Mordversuch mit Säge: Nicht zurechnungsfähig
MOOSDORF/RIED. Es waren wahrscheinlich nur Bruchteile von Sekunden, die in der Nacht vom 29. auf den 30. Juli in Moosdorf im Bezirk Braunau bei einem Ehepaar über Leben und Tod entschieden.
Die beiden Innviertler sollen, wie berichtet, von ihrem damals 20-jährigen Sohn mit einer laufenden Motorsäge im Schlafzimmer attackiert worden sein.
Der Vater des Tatverdächtigen konnte den Angriff zwar mit dem Polster abwehren, er musste aber mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Beschuldigte wurde kurze Zeit später vom Einsatzkommando Cobra festgenommen. Am 15. Dezember muss sich der Täter – es gilt die Unschuldsvermutung – vor einem Geschworenengericht in Ried verantworten.
Unterbringungsverfahren
Laut Alois Ebner, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, sei der junge Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen. Das habe ein Gutachten der Psychiaterin Heidi Kastner ergeben. Juristisch gesehen handelt es sich daher nicht um einen Strafprozess, sondern um ein Unterbringungsverfahren. Die Geschworenen müssen darüber urteilen, ob der Angeklagte die Tat tatsächlich begangen hat. Erst dann würde das Gericht entscheiden, ob der Mann in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht wird oder nicht.
Der Beschuldigte ist laut Staatsanwalt Alois Ebner geständig. "Er gab an, dass er Stimmen gehört habe, die ihm befahlen, seine Eltern zu töten. Daher haben wir wegen versuchten Mordes ermittelt."
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