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Freundin vergewaltigt: Sechs Jahre Haft für Ex-Polizeischüler

Von Robert Stammler, 09. September 2021, 07:49 Uhr
Freundin vergewaltigt: Sechs Jahre Haft für Ex-Polizeischüler
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bild: vowe

LINZ. Weil er eine Freundin, mit der er früher liiert gewesen war, brutal vergewaltigt haben soll, ist gestern ein ehemaliger Polizeischüler in Linz zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft wollen gegen das Urteil Rechtsmittel einbringen, die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte stritt den Vorfall nicht ab, sprach von einvernehmlichen "Sadomaso"-Praktiken. Wie aus dem Schöffenprozess hervorging, hatten sich die beiden 2017 über Tinder kennengelernt und waren liiert gewesen. Nach der Trennung war der Kontakt nur noch sporadisch, bis der Angeklagte die Ex-Freundin im Dezember 2020 einlud, um sein neues Haus anzuschauen. Der Polizeischüler bereitete sich damals auf seine Abschlussprüfung vor, die in wenigen Tagen stattfinden sollte.

"Ein Nein ist ein Nein"

In der Verhandlung verlas die Richterin das Einvernahmeprotokoll des mutmaßlichen Opfers. "Er hat mich wie einen räudigen Hund an den Haaren die Stiege hinauf gezerrt", hatte die Frau ausgesagt. "Zwei Mal" habe sie "unter Tränen" gebeten, er möge aufhören. "Hoit die Gosch’n, du Depperte ...", habe er erwidert. Als er ihr wuchtig ins Gesicht geschlagen habe, habe sie "weiße Blitze" gesehen. "Das gefällt dir doch, du Schlampe", soll er gesagt haben. Dass sie gegenüber SM-Praktiken in der Vergangenheit nicht abgeneigt gewesen sei, räumte die junge Frau ein. "Ein Nein ist ein Nein, das ist kein dehnbarer Begriff", betonte die Staatsanwältin.

Zu Wort kam auch ein Zeuge aus dem Freundeskreis. "Er hat uns Kerstin (Name geändert, Anm.) damals vorgestellt. Nach kurzer Zeit erzählte sie, dass sie einen Mann braucht, der sie dominieren kann. Ich denke, er wollte ihr es mit aller Gewalt recht machen." Ein neurologischer Sachverständiger hatte ein Gutachten über die schweren psychischen Folgeschäden des Opfers bejaht: Der Strafrahmen betrug in diesem Fall damit fünf bis 15 Jahre Haft.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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