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Neues Gesetz: Was sich für Hundehalter in Oberösterreich ändern soll

Von Verena Gabriel, 07. März 2024, 15:21 Uhr
Vorsicht, aggressiver Hund an der Leine!
Künftig wird zwischen großen und kleinen Hunden unterschieden. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ/WIEN. Novellierung des Hundehaltegesetzes in Oberösterreich soll vor dem Sommer beschlossen werden – gleichzeitig arbeitet der Bund an neuem Tierschutzgesetz.

Die tödliche Attacke in Naarn hat die Politik auf den Plan gerufen, ein neues Hundehaltegesetz wurde erarbeitet. Es werde "in Kürze" in Begutachtung geschickt, hieß es am Donnerstag aus dem Büro des zuständigen Landesrats Michael Lindner (SP). Ein Beschluss ist vor dem Sommer geplant. Wie berichtet, zielt die oberösterreichische Novellierung auf strengere Regeln für Hundehalter ab. Für große Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern und einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm soll ein zusätzlicher "Alltagstauglichkeitstest" verpflichtend werden. Dabei müssen Halter und Hunde stressige Situationen unter Aufsicht eines Ausbildners bewältigen.

Sechs Rassen im Fokus

Der Entwurf sieht außerdem mehr Handhabe für Gemeinden vor, unter anderem wird ihnen die Abnahme eines Hundes ermöglicht. Zusätzlich sollen sie Auskunft über verhaltensauffällige Hunde bekommen. Das Ausführen bestimmter Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu) im öffentlichen Raum soll nur noch mit Leine und Maulkorb erlaubt sein.

Parallel dazu hat die Bundesregierung kürzlich ein überarbeitetes Tierschutzpaket auf den Weg gebracht. "Auf Basis des derzeitigen uns bekannten Verordnungsentwurfes ergeben sich noch zahlreiche Fragen in der Praxis", sagt Oberösterreichs Landesrat Lindner. Damit meint er unter anderem die von Minister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten Regeln für Beiß- und Angriffstraining von Schutzhunden. Laut Regierungsplan soll es ohne verpflichtende Prüfungen für Halter und Trainer künftig verboten werden. Auch was die bundesweit geplante Ausbildungspflicht betrifft, brauche es "mehr Klarheit", so Lindner. Vor dem Kauf von Amphibien, Reptilien und Papageien ist in dem Tierschutzpaket eine Ausbildung von mindestens vier Stunden vorgeschrieben. Für die Haltung von Hunden wird zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit Pflicht. Wo genau diese Kurse stattfinden, soll laut Rauch noch festgelegt werden, wenn das Gesetz beschlossen ist.

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Autorin
Verena Gabriel
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15  Kommentare
15  Kommentare
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angerba (1.606 Kommentare)
am 08.03.2024 09:17

Warum benötigt man im kleinen Österreich 1 Bundesgesetz und 9 Landesgesetze für die ein und selbe Materie? An den Hunden kann es nicht liegen......!

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honkey (13.697 Kommentare)
am 08.03.2024 10:36

eine sehr gute Frage

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Peter2012 (6.199 Kommentare)
am 08.03.2024 08:24

Hausverstand ist gefragt!!!

Der Hund muss für das Verhalten des Menschen büßen; es sollte jedoch umgekehrt sein!!!

Es ist diskriminierend zwischen großen und kleinen Hunden zu unterscheiden!!!

Ich und meine Frau sind schon über 10 Jahren Hundehalter mit dem Sachkundenachweis. Die Praxis haben wir uns selbständig bei einem Hundetrainer angeeignet!!!

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HumanBeing (1.796 Kommentare)
am 10.03.2024 12:42

Die Praxis kann mich sich durchaus auch bei einem BGH-Kurs aneignen. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass man mit vielen anderen Hundehaltern zusammenkommt und sich austauschen kann.

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observer (22.255 Kommentare)
am 08.03.2024 08:13

Die Rassenliste ist zu eng gefasst, in Wien sind mehr auf der einschlägigen Liste und auch das Gesetz ist schärfer, was die Haltung und Zucht dieser Rassen betrifft. In Wien sind auf dieser Liste z,B auch die Rottweiler und das aus sehr gutem Grund. Es war ein Rottweiler, der das Kind totgebissen hat, was der erste Todesfall in der letzten Zeit war, weil er keinen Beisskorb getragen hat. Trotzdem, dass oihn seine Halterin zurückhalten wollte und obwohl die Grosseltern des Buben diesem helfen wollten. Der Lindner hätte nur das Wiener Gesetz - ein ähnliches gilt auch in Vorarlberg - 1:1 übernehmen brauchen, das wäre viel besser gewesen und hätte ihm viel Arbeit erspart. Aber vielleicht haben ja ÜPolitikerInnen einen Rottweiler und wollen ihrem Liebling in der Öffentlichkeit nicht Leine und Beisskorb zumuten. Den anderen Menschen soll das aber sehr wohl zugemutet werden.

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Peter2012 (6.199 Kommentare)
am 08.03.2024 08:24

Jeder will das Rad neu erfinden aber dabei geht viel Zeit und Kosten auf!!!

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BRSCHEU (22 Kommentare)
am 08.03.2024 07:34

Da kann man nur den Kopf schütteln…..
Bin seit mehr als 20 Jahren Hundeführerin von Therapie und Jagdhunden und finde es ist ein Schwachsinn anhand der Größe eines Hundes Auflagen zu machen. Rassespezifisch allerdings wäre dringend notwendig und vermutlich auch in der Umsetzung und Kontrolle ein vielfaches einfacher …. Bekannte und auffällige Rassen und ebenso deren Halter sind das Problem nicht 40cm hohe Hunde 🤦‍♀️

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HumanBeing (1.796 Kommentare)
am 10.03.2024 12:40

" Bekannte und auffällige Rassen ....."

Völlig verkehrt! Keine Rasse ist auffällig. Auffällig sind einzelne Hunde und deren unqualifizierte Halter.

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lucky890 (2.151 Kommentare)
am 08.03.2024 07:12

drauf zahlen normale Hundehalter, die sich an die Regeln halten. Jetzt gilt für den Golden Retriever das Gleiche wie für den belgischen Schäfer oder Akita Inu. Diejenigen, die sich bis heute nicht daran gehalten haben, werden es auch in Zukunft nicht tun. Die Gemeinden sind zahnlos, die Polizei erklärt sich für nicht zuständig.Alles selbst erlebt.,.

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franeck1105 (30 Kommentare)
am 08.03.2024 06:57

Ist bloße Anlass-Gesetzgebung und völlig unnötig.
Die bereits geltenden Gesetze bieten genügend Handhabe.
Und auch 10 neue Gesetze bringen nichts, wenn sie nicht umgesetzt/angewendet werden.

zB Leinen- und Beißkorbpflicht ist nichts neues, sie gilt doch schon längst.

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higgs (1.254 Kommentare)
am 11.03.2024 17:57

Nein. Nicht überall sobald man das eigene Grundstück verlässt.

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hartnerg (1 Kommentare)
am 08.03.2024 06:49

Die Realität ist doch, dass sich etliche Hundehalter nicht an die derzeit schon gültigen Regelungen halten (z.B. Leinenpflicht im Ortsgebiet) und ich sehe auch keinen, der das kontrollieren und durchsetzen würde.

Apelle in den Gemeindenachrichten nützen da leider wenig.

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azways (5.848 Kommentare)
am 07.03.2024 19:13

Null Toleranz, dass hier Tierwohl (Hundewohl) vor Menschenwohl geht.

Im öffentlichen Bereich ausnahmslos Leinen- und Beißkorbpflicht !!!!
Bei Verstoß: 1 x Verwarnung, bei einer Wiederholung: Einschläfern des Tieres ohne Ermessensspielraum !

Menschenwohl MUSS VOR Tierwohl gehen -> ausnahmslos !!!!!

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Peter2012 (6.199 Kommentare)
am 08.03.2024 08:27

Der Hund kann nur so klug sein wie der Mensch!!!

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Uther (2.360 Kommentare)
am 07.03.2024 18:57

Null Toleranz für Private die solche Kampfhunde züchten oder halten!
Diese Leute gehören genauso überprüft von den Behörden wie Waffenbesitzer!
Kein Mensch braucht solche Hund!!!

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