Kriminelles Trio stahl im BMW-Werk ein Jahr lang Gitterboxen und Paletten
STEYR. Haftstrafen für zwei Staplerfahrer eines BMW-Subunternehmens und einen Lkw-Fahrer.
Kleinvieh macht auch Mist – frei nach diesem Motto "erleichterten" zwei Staplerfahrer aus Steyr und ein ungarischer Lkw-Fahrer ein Jahr lang das Steyrer BMW-Motorenwerk um meist gebrauchte Gitterboxen und Euro-Paletten. Seit Oktober 2017 hatte das kriminelle Trio regelmäßig alle zwei Wochen jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag gegen Ende der zweiten Schicht die freie Ladefläche des Lasters mit dem Diebesgut befüllt.
Die beiden bei einem BMW-Subunternehmer beschäftigt gewesenen Steyrer kassierten dafür je Gitterbox 17 Euro, pro Palette erhielten sie 1,50 Euro. Vom Ungarn wurde die Beute an einem Abnehmer in Wiener Neudorf für rund 35 Euro je Box und bis zu fünf Euro je Palette weiterverkauft.
BMW bemerkte lange nichts
Der Schaden soll sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 200.000 Euro summiert haben. BMW selbst bezifferte den Wert des Diebesgutes mit mindestens 121.446 Euro. Vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Petra Fahrenberger mussten sich die drei Männer wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verantworten.
Erstaunlich ist, dass das Trio mit dieser "simplen" Masche – in Summe soll es sich um deutlich mehr als 1000 gestohlene Gitterboxen und Euro-Paletten gehandelt haben – so lange unbemerkt im Steyrer BMW-Werk ein- und ausfahren konnte. Rund zwei Monate bevor die Polizei dem Treiben am 1. Oktober dieses Jahres endgültig ein Ende setzte und das Trio auf frischer Tat ertappte, dürfte BMW jedoch das Fehlen von rund 700 Gitterboxen in einem E-Mail thematisiert haben. Doch selbst danach beendeten die beiden Staplerfahrer und der Lkw-Fahrer ihre Machenschaften nicht.
Urteile sind rechtskräftig
Die Idee für diesen Seriendiebstahl sei vom Ungarn gekommen, rechtfertigten sich die beiden Staplerfahrer aus Steyr. Eine Darstellung, die der Lkw-Fahrer jedoch bestritt: Woher sollte er von den Gepflogenheiten auf dem Werksgelände gewusst haben, um solch ein Verbrechen umzusetzen?
Ein Teil des Schadens wurde von den bisher noch unbescholtenen und geständigen Angeklagten bereits wiedergutgemacht. Sie wurden rechtskräftig zu Haftstrafen von elf beziehungsweise zwölf Monaten verurteilt, zwei Monate davon jeweils unbedingt.
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