Ab heute sind die Donaukraftwerke für Radfahrer wieder geöffnet
OTTENSHEIM/ASTEN. Freizeitsportler und Schaulustige dürfen ab heute, 1. April, wieder offiziell die Donauübergänge bei den Kraftwerken Wilhering-Ottensheim und Abwinden-Asten nutzen.
Die Sicherheit der Passanten sei Auslöser der neuen Regelung, sagt Eveline Fitzinger, eine Sprecherin der Verbund-Tochter Austrian Hydro Power (AHP), zu der außer Jochenstein alle Donaukraftwerke gehören. Deshalb seien neben der Fahrbahn auch Absperrgitter angebracht worden. Die bisherige Regelung habe für Gäste nicht mehr der Betriebsstättenverordnung entsprochen, für die eigenen Mitarbeiter allerdings sehr wohl.
AHP: „Nicht mutwillig“
In Verträgen zwischen AHP und dem Land Oberösterreich bzw. dem Oberösterreich-Tourismus wurde die Öffnung der Übergänge zwischen 1. April und 31. Oktober festgelegt. Die öffentliche Hand trägt die Kosten einer Versicherung. Dasselbe gilt für jene Radwege an der Donau, die nicht von der Verbund-Tochter, sondern von der Via Donau, der ehemaligen Wasserstraßendirektion verwaltet werden.
Nach Verlautbarung der Wintersperre hatten sich vor allem Fischer, Radler und Rollerskater beschwert. Viele nutzen die Übergänge ganzjährig. Sie standen selbst an den herrlichen Frühlingstagen der Vorwoche vor verschlossenen Toren. An der Staufstufe Ottensheim wurde tageweise bereits geöffnet. „Wenn die Wetterbedingungen passen, werden wir nicht mutwillig zusperren“, sagt Reinhard Kremslehner, der Leiter der AHP-Kraftwerke in Oberösterreich, zu den OÖN.
Obwohl es ein kleiner Personenkreis ist, bleibt Ärger zurück. Einige wenige Radler gebrauchen die Trasse ja ganzjährig auf dem Weg zur Arbeit. Es sei unverständlich, mehrheitlich dem Staat gehörendes Areal nicht nutzen zu dürfen, ist zu hören.
Anders ist der Fall beim Kraftwerk Wallsee-Mitterkirchen gelagert. Dort gibt es seit Bestehen einen Vertrag mit den Anrainergemeinden, dass der Übergang in wechselseitiger Einbahnführung sogar für den Autoverkehr geöffnet ist. Diese Regelung ist unberührt von den Neuerungen. (le)
...denn in abwinden kann man schon auch die letzte Mätzwoche drüberfahren.
Kein Richter dieses Landes wird wohl grobe Fahrlässigkeit attestieren, wenn man mit entsprechender Beschilderung im Winter vor den Gefahren von Glatteis oä warnt!
Wäre eine Chance für die Politik mal zur Abwechslung pragmatisch und nicht bloss stimmmaximierend zu handeln. Aber wozu auch? Unsere lieben Landsmänner/Frauen schlucken jeden Morgen brav ihre Betablocker und fahren dann gemütlich im frisch geleasten Auto im Stau zur Arbeit.
Vielleicht war´s vorige Woche nur inoffiziell offen?
Ich weiß ja nicht, ob dieses Schadenersatz-Verfahren schon abgeschlossen ist.
Und ob es darauf ankommt, ob es grob oder normal fahrlässig war, dass sie einen Weg, der (vermutlich) mit einem Schild "... auf eigene Gefahr" gekennzeichnet war, nicht gestreut haben.
Oder ob sie sowieso haftbar sind.
Aber verklagt sind sie worden von einem Radler, der überrascht war, dass es im Winter eisig sein kann.
Ein Richter, der die Klage annimmt, hat sich jedenfalls gefunden, von wegen "kein Richter dieser Welt" ...
das ist doch nix neues in einem rechtssaat.
hab heute im öamtcblatt von der möglichkeit gelesen, strassenerhalter wegen schlechtem fahrbahnzustand wegen zb Frostaufbrüche zu verklagen.
Werden deshalb ab jetzt alle Strassen gesperrt?
Ja schon
Aber nur wenn er einen Richter findet, der die Klage zulässt.
Wenn ich dich jetzt verklagte, weil du ein Firmengelände mit einer öffentlichen Straße vergleichst, dann dürfte ich das natürlich. Aber wie weit glaubst du würde ich damit kommen?
geöffnet oder nur für "Freizeitsportler und Schaulustige"?
Und, ach ja: Können wir bitte LH Pröll auch in Oberösterreich haben?