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Verfolgungsjagd im Innviertel: Mopedlenker (15) fuhr Polizisten nieder

Von nachrichten.at/apa, 08. Dezember 2022, 12:43 Uhr
(Symbolbild) Bild: OÖN

ASPACH/BRAUNAU. Ein Mopedfahrer, der am Mittwochabend im Bezirk Braunau offensichtlich ohne Kennzeichen unterwegs war, hat der Polizei eine Verfolgungsjagd geliefert.

Der 15-Jährige raste polizeilichen Angaben zufolge mit bis zu 85 km/h durch das Ortsgebiet von Aspach und missachtete sämtliche Anhalteversuche. Schließlich fuhr er auf einen Beamten zu, der ausgestiegen war und ihn auf einem Parkplatz stoppen wollte. Bei der Kollision kamen beide zu Sturz. Der Polizist wurde verletzt.

Der unverletzt gebliebene Teenager wurde festgenommen. Er gab an, dass er das Fahrzeug umgebaut habe und es nun viel schneller fahren könne. Die Kennzeichen habe er eingeklappt, um im Falle einer Kontrolle nicht erwischt zu werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ried wurde die Festnahme des Oberösterreichers wieder aufgehoben. Er wird wegen Verwaltungsübertretungen und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Der verletzte Beamte wurde ambulant behandelt.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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capsaicin (3.851 Kommentare)
am 08.12.2022 17:37

warum steigt der staatsdiener auch aus ??

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 09.12.2022 09:54

CAPSAICIN : bei dieser Antwort sieht man, was Drogen anrichten.

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fragesteller (198 Kommentare)
am 08.12.2022 16:04

Hoffentlich fährt den Rieder Staatsanwalt keiner um!

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 08.12.2022 13:48

Super Idee! Kennzeichen einfach einklappen und dann wie ein Wahnsinniger fahren.

Und der verletzte Polizist bekommt nicht mal Schmerzensgeld, oder was?
Weil anscheinend interessiert die Körperverletzung durch Unbekannt
(keine Kennzeichen) eh keinen Richter.

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gutmensch (16.709 Kommentare)
am 08.12.2022 13:53

Woraus schließen sie, dass dem Polizisten kein Schmerzensgeld zusteht ?

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 08.12.2022 13:54

Er wird wegen Verwaltungsübertretungen und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt.

Wegen Körperverletzung, aber nicht.

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 09.12.2022 09:52

Schmerzensgeld wird der Polizist wohl nur am Zvilrechtsweg einklagen können. Die Eltern bzw. Erziehunsgberechtigten werden wohl ein gut gefülltes Konto und einen dicken Ordner brauchen, um die Forderungen des Jünglings bezahlen und abheften zu können.

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