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AK Vöcklabruck hat im ersten Halbjahr mehr als 4,3 Millionen Euro erkämpft

26. Juli 2021, 00:04 Uhr
AK Vöcklabruck hat im ersten Halbjahr mehr als 4,3 Millionen Euro erkämpft
AK-Vöcklabruck-Bezirksstellenleiter Michael Weidinger Bild: Spitzbart/ AKOÖ

VÖCKLABRUCK. AK-Bezirksstellenleiter Weidinger rät: Unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen führen!

4.319.188 Euro erkämpfte die AK Vöcklabruck im ersten Halbjahr für die Beschäftigten im Bezirk im Arbeits- und Sozialrecht. Die Themen reichen von unzumutbaren Arbeitsbedingungen über ungerechte Pflegegeldeinstufungen bis zu falschen Abrechnungen. Wie wichtig genaue Arbeitszeitaufzeichnungen sind, zeigt der Fall einer Reinigungskraft aus dem Bezirk Vöcklabruck. "Falls Probleme auftauchen, helfen jedenfalls unsere Expertinnen und Experten gerne weiter", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Die Rechtsberater der AK-Bezirksstelle haben alle Hände voll zu tun. Im ersten Halbjahr führten sie 3168 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen kamen 1167 AK-Mitglieder mit ihren Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch.

Ein exemplarischer Fall: Die Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma wandte sich an die AK-Bezirksstelle, um ihre Abrechnungen überprüfen zu lassen. Die Beträge für die Zuschläge hatten sie stutzig gemacht. Bei Durchsicht der Unterlagen stellten die Rechtsexperten der AK fest, dass Nacht-, Über-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeitsstunden tatsächlich nicht korrekt abgerechnet worden waren. Als der Arbeitgeber die Forderungen ablehnte, wurde eine Klage eingereicht. Schlussendlich wurde vor Gericht ein Vergleich über 6000 Euro geschlossen. Dabei halfen der Frau insbesondere ihre genauen Aufzeichnungen der geleisteten Arbeitszeit. Doch damit waren die Unannehmlichkeiten für die Reinigungskraft noch nicht vorbei. Das Unternehmen sollte verkauft werden. Daraufhin strebte die Betroffene eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses an. Abermals musste die AK helfend eingreifen, weil der Arbeitgeber dem Anspruch auf neun Monatsentgelte Abfertigung nicht nachkommen wollte. In Folge erreichte man gemeinsam eine einvernehmliche Lösung, bei der auch sämtliche Beendigungsansprüche gewahrt blieben.

AK-Bezirksstellenleiter Michael Weidinger rät: "Bei Ungereimtheiten melden Sie sich bitte sehr rasch bei der AK, denn viele Kollektivverträge haben sehr kurze Verfallsfristen. Wenn diese verstrichen sind, kann nichts mehr nachgefordert werden." Und ein weiterer wichtiger Tipp: "Unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen führen!"

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2  Kommentare
2  Kommentare
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HumpDump (4.947 Kommentare)
am 26.07.2021 09:52

Wenn jemand das Unternehmen aus eigenem Willen verlässt und kündigt, muss (oder soll!) ein Unternehmen nicht unbedingt auf die einvernehmliche Beendigung eingehen.

Letztendlich zahlen das dann andere.

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glingo (4.977 Kommentare)
am 26.07.2021 12:28

HUMPDUMP
Hier sollte aber das Unternehmen verkauft werden
Nicht jede Firma will die Altlasten übernehmen sonder einen Strich drunter machen.

Da ist etwas mehr zu beachten

Im Zeitpunkt des Betriebsüberganges ist keine Endabrechnung zu erstellen, insbesondere ist keine Abfertigung Alt auszuzahlen. Es gelten die alten Arbeitsverträge mit den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen und allen Vordienstzeiten beim Nachfolger weiter. Auch die Höhe der Entlohnung darf beim Übergang nicht reduziert werden.

Vorsicht!
Durch die Übernahme von Arbeitsverhältnissen mit Vordienstzeiten tritt eine Belastung für den Erwerber ein. Dies betrifft z.B. Ansprüche aus der Abfertigung Alt aber auch Resturlaube aus alten Urlaubsjahren sowie eine höhere Einstufung im Kollektivvertrag.

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