"Achtung, Falle!": Welche Tücken bei Kündigungen lauern
WELS. Enormes Interesse bei der Veranstaltungsreihe von Arbeiterkammer Oberösterreich und OÖNachrichten. Experten informierten die Zuhörer im vollen Saal der AK Wels über die Fallstricke bei einer Kündigung und gaben zahlreiche Tipps.
"Aus ist es, du brauchst morgen nicht mehr in die Arbeit kommen." Kann mich der Chef so einfach vor die Tür setzen? Was sollte ich dabei unbedingt beachten? Und wie gehe ich am besten vor, wenn ich mich selbst beruflich verändern will? Um diese und viele weitere Fragen drehte sich die Informationsveranstaltung "Achtung, Falle! Tücken bei der Kündigung" am Montagabend in Wels.
Auf Einladung von Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) und OÖNachrichten informierten Sozial- und Arbeitsrechtsexperten, welche Tücken bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses lauern und wie man sich davor am besten schützen kann.
"Riesenunterschiede"
Fast jedes zweite Arbeitsverhältnis wird in Österreich innerhalb eines Jahres aufgelöst, dazu zählen etwa auch geringfügig Beschäftigte und Werkverträge. "Das zeigt, was für eine Dynamik am Arbeitsmarkt vorhanden ist", sagt Johann Kalliauer, Präsident der AK OÖ. Dabei gebe es aber einen großen Graubereich mit vielen unterschiedlichen Beendigungsformen. "Im alltäglichen Sprachgebrauch wird kaum zwischen Kündigung, Entlassung und Austritt unterschieden. In Wirklichkeit gibt es da Riesenunterschiede", sagt Inna Hufnagl, Rechtsexpertin der AK Wels.
Die Veranstaltungsreihe "Achtung, Falle!" von Arbeiterkammer und OÖNachrichten ging mit zahlreichen Fragen aus dem Publikum über die Bühne.
Kann mich der Chef einfach so heimschicken, auch während des Krankenstands und Urlaubs?
"Fragen Sie bei so einem Fall sofort nach, warum und wie der Arbeitgeber das Dienstverhältnis auflösen will, und erklären Sie sich gegenüber dem Chef schriftlich arbeitsbereit – so kann man sich rückversichern", sagt Franz Lindlbauer, AK-Rechtsexperte. Eine Kündigung darf ohne Angabe von Gründen auch mündlich ausgesprochen werden, sowohl vom Arbeitgeber als auch -nehmer, auch im Urlaub und während des Krankenstandes. "Wir empfehlen Arbeitnehmern aber, immer auch schriftlich per Einschreiben zu kündigen."
Was unterscheidet eine Entlassung bzw. einen vorzeitigen Austritt von der Kündigung?
Grob gesagt braucht es bei einer Entlassung bzw. einem vorzeitigen Austritt – im Gegensatz zur Kündigung – schuldhaftes Verhalten, zum Beispiel unberechtigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder Beleidigungen, damit das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann. Eine Frist muss, anders als bei der Kündigung, nicht abgewartet werden.
Wie schnell kann mich der Chef nach einer Kündigung loswerden bzw. wie schnell kann ich gehen?
Die Kündigungsfrist, also die Zeit zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Enddatum des Arbeitsverhältnisses, ist im Kollektiv- bzw. Arbeitsvertrag zu finden. "Sie liegt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit meist zwischen sechs Wochen und fünf Monaten, wenn der Arbeitgeber kündigt", sagt Arbeitsrechtsexpertin Hufnagl. Strebt der Arbeitnehmer eine Auflösung des Dienstverhältnisses an, sind meist vier Wochen Kündigungsfrist zum Monatsletzten einzuhalten. Wer also morgen kündigt, kann frühestens am 1. November einen neuen Job antreten.
Kann der Betriebsrat meine Kündigung verhindern?
Nein, aber er kann sie verzögern. Firmen mit einem Betriebsrat müssen diesen vor dem Ausspruch einer Kündigung informieren. Anschließend hat er eine Woche für eine Stellungnahme Zeit. "Das hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer eine Woche länger in Beschäftigung bleibt", sagt Lindlbauer. Verständigt der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht oder wird die einwöchige Frist für die Stellungnahme nicht abgewartet, dann wird die ausgesprochene Kündigung rechtlich unwirksam und das Arbeitsverhältnis läuft weiter.
Darf ich gekündigt werden, wenn ich schwanger bin?
Ja. Jedoch braucht es die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts. Zu den geschützten Personengruppen zählen auch Eltern in Karenz und in Elternteilzeit, Präsenzdiener sowie Betriebsräte (auch Ersatzmitglieder). Menschen mit 50 Prozent Beeinträchtigung können nur im Einvernehmen mit dem Behindertenanwalt im Sozialministerium gekündigt werden. "Kündigungen von Älteren und Kranken können wir anfechten. Lassen Sie sich im Zweifel bei uns beraten", sagt AK-Expertin Hufnagl.
Abfertigung und Kündigung
24 Jahre ist ein Fragesteller bei der Expertendiskussion „Achtung, Falle!“ schon im selben Betrieb beschäftigt. Nun hat ihn sein Arbeitgeber aufgefordert, auf das Abfertigungsmodell neu umzusteigen. „Der Arbeitgeber spekuliert damit, dass er nur neun statt zwölf Gehälter Abfertigung zahlen muss. Wir empfehlen das Angebot eher nicht anzunehmen“, sagt ein AK-Experte.
1859: Aus diesem Jahr stammt die Gewerbeordnung, die für manche Arbeiter heute noch eine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen vorsieht (da nicht im Kollektiv- und Arbeitsvertrag geregelt).
40 Prozent aller Dienstverhältnisse in Österreich werden pro Jahr beendet.
„Achtung, Falle!“ findet das nächste Mal am 20. November in der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Braunau am Inn statt.
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Guten Morgen... liebe Damen und Herren von der Arbeiterkammer,
bitte um eine Info Veranstaltung in Kitzbühel!!
Von sehr vielen gewünscht und gebraucht!!
Mit freundlichen Grüßen Verena
Und
was würden wir alle ohne AK BLOSS TUN...??
Macht weiter so und vielen lieben Dank für eure Hilfe bis jetzt, von uns allen!!
Das unterschreibe ich gerne mit meinem vollen Namen!
Hochachtungsvoll
Verena Eberharter
Sind in diesem Forum nur Beamte oder Politiker? Ich wurde mit 57 Jahren arbeitslos! Betriebsverlegung.
Ich bekomme einen heiligen Zorn,wenn ich so einen hirnlosen Kommentar lese.Du brauchst dir nur einen Job suchen...Versuche es einmal in diesem Alter,was du da bekomnmst! Gott sei Dank,hat mir die AK geholfen!
AK-Pausenfüller wegen der SPÖ-internen Probleme und der kurzfristigen Absage des Parteitags in Wels?
Von diesen Clowns ist man ja nichts Anderes gewohnt. Dass sich jedoch die OÖN dazu versteigen, gemeinsam mit diesem Hetzerverein von "Fallen" zu schreiben, wenns ums Arbeitsrecht geht, ist massiv befremdlich.
jetzt geht's sicher bald los hier im Forum
.."der Bimbo ist schuld"...."die Blauen"...."..60h Tag"..."jetzt haben die Schwarzwähler das was sie gewählt haben"..."unmenschlich"...."Sozialversicherung".."beim Arzt warte ich auch so lange"...
Die mediale Angst und Panikmache schreitet voran, dann wundert man sich wenn die Vollkaskomentalität überhand nimmt....die Verblödung erfolgt von oben.
https://www.ams.at/regionen/osterreichweit/news/2018/09/arbeitsmarkt-im-august--um-86-000-mehr-beschaeftigte--mehr-als-3
Wenn ich gekündigt werde ist das wichtigste ein neuer Job, dazwischen gibt es das Arbeitslosengeld. Wo auf diesem Planeten ist man abgesicherter als in Ö?
Es geht darum ob eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht.
Und ob auch alle zustehenden Zahlungen berücksichtigt werden.
Hr. Rauscher, sie sind neben der Spur.
Bei einer Künigung bei der alle Fristen eingehalten werden, geht es nicht darum ob sie gerechtfertigt ist oder nicht.
Sie würde ich aber keinesfalls einstellen.
Bei einer Kündigung muss man nichts rechtfertigen oder begründen, die Fristen sind einzuhalten und eine Anfechtungen mit Argumenten wie Sozialwidrigkeit gilt es zu vermeiden. Letzteres schließt man als schlauer Arbeitgeber mit der Einwilligung des Betriebsrats weitgehend aus.