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ÖBB: Bodycams in Oberösterreich in Zügen im Einsatz

23. Juli 2018, 18:25 Uhr
Regionalmanager Paul Sonnleitner und Zugbegleiterin Tanja Hackl, die eineBodycam trägt. Bild: ÖBB/Leitner

LINZ. Sechs ÖBB-Mitarbeiter in Zügen auf oberösterreichischen Nahverkehrsstrecken sind seit wenigen Tagen mit Bodycams – Videokameras, die am Körper getragen werden – ausgestattet.

Die Geräte werden aktiviert, wenn der Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Vorfall besteht. Die Maßnahme diene der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden, sagte Paul Sonnleitner, Regionalmanager des ÖBB-Personenverkehrs.

Die Erfahrungen aus Pilotversuchen mit den Bodycams sind laut ÖBB positiv: Seit Jänner 2017 trügen Sicherheitsmitarbeiter auf den Hauptbahnhöfen in Wien und Graz Kameras, in Linz seit Ende März 2018. Seitdem sei dort die Zahl der Delikte wie Übergriffe und Diebstähle zurückgegangen. Oft wirke schon der Hinweis auf die Aktivierung deeskalierend.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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kpader (11.506 Kommentare)
am 23.07.2018 22:20

Geht in Ordnung!

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( Kommentare)
am 23.07.2018 21:36

Die ÖBB soll dem Mäderl statt einer Bodycam einen gstandenen Mungo Bodyguard mitschicken. Dash- und BodyCams sind nur ein Placebo und datenschutzrechtlich zweifelhaft.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 23.07.2018 20:50

Als zahlender, rechtstreuer Kunde der ÖBB bin ich mit einer solchen Vorgangsweise, die mir ein Transportservice voller privater Überwachung aufbürdet, nicht einverstanden. Schon gar nicht in dieser pauschalen Art, die den ÖBB recht billig kommt, und ALLE Fahrgäste mit Eingriffen in ihre Privatsphäre bezahlen, die keiner wie imme gearteten Kontrolle unterliegen. Die ÖBB nehmen sich hier Überwachungsrechte heraus, die kein staatlich-hoheitliches Überwachungsorgan (Polizist_in) hat.

Stattdessen sollten die ÖBB ihr Personal im Sinne eines besseren Service (auch der Kontrolle der gebotenen Leistungen, des Verhaltens der Fahrgäste) aufstocken, u.a. auch für konsequente Ticketkontrollen in Zügen (bereits dadurch zumutbare Überwachung).

Bei strafrechtlichen Handlungen gegen Leib und Leben wäre kompromisslos der Zug anzuhalten und in jedem Fall die Polizei bei- und die Täter_innen aus dem Verkehr zu ziehen bzw. der sozialen Kontrolle durch die Mitfahrenden auszusetzen.

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