Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Obsorge-Prozess: Kinder bleiben bei ihrer Mutter

Von nachrichten.at/apa, 10. Juli 2015, 19:31 Uhr
Erleichterung nach dem Urteil Bild: Reinhard Hörmandinger

GMUNDEN. Die geplante Rückführung zweier Kinder zu ihrem Vater nach Spanien hat am Freitag in Gmunden zu aufgeheizten Szenen vor dem Bezirksgericht geführt. Richterlicher Entscheid am Abend: Die Kinder dürfen bei der Mutter bleiben.

Aus der geplanten Rückführung zweier Kinder zu ihrem Vater nach Spanien ist Freitagnachmittag im Bezirksgericht Gmunden nichts geworden. Der Richter entschied, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben können. Das löste bei der Familie Erleichterung aus, vor dem Gericht wartende Sympathisanten jubelten. Der Anwalt der Mutter schränkte allerdings ein: Die Entscheidung sei noch nicht endgültig.

Dem Gerichtstermin ging ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit der Eltern um ihre Kinder voraus: Das zwölfjährige Mädchen und der zehnjährige Bub waren mit ihrer Mutter im November 2013 von Mallorca nach Österreich übersiedelt - gegen den Willen des Vaters, der sich mit seiner in Scheidung lebenden Frau das Sorgerecht teilte, und ohne Genehmigung durch das zuständige Gericht in Spanien. Der Mann beantragte die Rückführung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Die Kinder, die in Österreich die Schule besuchen, gaben an, lieber hierbleiben zu wollen.

Das Erstgericht wies den Rückführungsantrag des Vaters ab, das Landesgericht Wels als zuständige nächsthöhere Instanz änderte diese Entscheidung aber ab und gab dem Begehren des Vaters statt. Der Oberste Gerichtshof wies den dagegen erhobenen Revisionsrekurs der Mutter zurück. Er argumentierte, es handle sich um eine Ermessenssache, es könnte auch gegen den Willen der Kinder entschieden werden. Für Freitag war daher in Gmunden ein Gerichtstermin für die Übergabe der Kinder an den Vater angesetzt.

Demonstraion vor dem Gericht

Vor dem Bezirksgericht herrschte eine aufgeheizte Stimmung: Zahlreiche Freunde und Bekannte der Familie hatten sich versammelt, um gegen die Übergabe zu demonstrierten und drohten, sie zu verhindern. Eingelassen wurden sie nicht. Ihnen stand ein Polizeiaufgebot gegenüber. Die Beamten forderten die Menge zur Besonnenheit auf, was diese letztlich befolgte.

Tumult vor dem Bezirksgericht Bild: Reinhard Hörmandinger

Schon vor dem Termin hatte die Mutter angekündigt, dass die Kinder gegen ihre Rückführung Widerstand leisten würden. Der Richter könnte diese dann deswegen aussetzen. Nach drei Stunden im Gericht kam die Nachricht: Die Kinder können bei der Mutter bleiben. Als die drei herauskamen, brach Jubel und lang anhaltender Applaus bei den Sympathisanten aus. Es gab Umarmungen und Freudentränen.

Die Mutter dankte für die Unterstützung und sagte: "Die Kinder waren großartig. Sie haben ihren Willen durchgesetzt, da zu bleiben. Wir sind viel stärker und auch gescheiter geworden. Jetzt gehen wir feiern. Und wir werden schauen, dass sich das Verhältnis zum Vater wieder einrenkt."

Auch ihr Anwalt Marco Nademleinsky, dem für seinen Einsatz gedankt wurde, betonte: "Die Kinder sind die eigentlichen Helden dieser Geschichte". Er schränkte ein, der Vater könnte einen neuerlichen Antrag auf Vollzug der Rückführung stellen. Auch das Gericht könnte erneut von Amtswegen tätig werden. Das würde allerdings bekämpft und dabei auf die Vorfälle am Freitag im Gericht verwiesen werden. Das Verhalten des Vaters dabei beschrieb er mit: "Ich weiß gar nicht was ich dazu sagen soll." Er sei mit den Kindern, die klar erklärt hätten, nicht mit ihm gehen zu wollen, sehr laut geworden und habe versucht, sie mit sich zu zerren. Sie hätten sich allerdings dagegen heftig gewehrt.

Der Vater musste das Gericht unverrichteter Dinger verlassen. Die Polizei forderte die wartende Menge auf, ihm die Abfahrt durch einen anderen Ausgang ohne Vorfälle zu ermöglichen, was auch geschah.

Die Vorgeschichte: Die Gmundnerin heiratete einen Spanier und lebte 17 Jahre auf Mallorca. Aus der Ehe entstammen ein Sohn (10) und eine Tochter (12). Weil der Mann die Oberösterreicherin geschlagen haben soll, verließ die Frau Spanien und reiste ohne gerichtliche Erlaubnis mit den Kindern in ihre alte Heimat zurück. Der Vater wehrte sich und strengte den Obsorgeprozess an.

mehr aus Aktuelle Meldungen

Kredit-Unregelmäßigkeiten: Weitere Banken in Oberösterreich betroffen?

Was PFAS mit dem Körper machen

Einbrecher zündeten Rauchbomben unter Puchenauer Kindergarten

Tourengeher am Kasberg von Lawine verschüttet

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

38  Kommentare
38  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
ingeoma (3.327 Kommentare)
am 11.07.2015 18:05

wie war das mit dem Salomonischen Urteil? Die ECHTE Mutter hat verhindert, dass ihr Kind (die Seele ihres Kindes) zerstückelt wird.........

lädt ...
melden
antworten
alpe (3.482 Kommentare)
am 11.07.2015 13:19

Hätte der Richter RECHT gesprochen, wäre er von dem Mob vermutlich gelyncht worden.

Also besser einknicken.

Rechtsstaat Österreich?
Mitnichten.

lädt ...
melden
antworten
feminister (1.314 Kommentare)
am 11.07.2015 14:21

alpe, das sehe ich so.
Nachdem einige stramme Gmundner sogar das Gericht stürmen wollten, ging ihm wahrscheinlich der A auf Grundeis.
So darf Rechtsprechung NICHT aussehen.

lädt ...
melden
antworten
esreichtmirjetzt (5.097 Kommentare)
am 11.07.2015 05:20

Wenn ich das schon lese das "soll geschlagen haben" entweder hat er oder nicht! Wenn es stimmt dann ist es nicht ok!!

Mein Erzeuger hat Mama so geschlagen das Sie oft im KH Wochen lang war und hat ihm nicht verlassen!! ´:-(

Wer sagt den das die Mutter besser sorgen kann für die Kinder??
Fast überall hat sich die Gleichberechtigung eingeschlichen nur bei Gericht nicht ist, dass immer noch die alten Methode " Kinder gehören zur MUTTER"!!!

lädt ...
melden
antworten
principe (493 Kommentare)
am 11.07.2015 01:05

Wieder ein sehr plakatives Beispiel mehr, dass Österreich nicht nur politisch sondern auch rechtlich zu einer Bananenrepublik geschrumpft ist. Juristisch sind solche Fälle ohnehin unlösbar, Kinder in diesem Alter können sehr wohl alleine entscheiden, wo die ihren "hauptsächlichen Aufenthalt" haben wollen. Nur die besonderen Dumpfbacken in ihren schwarzen Roben haben haben das noch immer nicht geschnallt. In ihrer abartigen Selbstherrlichkeit geben sie vor, Recht zu sprechen, müssen sich aber im Gegenzug erwiesen der Parteilichkeit zeihen lassen. In unserer Bananenrepublik sind diese Dumpfbacken & Innen der "Obsorgejustiz" ohnehin nur die billigen Handlanger von Frauen, die sich in hunderten, erwiesenen Fällen dem Instrument der Lüge bedienen und mit dem Faustpfand Kind ihren Kopf durchsetzen. Juristisch stellt sich die Frage, wieso überhaupt ein Haager Abkommen, wenn ein subalternes Würstchen beim Bezirksgericht alle zwischenstaatlichen Vereinbarungen ad absurdum stellen kann??

lädt ...
melden
antworten
feminister (1.314 Kommentare)
am 10.07.2015 22:38

Was ist schon der OGH gegen einen Bezirksrichter?
Nichts, Nichts, gar nichts!
Und was ist ein klagender Mann in so einem Fall?
Weniger als NICHTS, viel weniger, nur der letzte Dreck!!!

Vielen Dank, für dieses lehrreiche Rechtsspektakel.
Es wird Zeit für eine "Männerpartei", die sich gegen die Diktatur der Möchtegern-Mütter durchsetzt!

lädt ...
melden
antworten
Biene1 (9.532 Kommentare)
am 10.07.2015 22:50

Warum Möchtegern-Mütter?

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.07.2015 22:59

@Biene...
Wir Frauen müssen leider zugeben, dass viele unserer Geschlechtsgenossinnen nicht alle Tassen im Schrank haben.
Ich kenne Fälle,wo vor Gericht gelogen wird, dass sich die Balken biegen...nur um dem Kinderdesvater eins auszuwischen.

lädt ...
melden
antworten
feminister (1.314 Kommentare)
am 10.07.2015 23:36

bist du das Susi?
Multinickerin?

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 11.07.2015 06:09

Ich hab ja angekündigt, dass ich meinen Nick. ..tussi überdrüssig bin, deshalb der neue s,,,,feedback

lädt ...
melden
antworten
Biene1 (9.532 Kommentare)
am 11.07.2015 18:38

Das wird wohl so sein, nur muss man auch sehen, daß es beim anderen Geschlecht nicht weniger gibt, die nicht alle Tassen im Schrank haben, ...

lädt ...
melden
antworten
feminister (1.314 Kommentare)
am 10.07.2015 23:11

Biene
der Begriff Mutter ist bei der Geburt klar: sie ist die "Bringende".
Darüber hinaus kann über die Funktion einer Mutter diskutiert werden.
Erzieht sie die/das Kind, oder gibt sie diese Funktion weiter, zB. an den Vater oder an eine Krippe usw. ...

Mütter die sich auf diese Art den Rücken freigehalten haben sind für mich und meinem Bekanntenkreis "Möchtegern-Mütter" weil sie zwar nie wirklich etwas für die Kinder getan haben, ausser Krampus und Co, aber Ansprüche erheben.

In Österreich ist es möglich, dass ein Bezirksrichter den OGH korrigieren kann und das will ich wirklich nicht mehr öffentlich kommentieren.

lädt ...
melden
antworten
Biene1 (9.532 Kommentare)
am 11.07.2015 11:15

Der Begriff "Möchtegern-Mutter" ist mE. im vorliegenden Fall nicht angebracht. Es kann ja Fälle geben, bei denen das zutrifft.

Vielleicht ist man idF. beim Überführungsversuch draufgekommen, dass der Vater doch gewaltbereiter ist, als es im Zuge der Ermessensentscheidung durch das OGH angenommen wurde. In so einem Fall ist meiner Meinung nach Gefahr in Verzug.

Aber man weiß es nicht genau, aber dass die Kinder auf keinen Fall zum Vater zurück wollen, sollte bei dieser Entscheidung nicht unberücksichtigt bleiben.

lädt ...
melden
antworten
feminister (1.314 Kommentare)
am 11.07.2015 12:32

Biene
diese Urteile sind tendenziös und einem Mann kann schon Gewaltbereitschaft nachgesagt werden, wenn er einmal laut wird.

lädt ...
melden
antworten
Biene1 (9.532 Kommentare)
am 11.07.2015 12:44

Es wird wohl mehr als nur einmal laut werden, gewesen sein, .... Genaueres wird aber nicht geschrieben....

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.07.2015 22:35

Das Kindeswohl ist manchen Behörden und geldgierigen Anwälten doch völlig egal, auf dem Rücken der Kinder einen Sorgerechtsstreit auszutragen ist für mich die infamste Sache überhaupt.
Die SchreibtischtäterInnen in so manchen Büros der Jugendwohlfahrten bringen auch nicht immer ihren faulen Hintern vom Sessel, um die vom Erstkläger vorgetragenen Angelegnheiten vor Ort unter die Lupe zu nehmen.
Von beiden Elternteilen, welche Scheidung(en) nicht akzeptieren wollen, geht immer die Gefahr einer Kindesentführung aus, zumeist unterstützt auch mithilfe von zwielichtigen Anwälten, die in solchen miesen Procederes einen fetten Kuchen riechen.

Wenn beide Elternteile mit der Erziehung überfordert sind, bleibt wohl leider nur mehr der Weg ins Kinderdorf oder an Pflegeplätze, die man nicht kennt, tritt das ein, sind dann Krankheiten und Streiterein die Folge der Trennung von den Kindern, meistens haben dann Vater&Mutter niemand, der sich wohlwollend um die Geplagten kümmern könnte.
Arme Kinder!

lädt ...
melden
antworten
GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 10.07.2015 21:58

Es ist beschämend wie hier in manchen Kommentaren gegen unsere Mitbürgerin und liebevollen Mutter aus dem Salzkammergut vorgegangen wird! Wie gemein müssen solche Leute dann erst gegen Flüchtlinge sein, die um ihr Leben zu retten in der Heimat alles liegen und stehen gelassen haben? Diese Anonymität in den Foren werden uns noch Probleme bringen, beendet die Feigheit und steht mit Euren Namen zu Eurem Wort!

Ich freue mich sehr über diesen Ausgang und wünsche den geschiedenen Eltern eine vernünftige Lösung wo die Kinder Vater und Mutter sehen können! Ich hätte gerne so eine Möglichkeit gehabt, gleich 2 Sprachen lernen zu können und zwischen den Ländern zu pendeln!

Den Kindern wünsche ich nun traumhafte Ferien am Traunsee!

lädt ...
melden
antworten
alpe (3.482 Kommentare)
am 10.07.2015 21:40

Hätte der Vater die Kinder illegal außer Landes gebracht, säße er im Häfen, so schaut's aus.

Die Mutter hingegen darf die Kinder zur Belohnung behalten.

lädt ...
melden
antworten
amha (11.322 Kommentare)
am 10.07.2015 21:05

Außerordentlicg befremdend, was für Macht so kleine Bezirksrichtwrlein haben. Ich wünsch dem Herrn Rat - ja genau, das wünsch ich ihm zwinkern

lädt ...
melden
antworten
feminister (1.314 Kommentare)
am 10.07.2015 22:05

und dem Herren
Marco Nademleinsky, wünscht du ihm das Gleiche?

lädt ...
melden
antworten
feminister (1.314 Kommentare)
am 10.07.2015 22:20

amha,
ein paar 100 ++++++++++ Dings noch hinten nach.

Ich schäme mich für die österreichische Gerichstsbarkeit!
Keine Ahnung, ob man auch fürs schämen bestraft werden kann, in diesem "Kafkaeskemen" Land ist wirklich alles möglich!!

lädt ...
melden
antworten
SRV (14.567 Kommentare)
am 11.07.2015 00:33

Nunja, dann müssten die Zuständigkeiten für die Verfahren geändert werden, nur, was soll das ändern? Das Bezirksgericht muss eben eine Entscheidung herbeiführen - die hier naturgemäß angefochten werden wird, obs Ihnen passt oder nicht...

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.07.2015 20:32

Für mich hört sich das so an, als wäre Kindesentführung legal wenn sie von der Mutter ausgeht, oder wie soll man das verstehen wenn geltende gerichtliche Beschlüsse nicht umgesetzt werden?

lädt ...
melden
antworten
oneo (19.368 Kommentare)
am 10.07.2015 20:31

der wunsch der kinder war ausschlaggebend, alles andere ist unwichtig und nur tratsch.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.07.2015 20:37

Der Wunsch der Kinder? Der Wunsch der Kinder wäre wohl gewesen das Mama und Papa beisammenbleiben und ihnen Stabilität und Sicherheit geben.

Alles andere ist schon Murks. Und das Kinder ganz leicht manipuliert werden können was zu sagen oder zu "wollen" ist auch nicht unbekannt.

Die Rückführung wäre auf Basis von gerichtlichen Beschlüssen anberaumt gewesen, die haben sich sicher viele Gedanken gemacht um in diesem Fall zu einem Urteil zu kommen. Das einfach so zu kippen hört sich für mich an als würde man Recht verbiegen und Kindesentführung unterstützen.

Es gibt keinen Zweifel daran wie die Diskussion aussehen würde, wenn die Rollen in diesem Fall vertauscht wären und der Papa die Kinder nach Österreich entführt hätte...

lädt ...
melden
antworten
feminister (1.314 Kommentare)
am 10.07.2015 15:50

Euch soll noch Einer verstehen ...
in jedem zweiten posting wird Abschiebung gefordert und wenn es dann einmal rechtlich klar ist "müssen" die Kids in Österreich bleiben und "dürfen" nicht zurück ...

lädt ...
melden
antworten
alpe (3.482 Kommentare)
am 10.07.2015 13:35

Frauen setzen viel zu oft Kinder als Druckmittel, manchmal sogar als Psychowaffe ein.

Es wäre gut, mal ein Exempel zu statuieren.- Die Dame hat gelogen und gegen das Gesetz verstoßen.

Wenn das Gericht Gefahr sieht, den Kindern würde es in Spanien schlechter gehen, würde es dementsprechend handeln.

lädt ...
melden
antworten
beisszange (224 Kommentare)
am 12.07.2015 12:37

Kinder sind keine Packerl, die man hin - und herschiebt.
Kinder ab 10 Jahren müssen in einem Sorgerechtsstreit gehört werden und eine 12jährige, die seit 2 Jahren in Gmaunden ins Gym geht, will verständlicherweise nicht nach Spanien "gebracht" werden.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.07.2015 13:14

anderer Leut' Schmutzwäsche zu waschen dürfte interessant sein ... zwinkern

lädt ...
melden
antworten
susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 10.07.2015 12:47

Arme Kinder! Hoffentlich dürfen sie hier in Gmunden bleiben, wenn sie das so möchten! Sie können ja ihre Ferien in Spanien verbringen. Wenn es dem Vater tatsächlich um das Wohl der Kinder geht, müsste er ihren Willen respektieren! Sie sind alt genug, um selbst zu entscheiden!

lädt ...
melden
antworten
Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 10.07.2015 13:07

Arme Kinder, mit einer Mutter, die ständig gegen Gesetze verstoßen hat. Möglicherweise sogar noch eine falsche Aussage getätigt: "weil der Mann die Oberösterreicherin geschlagen haben soll".

Mütter, die im Zorn den Mann verlassen und ihn mit Kindesentzug bestrafen wollen, nehmen in der Regel keine Rücksicht auf die Kinder. So schauts nämlich aus.

Warum ist sie nach 17 Jahren nicht in Spanien geblieben?

lädt ...
melden
antworten
susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 10.07.2015 14:24

Kennst du die näheren Umstände, um solche Spekulationen anzustellen?

lädt ...
melden
antworten
EinsameSocke (2.186 Kommentare)
am 10.07.2015 15:36

@ Susi, der ist eben ein Dampfplauderer.

lädt ...
melden
antworten
amha (11.322 Kommentare)
am 10.07.2015 21:08

Kennst du die näheren Umstände, um solche Spekulationen anzustellen?

lädt ...
melden
antworten
doncorleone1980 (112 Kommentare)
am 10.07.2015 12:32

Ich wünsche es den Kindern sehr, wenn sie bei der Mutter bleiben dürften! Bin schon Tagelang nervös und wäre am liebsten selbst in Gmunden!

lädt ...
melden
antworten
Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 10.07.2015 13:08

Wieso ist die Dame nach 17 Jahren aus Spanien abgehauen und hat die Kinder aus der gewohnten Umgebung gerissen und dem Vater entzogen? Arme Kinder.

lädt ...
melden
antworten
doncorleone1980 (112 Kommentare)
am 10.07.2015 14:25

Weil sie Österreicherin ist und ihren Wohnsitz nachhause verlegt hat?! Den Kindern geht's hier sehr gut! Was sollen sie bei einem solchen Vater? Der bekommt sein Leben nicht einmal auf die Reihe! Top Frau! Und wie immer gibt eine Mutter alles und riskiert viel FÜR ihre Kinder!

lädt ...
melden
antworten
ingeoma (3.327 Kommentare)
am 10.07.2015 12:28

nach Spanien zurück müssen oder in Oberösterreich bleiben dürfen - genauso gut nach Spanien zurück dürfen oder in Oberösterreich bleiben müssen - bei den oberösterreichischen Verwandten - in Spanien gibt es keine Verwandten?

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen