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35-Jähriger wollte Kriegswaffen nach Kärnten bringen

Von nachrichten.at/apa, 25. Juni 2019, 17:54 Uhr

KLAGENFURT. Weil er mit einer Kalaschnikow samt Munition und zwei scharfen Handgranaten am Karawankentunnel erwischt worden war, ist am Dienstag ein 35 Jahre alter Tunnelbauer aus Kroatien am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden.

Er erhielt ebenso eine Geldstrafe wie sein 22-jähriger Arbeitskollege aus Oberkärnten, der ihm die Waffen abkaufen wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern Verstöße gegen das Kriegsmaterialgesetz und gegen das Waffengesetz vor. Richter Matthias Polak meinte bei der Vernehmung der beiden, mit funktionsfähigen Handgranaten zu hantieren, sei "nicht ohne". Sie würden auf eine Distanz von 40 Metern tödlich wirken. Beide Angeklagten, die bisher unbescholten sind, gaben sich vor Gericht reuig. Es sei ein "völliger Blödsinn" gewesen, keiner habe über die Folgen nachgedacht. Entstanden war der "Blödsinn" an einem langen Abend, bei dem reichlich Alkohol floss. "Wir haben über Frauen geredet, über die Arbeit, Autos und eben auch Waffen", erklärte der Kroate. Er habe seinem Kumpel erzählt, dass er zuhause in Kroatien noch zwei Granaten und eine AK47 (automatisches Sturmgewehr, Anm.) besitze. Dieser habe dann gemeint, er solle die Sachen mitbringen, er würde sie ihm um 1.000 Euro abkaufen.

Als er dann daheim in Kroatien war, sei es ihm wieder eingefallen und er habe die Waffen ins Auto gepackt. Bei der Einreise nach Österreich Ende Februar wurde der Mann aber kontrolliert, die Waffen wurden gefunden und beschlagnahmt. Beide Angeklagten beteuerten, so etwas nie wieder tun zu wollen, sie könnten sich ihre Dummheit selbst nicht erklären. Der Richter sprach beide schuldig, der 22-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen zu je 21 Euro, muss also 7.560 Euro bezahlen. Der 35-Jährige bekam 300 Tagsätze zu 24 Euro, also 7.200 Euro. Als der Richter erklärte, die Strafe könne auch in Raten bezahlt werden, nahm der Kroate das Urteil sofort an, der Kärntner erbat auf Anraten seines Anwalts Bedenkzeit, beantragte aber vorsorglich ebenfalls schon eine Ratenzahlung. Anklägerin Veronika Holub gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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