Berlusconi war über Rubys Alter nicht informiert
ROM. Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi, der im März im sogenannten Ruby-Prozess von Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen gegen Bezahlung endgültig freigesprochen worden ist, war über das Alter der Marokkanerin nicht informiert.
Daher sei er freigesprochen worden, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Freispruchbegründung des Kassationsgerichts.
Von der äußerlichen Erscheinung und dem Verhalten der minderjährigen Nachtklubtänzerin Karima El Marough alias "Ruby Herzensbrecherin" habe man ihr wahres Alter nicht erahnen können, hieß es in der Begründung des Freispruchs. Es sei bewiesen, dass Ruby immer wieder über ihr wahres Alter log. Öfters habe sie angegeben, 19 oder gar 27 Jahre alt zu sein, stellten die Kassationsrichter fest.
Das Kassationsgericht urteilte unter anderem, dass der Milliardär während seiner Amtszeit als Premier im Jahr 2010 seinen Einfluss auf die Polizei nicht genutzt hatte, um die Freilassung der wegen Diebstahls festgenommenen "Ruby " aus dem Polizeigewahrsam zu erwirken. Berlusconi war vorgeworfen worden, für Sex mit Ruby gezahlt zu haben, als diese noch unter 18 Jahre alt war.
Das oberste Gericht in Italien hatte am 11. März das zweitinstanzliche Urteil eines Mailänder Berufungsgerichts bestätigt, mit dem Berlusconi freigesprochen worden war. In erster Instanz war Berlusconi zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, verurteilt worden.
Mit dem letztinstanzlichen Urteil ging ein Prozess zu Ende, der 2012 begonnen und international für Aufsehen gesorgt hatte. Monatelang war der dreimalige Ministerpräsident wegen des sogenannten "Bunga Bunga-Skandals" mit Callgirls in seiner Luxusresidenz im Rampenlicht gestanden.
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