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Kommt Alko-Lenker nach tödlichem Unfall mit Fußfessel davon?

Von Dieter Seitl, 15. Mai 2019, 10:35 Uhr
Kommt junger Alko-Lenker nach tödlichem Unfall mit Fußfessel davon?
Entscheidung über elektronische Fußfessel obliegt Justizanstalt. (Symbolfoto) Bild: apa

INNVIERTEL. Nach Tragödie bei Andorf unbedingte Haftstrafe – allerdings auch Fußfessel möglich.

Mehrere Verletzte und einen Toten forderte ein Verkehrsunfall im Dezember des Vorjahres in der Nähe von Andorf, als ein junger Alko-Lenker mit seinem Auto von der Fahrbahn abkam, 80 Meter eine Böschung entlangschlitterte und schließlich wieder auf der Fahrbahn frontal in ein entgegenkommendes Auto fuhr – einer der Insassen dieses Pkw kam zu Tode. Zwei weitere Insassen sowie der Unfallverursacher selbst, der alleine im Auto saß, wurden verletzt. Nun wurde der junge, umfassend geständige und zuvor unbescholtene Innviertler am Landesgericht Ried wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwölf Monaten Haft verurteilt, vier Monate davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Justizanstalt entscheidet

Weil er einwandfrei im Erwerbsleben stehe, sei es gut möglich, dass er den unbedingten Teil der Haftstrafe mittels Fußfessel verbüßen kann – also zu Hause wohnen, den Weg von und zur Arbeit absolvieren, einkaufen und zum Beispiel Arztbesuche tätigen. Die Entscheidung über eine Fußfessel obliegt aber nicht dem Gericht, sondern der zuständigen Justizanstalt.

Ein großer Teil des Schadens – mehr als 70.000 Euro hat die Haftpflichtversicherung bereits ausgezahlt, darunter Schmerzensgeld, Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten – wurden bereits beglichen. Für weitere allfällige weitere Ansprüche hat das Landesgericht Ried auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Er bekenne sich vollinhaltlich schuldig, könne das Geschehene aber leider nicht ungeschehen machen, so der Angeklagte, der Mitte Dezember mit 1,43 Promille Alkohol im Blut nach einer Feier um 5 Uhr früh gegen den Wagen einer jungen Frau geprallt war, die Bekannte von einer Weihnachtsfeier abgeholt hatte und nach Hause bringen wollte. Sie habe nicht mehr ausweichen können, so die junge Frau, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet und vor Gericht sichtlich schwer angegriffen in Tränen ausbricht.

Sein eigener Lokalbesuch sei eher spontan zustande gekommen, so der Angeklagte. Er habe aus Leichtsinn Alkohol getrunken und irgendwann beschlossen, selbst mit dem Auto heimzufahren. Das bereue er zutiefst.

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Autor
Dieter Seitl
Lokalredakteur Innviertel
Dieter Seitl
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3  Kommentare
3  Kommentare
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Funkenschuster (682 Kommentare)
am 15.05.2019 11:37

Ganz einfach - Alkohol im Spiel-KEINE Fußfessel! Zuerst Denken dann Lenken.

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 15.05.2019 18:59

So würde ich das auch sehen.

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kritikerix (4.497 Kommentare)
am 15.05.2019 11:28

... a bissal schwierig damit Rasen zu Mähen - jeder Alko-Lenker wird mir Recht geben☺

(... braucht etwas länger so ein Sickerwitz)

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