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Minderjährige zur Prostitution verleitet: Rotlicht-Dame schwänzte Prozess

Von Robert Stammler, 18. Juli 2019, 00:04 Uhr
Ein Schwerverletzter, drei Angeklagte: Bordellbesuch dürfte völlig eskaliert sein
Richter Andreas Rumplmayr Bild: Symbolfoto: Weihbold

LINZ. Tante erzählte ihren Nichten (15 und 16 Jahre), sie könnten mit Prostitution "viel Geld" verdienen, die Mädchen gingen daraufhin anschaffen – Bordellbetreiber bereits verurteilt.

Wegen des Vergehens der "Förderung der Prostitution Minderjähriger" hätte sich gestern eine 34-jährige Prostituierte aus dem Großraum Linz vor Gericht verantworten müssen.

Doch die Dame erschien nicht vor Gericht, weshalb der Prozess auf Anfang August vertagt werden musste. Richterin Ursula Eichler dachte laut darüber nach, die Angeklagte für den nächsten Verhandlungstermin von der Polizei vorführen zu lassen. Doch der Verteidiger versprach, er werde sich darum kümmern, dass seine Mandantin " das nächste Mal verlässlich kommt".

Die Frau soll in den Jahren 2015 und 2016 ihren Nichten, die damals erst 15 bzw. 16 Jahre alt waren, vorgeschwärmt haben, dass man im Rotlicht-Gewerbe " schnell viel Geld verdienen" könne.

E-Mails von Freiern bekommen

Sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen ihrer Freier soll die Tante ihren Nichten zur Verfügung gestellt haben. Auch via Facebook soll sie den Mädchen einen Kunden vermittelt haben. Zudem soll die Tante ihren Nichten Marihuana und Crystal Meth zur Verfügung gestellt haben. Die Mädchen landeten daraufhin im "Milieu". OÖN-Leser kennen die Geschichte: Denn der Betreiber jenes Geheimbordells in Linz, in dem die beiden Nichten und eine weitere Minderjährige schließlich gearbeitet hatten, wurde heuer im Mai bereits zu vier Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Dem 46-jährigen Kellner wurde das Verbrechen der Anwerbung Minderjähriger zur Prostitution sowie Drogenhandel zur Last gelegt. Laut Anklage war er im Besitz von mehreren hundert Gramm Crystal Meth.

Um Kunden anzuwerben, soll er Fotos der Mädchen auf einer Internetplattform veröffentlicht haben. Mit zwei der drei Mädchen hatte er auch selbst Sex gehabt. Vom Vorwurf, das Geld der Freier selbst einkassiert zu haben, wurde er im Zweifel aber freigesprochen.

Einen weiteren Schuldspruch setzte es aber für den 46-Jährigen, weil er Scheinehen eingefädelt hatte, um Ausländern Aufenthaltstitel zu verschaffen.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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