Coronavirus: Beschränkungen "an der Grenze des gesetzlich noch Gedeckten"
WIEN/LINZ. Juristen der Linzer Kepler-Uni teilen "pauschale Kritik" von Expertenkollegen an den Corona-Maßnahmen nicht.
Von einer "Blaupause für einen Staatsstreich" sprach zuletzt der Grazer Jurist Georg Eisenberger in einer Bewertung der von der Regierung im Kampf gegen das Coronavirus gesetzten Einschränkungen für Bürger. Auch der frühere Präsidialchef des Kanzleramts, Manfred Matzka, hat schwere Bedenken und sieht sich an das Kriegsermächtigungsgesetz von 1917 erinnert.
Grund genug für den Rektor der Linzer Kepler-Universität, Meinhard Lukas, die Frage der Grundrechte im Zusammenhang mit Covid-19 im neuen Diskussionsformat JKU Corona Update“ zu analysieren. Gemeinsam mit drei seiner Experten unterzog Lukas, selbst Zivilrechtler, Dienstagnachmittag die neuen Gesetze einer Prüfung.
Die Kritik von Eisenberger und Matzka sei "in dieser Pauschalität" nicht zutreffend: Zu diesem Schluss kamen Andreas Janko, Vorstand des Instituts für Staatsrecht und Michael Mayerhofer, Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht. Zwar sei die auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes erlassene Verordnung "an der Grenze des gesetzlich Gedeckten", befand Mayrhofer, da zunächst ein generelles Ausgangsverbot und dann die bekannten Ausnahmen definiert wurden. Aber die Grundrechte seien weiter gewahrt, betonte auch Janko. Schließlich sei der demokratische Kontrollmechanismus durch Parlament und Verfassungsgerichtshof gewährleistet.
Keine Strafe auf Parkbank
Aufklärung versuchten die JKU-Experten auch in die Frage zulässiger Aktivitäten im Freien und Strafen bei Missachtung zu bringen. So sei das Hinausgehen für Verwandtschaftsbesuche nicht explizit verboten, konterkariere aber den Gesamtzweck der Maßnahmen. Daher sie dies auch ohne den umstrittenen "Oster-Erlass" zu unterlassen. Auf einer Parkbank zu sitzen könne dagegen nicht strafbar sein – außer, es gebe für Passanten keine Möglichkeit, einen Meter Abstand zum Sitzenden zu wahren.
Bei Missachtung des Ein-Meter-Abstands kann man sich vor allem Verwaltungsstrafen von bis zu 3600 Euro einhandeln. Mit dem Strafrecht in Konflikt gerät laut Lyane Sautner, Vorstand am Institut für Strafrecht, wer andere durch seine Corona-Infektion gefährdet – etwa auch, wenn man wegen Symptomen auf einen Test wartet und sich währenddessen mit Gesunden trifft. Auch Corona-Partys könnten wegen "vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung" Haftstrafen von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Eine Lücke gibt es aber laut Janko bei Treffen in Mehrparteienhäusern: Weil das Stiegenhaus nicht als öffentlicher Raum gelte, sei es nicht verboten, zum Nachbarn zu gehen.
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Richtig um was gehts - persönlich bin ich froh mit unserer Vorgehensweise!
Und ehrlich ich geh sicher nicht in die Geschäfte die jetzt aufmachen - mir ist meine Gesundheit wichtiger.
Worum geht’s eigentlich in Krisensituationen?
Eine Abwägung von diametralen Interessen, sei es nun Freiheit der Bürger, Schutz der Wirtschaft vor dem Zusammenbruch und erst recht um die Gesundheit aller.
Sollte sich in einem halben Jahr herausstellen, dass Österreich mit zu jenen gehört, die am besten durch die Krise gehen, dann werden jene mit jetzigen Äußerungen sicher nicht zurückrudern, aber sie sollten wenigstens in Zukunft in ähnlichen Situationen die Pappn halten!
Ich meine vor allen jene mit Äußerungen wie “ungesetzliche Freiheitsberaubung“ sowie "Blaupause für einen Staatsstreich“. Mit eingeschlossen sind auch Poster mit sinngemäßen Meldungen – gibt’s ja genug.
Es gibt in allen Bevölkerungsschichten Wichtigtuer, Gschaftlhuber und Leute, die sich gerne in den Vordergrund spielen und auffallen wollen. Die Corona-Krise ist offensichtlich für Juristen eine Möglichkeit, mit Aussagen und seien sie noch so dumm, in den Medien vorzukommen. Die Herren Eisenberg und Matzka zählen offensichtlich zu dieser Kategorie.
Gott sei Dank stehen an der Spitze der Linzer Uni Personen, die auch Persönlichkeiten sind.
--die Advokatur beginnt sich die Hände zu reiben...