Ärger um Falschparker vor Hotel in Kirchschlag: „Bisher hat nichts geholfen“
KIRCHSCHLAG. Weil immer wieder Fremdparker auf seinem Hotelparkplatz stehen, setzt sich Rudolf Sammer mit anwaltlicher Unterstützung zur Wehr. Die Parkenden haben dafür wenig Verständnis. Im Fall des Erwischtwerdens sind 160 Euro zu berappen.
Nach einem Skiausflug mit seiner Familie wollte Fritz Fierlinger in Kirchschlag etwas essen gehen. Er stellte das Auto auf den Parkplatz des Kirchschlagerhofes. „Wir wollten zuerst dort essen gehen, aber es war finster, deshalb sind wir zum Nachbarn gegangen“, erzählt der Linzer. Einen Monat später folgte die unerfreuliche Rechnung per Post: Fierlinger wurde vom Anwalt aufgefordert, 160 Euro zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Anwalt eingeschaltetFür Rudolf Sammer, den Inhaber des Hotels, ein altbekanntes und leidiges Thema. „Wir haben 80 Prozent Fremdparker und meine Gäste bekommen keinen Parkplatz. Wir haben schon verschiedene Maßnahmen ausprobiert – nichts hat bisher geholfen. Ich weiß mir nicht mehr anders zu helfen“, so der Kirchschlager. Der Parkplatz ist direkt am Ortsplatz und – wenn alle anderen Plätze belegt sind – natürlich verlockend. Allerdings sind die Stellflächen vor dem Hotel mit elf Schildern gekennzeichnet. „Und trotzdem ist er immer besetzt. Deshalb habe ich das dem Anwalt übergeben. In Linz ist diese Vorgangsweise gang und gebe“, sagt Sammer. Von den 160 Euro, die von den Falschparkern eingefordert werden, bekommt Sammer nichts: „Ich will mich ja nicht bereichern. Mir geht es einzig und allein darum, dass meine Hotelgäste einen Parkplatz haben.“
Dem erwischten Falschparker Fierlinger stößt sauer auf, dass der Anwalt diesen Betrag für sein Einschreiten verlangt. Denn eine Strafe für Falschparken sei wesentlich günstiger. In seinem Fall ließ sich die Angelegenheit schließlich gütlich regeln. „Wir verfassen das Aufforderungsschreiben, müssen eine Lenkererhebung machen und so weiter. Bei einer Klage wären erheblich viel mehr als 160 Euro zu bezahlen“, sagt der zuständige Anwalt Günter Schmid.
Der Wirt hat gar nicht recht weil,
nach einer langen Grippe musste ich erholsame Luft tanken und ich fuhr nach Kirchschlag.
Bei diesem Lokal beschlosen ich und meine freundin hier zu parken weil wir spazieren gehen wollten und danach dort zu essen.
Das Lokal war zu da beschlossen wir zum nechsten Wirt zu gehen.
Für fast einen Herzstillstand sorgte diese Bericht mit rund 160 €.
Als nächstes parkt ihr in einem Garten, wenn im Zaun ein Loch ist? Lernt einfach nur den Unterschied zwischen privat und öffentlich.
dass er den FremdparkerInnen eine Rechnung schickt! In Linzens Innenstadt z. B., kommt's oft genug vor, dass man/frau auf den Parkflächen vor den Kaufhäusern keinen Parkplatz findet und das Kaufhaus leer ist. Diese "ich bin ich"-Typen verstehen nur den Wink mit der Geldkeule.
Zu Fierlinger: Der hat nicht falsch geparkt (wie geht das auf einer privaten Fläche?), sondern einen Besitz gestört ... und das ist ein haushoher Unterschied!
Muss mich dieser Meinung anschliessen.
Eine Besitzstoerungsklage geht fast 100% durch unf verursacht ca. 250.- Kosten.
Wird m.E. auch durch keine Rechtsschtzversicerung gedeckt.
Ich wohne am Eingang eines Naturschutzgebietes, und seien Sie versichert, ich weiss, wovon ich schreibe!!!