betrüge und dann auch noch an einer Brandstiftung mitwirke. Die Drittangeklagte - mit dem Mord hatte sie nichts zu tun - betonte immer wieder, wie leid ihr das alles tue. Auch sie belastete die Erstangeklagte, in deren Auftrag sie die Zweitangeklagte zum Ort der Brandstiftung gebracht hätte.

Sie waren im Jänner schuldig gesprochen worden, der Oberste Gerichtshof hob die Urteile wegen Formalfehlern aber auf. Im Zentrum steht der Mord an einer 72-jährigen Villacherin im Oktober 2018. Die Zweitangeklagte hat von Anfang an gestanden, die 72-Jährige getötet zu haben.

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