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Mühlviertlerin (28) starb bei Unfall: Neun Monate bedingt und 7.200 Euro

Von nachrichten.at/apa, 06. Juli 2022, 12:54 Uhr

KLEINZELL/LINZ. Ein 50-Jähriger, der am 1. April im Mühlviertel einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Linz zu neun Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Zur Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung einer 28-Jährigen war am Mittwoch noch fahrlässige Körperverletzung eines Busfahrers dazugekommen. Der Angeklagte gab alles zu, die Behauptung eines Filmrisses wegen Unterzuckerung nahm er zurück.

Am Morgen des 1. Aprils fuhr der Bauarbeiter von Rohrbach nach Linz zu einer Vorsorgeuntersuchung ins Spital. Er leide an Diabetes und epileptischen Anfällen, weshalb er auch den Führerschein seit "acht, neun Jahren" immer nur jeweils auf ein Jahr befristet erhalte, sagte er.

Auf dem Weg ins Krankenhaus an besagtem Tag soll der 50-Jährige laut Staatsanwältin "mit hoher Geschwindigkeit und in rücksichtsloser Fahrweise" mehrmals andere Autos überholt haben. Ein Wagen wurde gerammt, ein anderer am Seitenspiegel touchiert.

Dann soll er im Überholverbot zu einem weiteren Manöver angesetzt haben. Dabei dürfte er den vor ihm fahrenden Wagen der 28-Jährigen hinten gerammt haben. Ihr Auto wurde dadurch gegen einen entgegenkommenden Bus geschleudert. Die Lenkerin wurde so schwer verletzt, dass sie wenig später im Spital starb.

Am Mittwoch wurde erst bekannt, dass auch der Chauffeur verletzt wurde und 71 Tage im Krankenstand war, weshalb zur Anklage noch die fahrlässige Körperverletzung hinzukam.

"Ja, ich habe den Unfall verursacht und den Eltern das Liebste genommen", gab der Beschuldigte zu. Auch zweifelte er den Unfallhergang nicht an. Allerdings wollte er sich vor Gericht zuerst an nichts mehr erinnern. Er sprach davon, dass vor ihm alles Schwarz geworden sei. Sein Verteidiger erklärte, dass dies an einer Unterzuckerung liegen könne, die den Mandanten in einen desorientierten Zustand oder gar zur Bewusstlosigkeit gebracht haben könnte.

Die Richterin zeigte sich ob dieser Verantwortung verwundert. Denn bei der Einvernahme durch die Polizei hatte der Unfalllenker detailliert geschildert, wie schnell er gefahren sei, wen er überholt habe, las sie ihm Passagen aus dem Protokoll vor. Danach riet sie dem Angeklagten, sich nochmals mit seinem Verteidiger wegen seiner Verantwortung zu beraten. Danach meinte er: "Ich übernehme alles", ihm tue es "einfach leid, ich bin aber kein Raser".

Wegen des reumütigen Geständnisses und der Unbescholtenheit des Angeklagten sah die Richterin von einer unbedingten Haftstrafe - der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre - ab. Allerdings sprach sie den Hinterbliebenen der getöteten Frau und dem Busfahrer, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten, Schmerzensgeld in Höhe von 15.500 Euro zu. Staatsanwältin und Verteidiger nahmen sich Bedenkzeit.

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