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Brutale Attacke auf Mesner: Strafe auf vier Jahre erhöht

Von Thomas Streif, 11. März 2023, 08:36 Uhr
Brutale Attacke auf Mesner: Strafe vom Oberlandesgericht auf vier Jahre erhöht
Prozess im Dezember 2022: Der Mesner nahm die Entschuldigung des Täters an. Bild: Streif

BRAUNAU/RIED. Das Oberlandesgericht argumentierte vor allem mit der "besonderen Brutalität der Tathandlung".

"Wenn keine Hilfe gekommen wäre, dann hätte es schon sein können, dass ich verblute. Die Schutzengel haben gesagt, dass es eng wird", sagte ein 88-jähriger Mesner nach dem Prozess gegen seinen Peiniger kurz vor Weihnachten, die OÖN haben berichtet. Der sympathische und bescheidene Mesner wurde am 29. September 2022 in der Valentinskirche in Braunau Opfer einer brutalen Attacke eines 26-jährigen Rumänen.

Während eines Gebetes schlug der Täter dem alten Mann mehrfach mit einer 35 Zentimeter langen Eisenstange auf den Kopf. Grund: Der Mesner hatte dem Mann, der sich in der Braunauer Bettlerszene aufhielt, kurz zuvor kein Geld gegeben. Täter und Opfer kannten einander, da der Braunauer dem Rumänen zuvor bereits mehrfach etwas Geld zugesteckt hatte.

Schwere Kopfverletzungen

Der 88-Jährige erlitt durch die Schläge mit der Eisenstange schwere Kopfverletzungen. So wurden unter anderem ein Bruch des Schädeldachs, mehrere Einblutungen in der Kopfschwarte sowie Verletzungen an der Schulter diagnostiziert. Die Richterin verurteilte den Angeklagten wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft, Staatsanwältin Petra Stranzinger meldete umgehend Berufung wegen der Strafhöhe an. Jetzt hat das Oberlandesgericht Ried dieser Berufung stattgegeben. "Die Strafe wurde auf vier Jahre unbedingte Haft erhöht", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried auf OÖN-Anfrage.

Brutale Attacke auf Mesner: Strafe vom Oberlandesgericht auf vier Jahre erhöht
Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried Bild: Streif

Das Oberlandesgericht Ried begründete die Straferhöhung unter anderem mit einer "besonderen Schutzbedürftigkeit des Opfers". Die Tat sei heimtückisch und überraschend erfolgt, da sich der Täter und der Mesner kannten.

"Ein weiterer ausschlaggebender Grund für die Erhöhung der unbedingten Haftstrafe war die besondere Brutalität der Tathandlung", sagt Ebner.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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