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Bürokratie ist, wenn die Stempelgebühr das Hilfsgeld zur Hälfte wieder auffrisst

Von Edmund Brandner, 06. August 2019, 00:04 Uhr

HALLSTATT. Hallstätter Hotelbetreiber ärgert sich über eine Vorschreibung der Landes.

Als im Vorjahr ein Waldbrand in der Hallstätter Echernwand wütete, war eine Mitarbeiterin der Hallstatt Hotelerrichtungs GmbH als Mitglied der Feuerwehr vier Tage lang im Einsatz. Ihr Dienstgeber stellte sie dafür frei, zahlte aber das Gehalt für diese Zeit wie üblich weiter.

Laut oberösterreichischem Katastrophenschutzgesetz erhalten Betriebe ab dem vierten Tag 50 Prozent des Bruttogehalts freigestellter Einsatzhelfer von der Landesregierung ersetzt. "Das ist nicht viel, aber fair", sagt Peter Scheutz, Geschäftsführer der Hallstatt Hotelerrichtungs GmbH.

Tatsächlich wurden seinem Unternehmen nach einem positiven Bescheid 27,91 Euro überwiesen. "Wenn man die umständliche und zeitraubende Antragstellung nicht berücksichtigt, ist das zu akzeptieren", so Scheutz.

Doch danach kam noch einmal Post aus Linz. Darin forderte die Landesbehörde vom Hallstätter Unternehmen 14,30 Euro Stempelgebühr für den behandelten Antrag auf Entgeltfortzahlung. Von der Landesunterstützung bleiben netto also 13,61 Euro übrig.

"Das ist gelebte Bürokratie, ein echtes Schmankerl", schimpft Scheutz. Der Hallstätter ärgert sich auch darüber, dass die Behörde überhaupt Stempelgebühren einfordert, wenn es darum geht, freiwillige Hilfe in Katastrophenfällen zu unterstützen.

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Autor
Edmund Brandner
Lokalredakteur Salzkammergut
Edmund Brandner
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5  Kommentare
5  Kommentare
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freierbuerger (38 Kommentare)
am 06.08.2019 12:27

Aus den Ausführungen des Hoteliers geht hervor, dass die Mitarbeiterin in 4 Tagen etwa € 56,00 verdient. - Das ergibt pro Tag € 14,00 BRUTTO!!! DAS IST EIN SCHANDLOHN!!! Welche Arbeit verrichtet diese "Sklavin"?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 06.08.2019 14:39

Pro Tag ist das der Bruttoverdienst, nicht in vier Tagen.

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snooker (4.427 Kommentare)
am 06.08.2019 09:47

Da sieht man es wieder:
Nicht jedes gut gemeinte Gesetz ist praxistauglich.
Daher: Weg damit!!!

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amha (11.322 Kommentare)
am 06.08.2019 07:03

Wir sollten Beamte vor den Vorhang holen, welche den Schimmel derart laut wiehern lassen! Mit Name und Foto natürlich!

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max1 (11.582 Kommentare)
am 06.08.2019 07:13

Nicht die Beamten es sind die Politiker die diese Verordnungen beschließen. Beamte sind ausführende Organe und würden eine Vergehen begehen wenn sie es nicht machen würden, siehe den ehemaligen Bezirkshauptmann von Braunau.

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