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Üble Nachrede: Ex-Innenminister Strasser klagte Partnervermittler

Von nachrichten.at/apa, 09. Juli 2015, 13:01 Uhr
Ex-Innenminister Strasser bleibt vorerst in Einzelhaft
Ernst Strasser verbüßt gerade seine dreijährige Haftstrafe Bild: Reuters

SALZBURG. Ex-Innenminister Ernst Strasser ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg mit einer Privatklage gegen den umtriebigen Partnervermittler Peter Treichl (47) wegen übler Nachrede gescheitert.

Strasser, der derzeit mit Fußfessel eine dreijährige Haftstrafe wegen Bestechlichkeit verbüßt, hatte sich durch ein Facebook-Posting in seiner Ehre gekränkt gefühlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Salzburger Treichl betreibt in Österreich und Bayern sieben Partnervermittlungsagenturen, war wie berichtet als "Schlussmacher" tätig und sorgt auch abseits immer wieder für Schlagzeilen - etwa als Kurzzeit-Ehemann der ehemaligen Geliebten des deutschen Kabarettisten Ottfried Fischer. Auch sein Streit mit Conchita Wurst wegen eines Werbesujets gelangte rasch an die Öffentlichkeit. Strassers Lebensgefährtin war bis in den vergangenen Herbst eine Geschäftspartnerin Treichls, bevor sie kurzerhand eine eigene Agentur eröffnete. Am 14. Jänner 2015 entnahm Treichl dann - offenbar gar nicht zutreffenden - Zeitungsberichten, dass Strasser selbst Partnervermittler werden wolle.

"Das hat mich in Rage gebracht", sagte Treichl am Donnerstag vor Gericht. In einem emotionalen Posting auf seiner Facebook-Seite beklagte er in den Abendstunden, dass Strassers Partnerin sein Know-how und ihm Kunden gestohlen und Gelder unterschlagen habe. Und er schrieb im Dialekt: "Strasser und sei Freindin...Gleich und gleich gesellt sich gern...hot scho sein Grund warum er sitzen muss...für mich persönlich sans beide Betrüger."

Fühlte sich durch FB-Posting in Ehre gekränkt

Strasser - er war am Donnerstag nicht selbst zum Prozess gekommen - fühlte sich durch den Eintrag "in einer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren verächtlichen Weise" in seiner Ehre gekränkt, und forderte eine angemessene Entschädigungszahlung. Das Mediengesetz sieht hier eine Wiedergutmachung von bis zu 20.000 Euro vor. Auch Strassers Lebensgefährtin klagte, ihr Verfahren endete aber im Frühjahr mit einem Vergleich.

Treichl wies am Donnerstag alle Vorwürfe von sich. Das Posting sei nach kurzer Zeit wieder gelöscht worden. Gerade einmal acht Personen "likten" den Eintrag, nur vier teilten ihn. Für den Anwalt Strassers, Michael Wukoschitz, spielt das keine Rolle. "Das Posting war mehr als zwei Wochen online, nicht nur ein paar Tage. Jeder der 1,39 Milliarden Facebook-Nutzer hatte die Möglichkeit, auf den Eintrag zuzugreifen. Wie viele das tatsächlich gemacht haben, ist unerheblich." Die Meinungsfreiheit sei zwar verfassungsrechtlich geschützt, sie sei aber gegenüber den Grundrechten des Betroffenen abzuwägen.

Der Eintrag sei nicht gegen Strasser, sondern deutlich und unmissverständlich an dessen Lebensgefährtin gerichtet gewesen, argumentierte Treichls Verteidiger Franz Essl. "In der öffentlichen Wahrnehmung ist Strasser ein Betrüger. Fragen Sie Menschen auf dem Bahnhof, das wird Ihnen jeder bestätigen. Von Nichtjuristen kann nicht verlangt werden, zwischen Betrug und Bestechlichkeit zu unterscheiden."

Treichl von Vorwürfen freigesprochen 

Richter Aleksandar Vincetic sprach Treichl dann von den Vorwürfen frei. Der Passus "für mich persönlich" in dem Posting stehe für ein zulässiges Werturteil, der objektive Tatbestand "üble Nachrede" sei damit nicht erfüllt. Zudem müsse eine Behauptung laut Mediengesetz im tragenden Kern wahr sein, nicht in sämtlichen Einzelheiten. "Man kann von Ihnen nicht verlangen, Bestechlichkeit und Betrug zu unterscheiden", sagte Vincetic zu Treichl. Der Anwalt Strassers meldete am Donnerstag volle Berufung an.

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9  Kommentare
9  Kommentare
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rotkraut (4.043 Kommentare)
am 09.07.2015 20:11

Üble Nachrede, zum Lachen, der Fussgefesselte will ehrende Nachrede. Ich denke in zwei Sätzen wars das schon und brauchts einen geübten Redner.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 09.07.2015 19:33

gauner gegen gauner - normal müßte man beiden eine ordentliche strafe aufbrummen. strasser ist ohnehin das letzte vom letzten.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 09.07.2015 16:32

wenn wir so etwas posten, werden wir gleich gesperrt........ zwinkern

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( Kommentare)
am 09.07.2015 16:00

Peter Treichl - gegen ihn läuft seit Jahren ein Verfahren wegen Betrugs. Man sollte alle Franchise-Interessenten warnen die er in den Zeitungen ködert. Viele haben viel Geld verloren.
Dass da die Justiz seit Jahren zusieht, ohne dass etwas passiert ist ein Skandal. Hier gehört endlich ein Exempel statuiert, Generalprävention für die gesamte Branche.

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feminister (1.314 Kommentare)
am 09.07.2015 16:23

sogehtsnichtmehr
bist du der Schwiegersohn vom ehemaligen Innenminister?

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( Kommentare)
am 09.07.2015 13:38

Vollkommen unglaubwürdig, dieser Gockel, der gkaubt tatsächlich, die Sonne geht nur seinetwegen auf.

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marchei (4.371 Kommentare)
am 09.07.2015 14:17

meinst den Strasser?

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( Kommentare)
am 09.07.2015 16:07

eher nicht. Man kann sich doch nicht von jedem auf den Schädel schei..en lassen.
Dass es ein Freibrief ist für öffentliche Diffamierung wenn man schreibt "ich persönlich" ist super.
Es atmet nun die gesamte Posting-Community auf. Auf zum öffentlichen Denunzieren ohne rechtliche Folgen - du musst nur schreiben dass das deine persönliche Meinung ist.
Und Straftat darfst du auch jede jedem nachsagen - solange du nicht rechtskundig bist.
Das ist letztendlich das Fazit aus diesem grotesken Urteil. Ich bin gespannt wie das die Höchstrichter sehen.
Bei Gericht ist es mittlerweile so wie auf hoher See. Wir könnten doch gleich alles dem Zufall überlassen und ein paar Steinderl und Knocherl werfen lassen....

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feminister (1.314 Kommentare)
am 09.07.2015 16:31

sogehtsnichtmehr
öffentlich diffamierst du auch.
Du bist eigentlich auch ein Fall für den Richter!

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