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Mutter zahlte den Essensbeitrag zu spät: Tochter durfte nicht in den Kindergarten

Von Gerald Winterleitner, 18. Dezember 2017, 04:21 Uhr
Mutter zahlte den Essensbeitrag zu spät: Tochter durfte nicht in den Kindergarten
Zahlen die Eltern die Essensbeiträge zu spät, werden die Kinder dafür bestraft und dürfen manchmal eben nicht mehr mitspielen. Bild: APA

STEYR. Die Bürokratie kannte bereits vier Tage vor dem Ende der Zahlungsfrist keine Gnade.

"Man kann doch ein Kleinkind nicht einfach vor die Tür setzen, nur weil die Eltern einmal vergessen haben, das Essensgeld für den Kindergarten rechtzeitig zu bezahlen", sagt eine Mutter (Name der Red. bekannt), "das sind Maßnahmen und Sanktionen aus dem vergangenen Jahrhundert."

Erst im August ist die Familie mit ihren beiden Kindern (4, 2) von Linz nach Steyr gezogen. Die 33-Jährige, selbst Kindergartenpädagogin, ist derzeit in Karenz und erwartet ihr drittes Kind. Ihr Gatte, ein als Vortragender tätiger Jurist, ist häufig im Ausland unterwegs.

Inakzeptables Vorgehen

Ein Vorfall am 1. Dezember hat die Mutter jedoch schockiert: Beim Kindergarteneingang wurde ihr und ihrer Tochter von einer Pädagogin der Zutritt verwehrt, weil der Verpflegungsbeitrag in der Höhe von 43,20 Euro noch nicht eingezahlt war. Die Frist dafür endet jeweils am 20. des Monats, am 28. verschickte der Magistrat eine Zahlungserinnerung samt Mahngebühr von 3 Euro mit der Bitte, den Betrag innerhalb einer Woche zu begleichen. Am 30. lag der Brief schließlich im Postkasten, schon tags darauf wurde die Tochter vom Kindergarten ausgesperrt.

"Hier fehlt jegliches Gespür für das Zwischenmenschliche, diese Vorgangsweise ist zu radikal und inakzeptabel", sagt die 33-Jährige, die selbst sieben Jahre als Leiterin eines Kindergartens tätig war: "Bei uns in Linz hat es so etwas in dieser Art nicht gegeben." Ihr sei bewusst, dass sie die Frist versäumt habe, eine Strafe sei durchaus in Ordnung: "Aber doch nur für die Eltern, was kann ein Kind dafür?"

Die schwangere Mutter machte sich daraufhin auf den Weg ins Amtsgebäude Reithoffer, um mit Oberkindergärtnerin Regina Riedner über den Vorfall zu sprechen. "Ich habe sie aber nicht angetroffen, daraufhin bin ich ins Rathaus gegangen, um die ausständigen 46,30 Euro zu bezahlen."

Eine OÖN-Anfrage in Riedners Büro wird vom Magistratssprecher mit Verweis auf Paragraf 2, Absatz 6 der Kindergarten-Tarifordnung beantwortet: "Kommen die Eltern Ihrer Zahlungspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, kann die Aufnahme des Kindes widerrufen werden." Unerwähnt bleibt dabei freilich, dass in diesem Paragraf, der für Elternbeiträge gilt, die Kosten für Verpflegung ausgenommen sind, ebenso, dass das Kind bereits einige Tage vor dem Ende der Nachzahlungsfrist ausgesperrt wurde.

Zum zweiten Mal vergessen

Die Mutter kenne die Tarifordnung, außerdem habe sie bereits zum zweiten Mal zu spät bezahlt, rechtfertigt die für Kindergärten zuständige Vizebürgermeisterin Ingrid Weixlberger dieses Vorgehen. Die Kindergartenleiterin hätte die Mutter am Vortag von der bevorstehenden Sperre informieren wollen, leider sei da das Kind zu früh abgeholt worden.

"Was sollen wir tun, wenn Eltern nicht zahlen?", sagt Weixlberger, "wenn hier aber die Frist noch nicht verstrichen war, dann ist es natürlich nicht ganz glücklich abgelaufen." Allerdings habe weder sie noch der Kindergarten diese Bürokratie erfunden.

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113  Kommentare
113  Kommentare
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wassaduda (5.601 Kommentare)
am 20.12.2017 07:49

die einzahlungsfrist endet jeweils am 20. - hier 20.11. am 28.11 wurde die Mahnung vom magistrat verschickt und ist am 30.11 mit der bitte um nachzahlung innerhalb einer woche eingegangen - nimmt man eine arbeitswoche an arbeitstagen (mo-fr) dann wäre die mahnfrist erst am 07.12. abgelaufen! was ist los in steyr???? und im "Paragraf 2, Absatz 6 der Kindergarten-Tarifordnung für Steyr" steht: "Kommen die Eltern / Erziehungsberechtigten ihrer Zahlungspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, kann die Aufnahme des Kindes in den Kindergarten oder Hort widerrufen werden." da steht "kann" nicht muß oder hat zu erfolgen! vielleicht sollten die leute ein wenig mehr miteinander reden!

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 19.12.2017 06:26

Soll nicht jammern, wenn die gute eh zu hause ist, soll sie rechtzeitig einzahlen, und alles ist gut! vielleicht geht das "Gerstl" zu früh aus?

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Qwertz1 (1.350 Kommentare)
am 18.12.2017 23:16

wer FPÖVP gewählt hat wird sich noch wundern

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gerald160110 (5.612 Kommentare)
am 19.12.2017 03:59

Ein sehr passender Beitrag von Ihnen, zu einem Artikel, wo seit Jahrzehnten die SPÖ den Bürgermeister unangefochten stellt.

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.12.2017 09:57

was hat die Dummheit einer Mutter mit einer Regierungskonstellation zu tun?

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 20.12.2017 07:22

Idiot!

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 18.12.2017 21:54

"Man kann doch ein Kleinkind nicht einfach vor die Tür setzen"

"Beim Kindergarteneingang wurde ihr und ihrer Tochter von einer Pädagogin der Zutritt verwehrt"

Was stimmt jetzt, nicht hineingelassen oder hinausgeworfen?
Echt peinlich, diese Dame.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 20.12.2017 07:24

Beides ist richtig!

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kpader (11.506 Kommentare)
am 18.12.2017 21:44

Die braucht nicht jammern. Der Magistrat wird schon entsprechende Erfahrung mit solchen Leuten haben. Also Bringschuld erfüllen!

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oblio (24.789 Kommentare)
am 18.12.2017 21:00

4 (vier!!!) Tage VOR ENDER der Frist!!!
Da war der Amtsschimmel aber sehr aggressiv!!!
Das kann nur mit beamteten Sturschädeln passieren!

Gab es jetzt ein verbindliches Datum oder nicht??
Recht hat die Frau, die wegen so einer Lapalie
eventuell ihren Arbeitsplatz gefährdet sieht!

Dem Kindergartenpersonal unterstelle ich, pure
Machtspielchen zu betreiben!

Nicht immer klappt das mit dem nötigen Bargeld
im Börserl und nicht immer ist das Konto so weit
gedeckt, dass eine eventuelle Überweisung auch
von ebenfalls präpotenten Bankstern die Konto-
Aufträge durchgeführt werden, die so tun, als
wäre es ihr Geld!!!

Gute, menschliche Beamte sind halt SEHR,SEHR selten
und sind praktisch eine aussterbende Spezies!

An dieser Stelle möchte ich mich bei meinem Berater
herzlichst für Alles bedanken!!
Auch bei den wenigen menschlichen "Dienern" des Volkes,
auch wenn sie nichts für mich persönlich machen brauchten!

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 18.12.2017 21:07

Die Frist war am 20. des Monats und nicht am 30., nicht bezahlt ist nicht bezahlt, da muss man die Nachfrist nicht bis zum letzten Tag ausreizen!

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magicroy (2.785 Kommentare)
am 19.12.2017 07:46

"... dass eine eventuelle Überweisung auch
von ebenfalls präpotenten Bankstern die Konto-
Aufträge durchgeführt werden, die so tun, als
wäre es ihr Geld!!! "

Wessen Geld ist es denn, wenn kein Geld mehr am Konto ist?

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mynachrichten1 (15.443 Kommentare)
am 18.12.2017 19:39

wenn man die Argumente in dem Artikel hernimmt, dann war das Verhalten überzogen und gesetzlich ja auch nicht einmal abgedeckt, das dazu das Juristen scheinbar selber nicht fähig ist Gesetz in die Praxis umzusetzen.

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 18.12.2017 19:14

Wie kommt man dazu Menschen mit schlampiger Zahlungsmoral auch noch nachtelefonieren zu müssen?

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musikren (6 Kommentare)
am 18.12.2017 18:01

Die Massnahme finde ich sehr übertrieben, das Kind nicht in den Kindergarten zu lassen. Da es sich um den Essensbeitrag handelt.
Die Betreuung bekommen sie ja Bezahlt.
Jeder kann mal was vergessen.
Ich glaube das, dass schon jeden mal passiert ist.
Weiter finde ich einige Wortmeldungen sehr überzogen und bössartig.
Dieser Vorfall ist anscheinend ein Vorgeschmack wie es gehandhabt wird,wenn die Kindergartengebühren nicht pünklich gezahlt werden.
Keine schönen Aussichten.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 18.12.2017 17:38

Bei Zahlungsverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Wenn, wie angegeben, die erste Mahnung praktisch mit der Aussperrung des Kindes erfolgt, dann war die Nachfrist eben nicht angemessen.
Ebenso ist die Aussperrung vom Kindergarten nicht angemessen. Wenn schon, dann eben, mit Vorwarnung, vom Essen ausschließen.
Man merkt, dass das Magistrat nicht in der freien Wirtschaft tätig ist, denn da wären derart überschießende Reaktionen bei relativ geringen Beträgen schlecht fürs Geschäft.
Wenn man den korrekten Weg beschreiten will, dann kann man sich eines Inkassodienstes bedienen. Die Kosten für Schlechtzahler sind dabei lehrreich und bewirken eine Änderung der Zahlungsgewohnheiten.
Unverhältnismäßige Zwangsmaßnahmen bewirken nichts, außer böses Blut.
Machtmenschen handeln, wie hier das Magistrat.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 17:50

Das Kind vom Essen auszuschließen geht gar nicht - auch nicht nach Vorwarnung. Soll das Kind den anderen beim Essen zuschauen, nur weil die Mutter einen rechtzeitige Zahlung nicht auf die Reihe bekommen???

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 18.12.2017 17:56

Jause mitnehmen

Wie sonst üblich: nicht bezahlte Leistungen werden nicht weiter geliefert. (Strom, Gas,...)
Die Energie AG wird aber weiterhin z.B. den Müll abholen (wenn bezahlt), obwohl vielleich der Strom wegen Zahlungsverzug abgeschaltet wurde.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 18:02

Da bin ich ganz deiner Meinung. Nur sollte der Fehler/das Chaos der Mutter nicht am Rücken des Kindes ausgetragen werden.

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athena (3.249 Kommentare)
am 19.12.2017 06:00

das kind wird schon nicht verhungern sonst ist das ohnehin ein fall fürs jugendamt!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 18:04

eine / bekommt - sorry für die Fehler

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 18.12.2017 21:11

Anders geht es bei einigen offensichtlich nicht.

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ausmaus (767 Kommentare)
am 18.12.2017 16:33

Sie hat am 20.d.M zu zahlen. Die war siche nicht hat das erste Mal säumig.

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rri (3.208 Kommentare)
am 18.12.2017 14:37

Ich war jahrelang Mitglied des Schul- und Kindergartenausschusses meiner Heimatgemeinde. Wir haben genug mitgemacht mit vielen "feinen" Eltern (die Dame betont ja ihren Beruf und den ihres Gatten), die laufend vergessen haben, Beiträge zu bezahlen.

Aus meiner Sicht ist die Vorgehensweise des Magistrates in Ordnung. Und wenn man schon vergesslich ist: einen Dauer- oder Abbuchungsauftrag zu iniitieren ist keine Wissenschaft. Und bei den OÖN (die ich abonniert habe) frage ich mich schön langsam, ob das noch die richtige Zeitung für mich ist. Es gibt doch interesantere Dinge als vergessliche Hausfrauen!

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wertzu (797 Kommentare)
am 18.12.2017 13:47

wie wärs mit an abbucher.... des wär ma zu blöd jedes monat auf de bank zu rennen .....

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zeissi65 (464 Kommentare)
am 18.12.2017 13:43

Wieder so ein Beispiel Vurschrift is Vurschrift ?? Eine Vizebgm/in die mit Sicherheit am falschen Sessel sitzt,,das Kind kann gar nix dafür und daß es der Mutter gerade zu Weinachten mal knapp werden kann,versteht natürlich so eine Beamtin nicht ??Hoffentlich fährt die neue Regierung bald ein anderes Programm,da sind mir 10 oder 15 Neueinsteiger 10 xmal lieber als solche Sesselkleber/innen wie in diesen Fall !!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 15:11

Hast du den Artikel gelesen - oder postest du nur so....?

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JosefBroz (4.507 Kommentare)
am 18.12.2017 13:40

"Die Kindergartenleiterin hätte die Mutter am Vortag von der bevorstehenden Sperre informieren wollen, leider sei da das Kind zu früh abgeholt worden."

Na, dann hätte sie sie halt am nächsten Tag informiert, dann wäre auch noch bezahlt worden. Die Mutter hatte das Geld ja offenbar ohnehin dabei. Beim nächsten Mal wird die Gemeinde besser auf die Frist schauen.

Verstehe ich schon, dass wer mit mehreren Kindern in Ausnahmsfällen einen Zahlschein bzw. eine Frist übersieht...

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 15:12

Einmal ist kein Mal - aber zweimal ist einmal zuviel.

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Kyselak.war.hier (1.593 Kommentare)
am 18.12.2017 13:18

nix genaues weiß man nicht. was bringen euch also die vorverurteilungen, in egal welche richtung?!

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Hamdidampti (150 Kommentare)
am 18.12.2017 13:05

Wie wäre es mit einem Abbuchungsauftrag? Oder ist das in Steyr nicht möglich?

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jago (57.723 Kommentare)
am 18.12.2017 13:34

Sowas wie den Fremdzugriff auf mein Konto von solchen Leuten halte ich für grundsätzlich undenkbar.

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toleranzi (311 Kommentare)
am 18.12.2017 12:33

Die Linzer dürfen froh sein, dass sie so ein Vergissmeinicht als "PÄDAGONIN" nicht mehr in ihren Reihen haben.

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 18.12.2017 12:07

Da hat Türkis Blau Schuld .... ganz sicher !

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reibungslos (14.501 Kommentare)
am 18.12.2017 12:25

Und ich dachte, Trump.

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rudolfa.j. (3.618 Kommentare)
am 18.12.2017 11:57

Wenn man sich solche "Probleme "schafft,fehlt der Hausverstand

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reibungslos (14.501 Kommentare)
am 18.12.2017 12:24

Bin neugierig, ob das mit der künstlichen Intelligenz künftig auch passieren wird.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 11:00

Um nochmal darauf zurückzukommen - ich hätte mich geschämt, mit so einer Geschichte, an der ich auch noch selber Schuld bin, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Ich kann mich nicht erinnern jemals auch zu eine Zahlungserinnerung erhalten zu haben.
Zahlungsmoral hat auch etwas mit Anstand zu tun.

Dass es das Kind ausbaden muss, finde ich trotzdem nicht in Ordnung.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 10:18

Ich finde beides nicht in Ordnung.

1. die Zahlungsmoral der Mutter
und
2. das Verhalten der Kiga Angestellten

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ElimGarak (10.745 Kommentare)
am 18.12.2017 11:53

Ein klärendes Gespräch für beiden Seiten wäre sicher zielführender gewesen. Hoffentlich lernen beide (!) Seiten daraus etwas!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 12:31

Ein Gespräch (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) und ein Abbucher.

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Milka (2.615 Kommentare)
am 18.12.2017 10:04

Weil der Beitrag schon das zweite mal nicht bezahlt wurde, vermute ich, dass etwas anderes dahinter steckt. Vielleicht gab es bereits "Unstimmigkeiten" zwischen Leitung und Mutter und das ganze "Spiel" war nur der Aufmacher, um sich dem Problem auf einfacher Weise zu entledigen. Ich kann mir gur vorstellen, dass eine Kindergartenpädagogin nicht immer damit einverstanden ist, wie andere Pädagogen die Dinge handhaben. Vielleicht hab ich aber auch nur viel Fantasie und interpretiere gerne zwinkern

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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 18.12.2017 10:00

Zahlung wird vergessen, wiederholt,
aber die Medien zu informieren, das geht flott.
Wie peinlich.

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fischersfritz (1.555 Kommentare)
am 18.12.2017 10:31

Zahlungsaufforderungen sind einzuhalten!
Wie kommen Eltern dazu, die pünktlich ihren Zahlungen nachkommen.
Wahrscheinlich wieder eine rote Querulantin wie Seuferlein.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.12.2017 11:02

Erinnere mich bitte nicht an diese Person - deren freche Art ärgert mich immer noch.

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JosefBroz (4.507 Kommentare)
am 18.12.2017 13:43

Werter Poster fischersfritz,
hier geht es wohl um die gesicherten Einkünfte bzw. Ausgabendeckung der Gemeinde, und nicht um den Neid der Eltern der anderen Kindergartenkinder.

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ob-servierer (4.505 Kommentare)
am 18.12.2017 18:23

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rudolfa.j. (3.618 Kommentare)
am 18.12.2017 09:50

Was ist das für ein "Jurisr" .? Wenns Probleme wegen relativ geringen betrsg gibt?

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crumpels (66 Kommentare)
am 18.12.2017 09:46

Vorschrift is Vorschrift! 😂

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fai1 (6.015 Kommentare)
am 18.12.2017 09:40

Von einem Juristen und einer Kindergartenpädagogin sollte man schon voraussetzen dass die über die Handhabung eines Einzugsauftrages oder Dauerauftrages bei der Bank bescheid wissen.

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