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Erbenstreit um Schloss Ort in Gmunden geht in die nächste Runde

15. März 2009, 11:14 Uhr
Schloss Ort: Norweger-Grab vor Öffnung
Erben aus Norwegen? Bild: OÖN

LINZ. Der Erbenstreit um das Wahrzeichen von Gmunden, das Schloss Ort, geht nun in die nächste Runde. Jene Norweger, die behaupten, die rechtmäßigen Erben zu sein, haben jetzt das Grab ihres Vorfahrens Hugo Köhler öffnen lassen. Die daraus entnommene DNA-Probe werde derzeit untersucht.

LINZ. Der Erbenstreit um das Wahrzeichen von Gmunden, das Schloss Ort, geht nun in die nächste Runde. Jene Norweger, die behaupten, die rechtmäßigen Erben zu sein, haben jetzt das Grab ihres Vorfahrens Hugo Köhler öffnen lassen. Die daraus entnommene DNA-Probe werde derzeit untersucht.

Im Jänner 2008 hat es so ausgesehen, als würden die Skandinavier ihr Vorhaben aufgrund zu hoher Kosten aufgeben. Nun starten sie aber einen zweiten Anlauf, um den Beweis für ihre Verwandtschaft mit dem Habsburger Hugo Köhler zu beweisen. Neben dem Ahnenforscher Jan Frode haben die Skandinavier laut der Tageszeitung auch einen Anwalt, der mit internationalem Recht bestens vertraut ist. "Die treiben die Sache natürlich voran. Jetzt müssen wir abwarten, was die DNA-Untersuchung ergibt", so Gmundens Tourismuschef Andreas Murray.

Die Geschichte erzählt, dass Johann Salvator von Österreich-Toskana, also der Vorfahr, auf den sich die Norweger berufen, 1911 nach einem Schiffsunglück für tot erklärt wurde. Laut den "Erben" hätte er jedoch überlebt und sich seitdem Hugo Köhler genannt. Erst auf seinem Sterbebett hätte er seine wahre Identität preisgegeben.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 15.03.2009 18:03

Leider sind die OON nicht gewillt oder in der Lage zu schreiben was es überhaupt zu erben gibt, nur weil sich Erzherzog Johannes Salvator den Aliasnamen Johann Orth zugelegt hat ist ja überhaupt nicht gesagt, dass ihm Schloss Orth gehört hat, wenn dann eher das Landschloss Toscana im Areal von Ort(h), das h fiel der Rechtschreibreform 1903 zum Opfer, und wenn dann verjährt ja die Erbschaftsklage nach 30 Jahren, wer hat ihn 1911 beerbt, die Neffen und Nichten, ist es dem Kaiser anheimgefallen,- dann würde die Verjährung wohl nicht greifen, das könnte man ja einmal berichten wenn man schon immer von Erbschaften schreibt

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 15.03.2009 16:59

äußerst lästig ist bei den OON dass wenn man etwas falsch macht, etwa bei Betreff nichts hineinschreibt, der ganze Beitrag den man geschrieben hat einfach abstürzt noch dazu ohne Verständigung dass er nicht erscheint

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am 15.03.2009 17:12

du wirst es nie lernen, bist ja Lehrer und hast zwei "linke Hände"!!

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 15.03.2009 18:08

im Leben geht mancher Schuss daneben,sang dereinst Katja Ebstein, nein Heli ich bin kein Lehrer, Lehrer, das ist mir zu schlecht bezahlt und den Ärger mit den Schülern möchte ich auch nicht. Ich halte aber manchmal Vorträge oder mache Schulungen und weiß wie anstrengend das ist, auch wenn man eine Redegabe hat, besonders wenn sich dann noch irgendwelche Leute unterhalten oder quertreiben, wie das bei Jugendlichen nun einmal der Fall ist.Im Leben geht mancher Schuss daneben!

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oblio (24.788 Kommentare)
am 15.03.2009 21:24

genügt ein punkt oder sonst ein zeichen, dann funktioniert es auch !

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am 15.03.2009 16:02

ich weiß nicht, die OÖN werden immer mehr zum Revolverblatt statt Qualitätszeitung. Reißerische Schlagzeilen, Geschichten, die nicht wirklich informatriv sind. Streit um Schloss Ort? Wer streitet? Hat jemand Klage eingereicht? Gibt es ein Gerichtsurteil? Geht jemand in die zweite Instanz? Usw., usw...
Wenn man das Amtsblatt liest dann steht dort: N.N. ist am... gestorben. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gericht in... nicht bekannt. Sie werden aufgefordert bis... ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls das Erbe an die Berechtigten ausgefolgt wird. Verspätete Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
So geht das in einem Rechtsstaat: Fristen versäumt, Ansprüche verwirkt.

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am 15.03.2009 16:36

nicht so bewandert wie sie - sollten aber ihre aussagen stimmen und daran zweifle ich nicht, dann ist doch alles gesagt und erledigt!
ansonsten kann ich nur sagen - mit uns oesterreichern kann man ja sowas machen!!

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 15.03.2009 18:16

Johann Ort(h) ist 1889 aus der Familie Habsburg ( Haus Österreich) ausgeschieden und es sind mehrere Vorgangsweisen denkmöglich, dass die Verwandten ihn beerbten, die Geschwister oder deren Abkömmlinge, dazu gehören jene Habsburger denen heute die Kaiservilla in Ischl gehört, Franz Josefs Tochter Valerie erbte sie und war mit einem toscanischen Habsburger verheiratet, es könnte auch sein dass man damals sagte , die Verwandschaft ist durch das Ausscheiden erloschen, dann wäre Johann Orth ohne Verwandte gestorben, dann wäre das Vermögen dem Staat (Kaiser ) anheimgefallen, und da gibt es höchstwahrscheinlich keine Verjährung. Seit langer Zeit regen einige Leute bei den OON an, das einmal zu berichten wie die Verlassenschaft abgehandelt wurde, aber leider da kommt nichts außer neuen Erbschaftsparolen.

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