Prozess um Immo-Deal am Traunsee: Ungereimtheiten im Kalender
WELS. Im Prozess um einen fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee hat sich das Gericht in Wels am Dienstag der Aufarbeitung von Details gewidmet.
Zwei Anwälte, ein Notar und drei Personen aus der Immobilienbranche sollen eine betagte Frau dazu gebracht haben, ihr Grundstück deutlich unter Wert zu verkaufen. Den Richter beschäftigten Ungereimtheiten in ihren Angaben. So war die erstangeklagte Maklerin zum Zeitpunkt angeblich absolvierter Termine im Spital bzw. auf Urlaub.
Die wegen schweren Betrugs Angeklagten sollen im Herbst 2019 die Frau gedrängt haben, ihre Immobilie, eine ehemalige Pension am Traunsee, um 750.000 Euro einer Immobilienfirma zu verkaufen, obwohl der Verkehrswert bei 1,66 Millionen Euro gelegen sei. Die Eigentümerin - sie ist mittlerweile verstorben - sei damals bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, lautet der Vorwurf. Ihr Erwachsenenvertreter, der erst kurz nach dem Grundstücksdeal bestellt worden war, vertrat vor Gericht die Ansicht, dass sie "überfordert" gewesen sei und nicht gewusst habe, was sie an wen verkauft habe.
"Passt nicht zusammen"
Am Dienstag konfrontierte der Richter die erstangeklagte Maklerin mit mehreren Ungereimtheiten in den bisherigen Aussagen. So war sie laut von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Dokumenten zu jener Zeit, zu der sie angeblich die Kaufvertragsunterlagen in der Anwaltskanzlei abgeholt haben will, stationär im Krankenhaus. Fotos auf ihrem Handy zeigen zudem, dass sie zum Zeitpunkt eines angeblich durchgeführten Besichtigungstermins auf Urlaub in Kroatien war.
"Die Geschichte, die Sie uns bisher präsentiert haben, passt nicht mit den ausgewerteten Chat-Nachrichten zusammen", so der Richter. Die Angeklagte blieb ausweichend. Ihr Ehemann soll als Tippgeber für den Deal, der mittlerweile rückabgewickelt wurde, fungiert haben - sie gab zu, die Provision für ihn nicht korrekt abgerechnet zu haben, "das habe ich falsch gemacht".
Im Laufe des Tages standen noch weitere ergänzende Einvernahmen der Beschuldigten am Programm. Ein Urteil ist kommende Woche zu erwarten.
Das ist doch erst die Spitze vom Eisberg!
solche Sachen passieren doch öfter bei Personen die sich nicht helfen können,
und sogar bei der Polizei gibt es beamte die Straftaten erfinden, und diese zur Anzeige bringen.
(verdacht auf Anfütterungserpressung)
wer kann beweisen wenn die Polizei eine Verkehrskontrolle mach das er die Gegenstände vorzeigen konnte die die Polizei verlangt hat?? ( Pannendreck, Verbandskasten, Führerschein, Zulassungsschein, ob die Beleuchtung funktionierte)
man kan zwar bei der BH dann einen Einspruch machen aber geglaubt wird dann den Polizisten
selbst wenn die Polizzen beweis Fotos an die BH senden wo eindeutig zusehen ist das die Beleuchtung funktioniert können die Polizzen schreiben sie haben die Beweisfotos erst nach der Aufforderung gemacht diese zu reparieren und es wird denen geglaubt!!
BH Steyr
Ihr Deutsch war schon immer schlecht, aber es wird immer schlechter.
Wetten!
Alle werden mangels Beweisen freigesprochen !
Alle EHRENWERTE Angeklagte zu empfindlich Strafen verurteilen. Das dürfte ein gemeinschaftlicher Betrug gewesen sein und man wollte sich eine goldene Nase verdienen.
Vor allem dem Notar.
Es ist doch hirnrissig, dass wir 1.1 % an diese Minderleister zahlen müssen, wenn sie in solchen Fällen dann nicht zumindest den Hals hinhalten müssen.
Warum sind das Prozentbeträge und nicht Stundensätze oder Pauschalen????
Ja, die Übergabe von Immobilien an seine Kinder muss man sich auch leisten können. Da sind einige Tausender schnell weg.
Wieso vorverurteilen Sie? Lassen Sie das Gericht entscheiden, Sie kennen ja nicht alle Details.
spannend...