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Biber im Poeschlteich bleiben geschützt

Von lebe, 27. März 2018, 11:36 Uhr
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Den Bibern am Poeschlteich darf es nicht an den Kragen gehen. Bild: Symbolfoto: Alexander Schneider

ROHRBACH-BERG. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wies eine Beschwerde der Gemeinde Rohrbach-Berg ab.

Gestoppt hat das Landesverwaltungsgericht Bemühungen der Stadtgemeinde, die rund um den Poeschlteich lebenden Biber zu „entnehmen“. Damit folgten die Richter den Leitlinien der Oö. Artenschutzverordnung, wonach eine Entnahme der Biber ausschließlich in Ausnahmesituationen zu bewilligen sei, wenn es keine anderweitige Lösung gibt. Die Stadtgemeinde hatte in ihrem Antrag für die Entfernung der Biber aus dem Teich im Stadtgebiet unter anderem ins Treffen geführt, dass der Poeschlteich als Lebensraum mit eingeschränktem Nahrungsangebot als Lebensraum für Biber ungeeignet sei und bereits erhebliche Schäden durch Fraß- und Grabaktivitäten aufgetreten seien. Und zwar sowohl rund um den Teich selbst als auch in den angrenzenden Privatgärten. 

Nachdem bereits die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach den Entnahme-Antrag abgewiesen hatte, hatte die Gemeinde beim Landesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingebracht. In dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil werden den Rohrbachern Präventivmaßnahmen gegen Biberschäden empfohlen, um der Situation Herr zu werden: die Errichtung von in der Erde eingegrabenen Maschendrahtzäunen, von für Menschen ungefährlichen elektrischen Zäunen oder das Einstreichen gefährdeter Bäume mit einem Schälschutzmittel. Dies sei bisher nicht in ausreichendem Maß angewendet worden.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 27.03.2018 15:13

Aha. Der Bestand sollte in Grenzen gehalten werden. Wer macht das dann, wenn kein natürlicher Feind da ist und das Gericht eine Entnahme verbietet??

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michl666 (49 Kommentare)
am 27.03.2018 17:33

Bei uns wurde vor zwei Jahren eingegriffen bei Machlanddamm. Hat aber nicht viel gebracht weil freie Reviere sofort von anderen Jungtieren nachbesetzt werden...

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jago (57.723 Kommentare)
am 28.03.2018 12:43

a) Die jungen Biber hören nicht auf menschliche/staatliche Gerichte.
b) Die menschlichen/staatlichen Gerichte hören nicht auf Bibergesetze.

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michl666 (49 Kommentare)
am 27.03.2018 12:43

Jahrhundertelang wurden Wildtiere immer weiter aus ihren Lebensräumen zurückgedrängt bzw. fast ausgerottet. Der Mensch hat sich ihren Lebensraum angeeignet. Wenn jetzt mal der Mensch der Natur benachrangt wird verstehen das viele wieder nicht. Ein paar Meter Uferraum der Natur zurückzugeben tut allen gut, den Tieren, den Flüssen/Seen und auch dem Menschen. Die nächsten Generationen werden es uns danken. Der Bestand sollte aber behutsam in Grenzen gehalten werden da der natürliche Feind der Biber fehlt. Da wären wir dann wieder beim Thema Wolf.....

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