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Onkel und Neffe misshandelten Lokal-Besucher

16. Mai 2017, 13:12 Uhr
Bild: vowe

ASCHACH/DONAU. Ein besonders brutaler Fall von Körperverletzung hat sich vor einem Lokal in Aschach an der Donau ereignet: Ein 20-jähriger Lokalbesucher wurde von ihm unbekannten Männern zuerst mit einer brennenden Zigarette verletzt. Danach wurde er zu Boden gestoßen und mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt. 

Die beiden zunächst unbekannten Männer - wie sich später herausstellte, handelte es sich bei den beiden um einen 61-jähriger aus Aschach an der Donau und dessen 24-jährigen Neffen aus Deutschland - handelten willkürlich, wie sie der Polizei gegenüber später zu Protokoll gaben. Nach einer ausgiebigen Zechtour in mehreren Lokalen verließ das Duo das Lokal. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, ereignete sich der Vorfall bereits am 30. April.

Der 24-Jährige warf dem zufällig zur gleichen Zeit aus dem Lokal kommenden 20-Jährigen aus Hartkirchen eine brennende Zigarette gegen den Oberkörper. Im nächsten Augenblick versetzte ihm der Onkel einen Stoß gegen den Oberkörper und der 24-Jährigen schlug dem Opfer mit der Faust ist Gesicht. Der 24-Jährige taumelte nach hinten und wollte die beiden anschließend zur Rede stellen. Der 24-Jährige warf ihm eine halbvolle Bierflasche mit voller Wucht ins Gesicht. Der 20-Jährige ging zu Boden und war für einige Zeit bewusstlos. 

Die Beschuldigten stiegen über den am Boden liegenden Verletzten und gingen davon. Beide waren vorerst unerkannt. Das Opfer wurde von Bediensteten und von einem Security-Mitarbeiter versorgt und anschließend von der Rettung ins Med Campus III gebracht. 

Im Zuge umfangreicher Erhebungen und Befragung mehrerer Zeugen konnten nach und nach Hinweise erhoben und schließlich am 8. Mai 2017 die beiden Beschuldigten ausgeforscht und überführt werden. Beide waren grundsätzlich geständig, gaben aber aufgrund starken Alkoholeinflusses Erinnerungslücken zu Protokoll. Die Tat wurde von beiden willkürlich begangen, zwischen den Personen kam es vorher zu keinerlei Konfrontation. Sie werden nach Abschluss der Erhebungen wegen Körperverletzung und Imstichlassen eines Verletzten angezeigt.

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