Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Baby nach Geburt in Kellerschacht abgelegt: Haftstrafe für Mutter

Von Thomas Streif, 29. November 2017, 12:10 Uhr
Baby nach Geburt in Kellerschacht abgelegt: Haftstrafe für die Mutter
Die Frau musste sich im Landesgericht Ried vor Richter Andreas Rumplmayr verantworten. Bild: Daniel Scharinger

RIED/INNKREIS. Weil sie ihr neugeborenes Baby nach der Geburt in einem Kellerschacht in Schärding abgelegt hat, ist eine 32-jährige Innviertlerin am Mittwoch nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden.

„Es ist abgelaufen wie in einem Film. Ich musste auf die Toilette, dann habe ich einen kurzen Druck gespurt und Bumm war das Baby da. Ich war völlig durcheinander und wie ferngesteuert“, schilderte die Angeklagte die Geburt ihres zweiten Kindes am 10. Juni 2017. Wie berichtet, musste sich die Innviertlerin am Mittwoch im Landesgericht Ried verantworten. Staatsanwältin Ernestine Heger warf der Frau das Verbrechen der versuchten Tötung eines Kindes nach der Geburt vor.

Sie sei bei ihrer Schwester zu Besuch gewesen, von der Schwangerschaft habe sie nichts gewusst. „Ich habe nach der Geburt keine Schmerzen gehabt“, das viele Blut habe sie notdürftig mit einem Tuch beseitigt.

In Panik habe sie das Kind anschließend in eine Kunststofftasche gelegt und in einen benachbarten Kellerschacht gelegt. Die Nabelschnur war um den Hals des Kindes gelegt. Dann kehrte die Frau zu ihren Angehörigen zurück und fuhr sogar noch mit dem Auto zu einem Supermarkt, wo sich Verwandte ein Eis kauften.

„Dann habe ich schon gesehen, dass der Autositz voller Blut war. Als wir zurückkamen, wollte ich meinem Kind helfen, aber da war schon die Rettung und die Polizei da. Ich bin so unendlich froh, dass der Kleine überlebt hat“, gab die Beschuldigte unter Tränen vor dem Schöffengericht zu Protokoll.

Die Nachgeburt sei im Krankenhaus Passau erfolgt. Nachbarn hörten das Wimmern des hilflosen Babys und holten Hilfe. Für Verteidiger Rudolf Rabl war die Sache eindeutig: „Meine Mandantin war geständig, daran gibt es nichts zu rütteln, aber sie wollte das Kind nicht töten. Der psychische Stress nach einer Geburt ist außergewöhnlich. Da reagiert man nicht immer normal“, sagte Rabl, der auf das Delikt der Aussetzung plädierte.

Richter Andreas Rumplmayr Bild: Streif

Richter Andreas Rumplmayr (Foto: Streif)

Die wegen Vermögensdelikten vorbestrafte Angeklagte wurde wegen des Verbrechens der Aussetzung zu 18 Monaten Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt. Es sei zwar zuerst ein bedingter Tötungsvorsatz durchaus gegeben gewesen, aber die Angeklagte hätte sich dann bemüht, den Tod des Babys zu vermeiden. Das sei ein Rücktritt vom Versuch, so Richter Andreas Rumplmayr in seiner Urteilsbegründung. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

 

mehr aus Oberösterreich

Ausbildung zum Fachsozialbetreuer: Künftig kein Schulgeld mehr

Prozess: Polizist bestellte Drogenpackerl an Adresse der Polizei-Inspektion

Ab in den Urlaub: Wohin die Oberösterreicher heuer reisen

Wenn Brauchtum zu weit geht: Maibaum-Diebe drangen in Hartkirchen in Firmengelände ein

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen