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Ein Stundenlohn von 1,90 Euro: Die Rechte von Praktikanten

Von Katharina Achleitner, 30. Juli 2018, 12:23 Uhr
Symbolbild Bild: colourbox

Es gehört zum Ausbildungsweg wie Schularbeiten und Prüfungen. In fast jedem Studiengang und in vielen Schulen ist ein Praktikum fester Bestandteil des Lehrplans und Voraussetzung für den Abschluss. Das wissen auch die Unternehmen. Denn in vielen Fällen werden Praktikanten wie normale Arbeitskräfte beschäftigt, aber dafür nicht richtig entlohnt.

Praktika sind die häufigste Form der unbezahlten Arbeit. Laut Statistik Austria gaben 2016 etwa 336.000 junge Erwachsene zwischen 15 und 35 Jahren an, während ihrer Ausbildung unbezahlt gearbeitet zu haben. Die meisten davon waren Studenten, von denen ein Drittel während ihrer Studienzeit unbezahlt gearbeitet hat. 70 Prozent davon in Form eines Praktikums. Auch in berufsbildenden mittleren Schulen wird überdurchschnittlich oft nicht- oder schlecht bezahlt während der Ausbildung gearbeitet. 

Wie das möglich ist, klären Schlupflöcher im Arbeitsrecht: Unterschiedliche Stellen-Bezeichnungen und Verträge machen Unterbezahlung und den Entzug arbeitsrechtlicher Ansprüche erst möglich. Wann ist man nun Praktikant, Ferialarbeiter oder Volontär? Für viele Praktikanten ist diese Frage unklar. Noch schwieriger wird es bei der Frage, welchen Unterschied das überhaupt macht. 

Praktikum ist nicht gleich Praktikum

Es gibt unterschiedliche Formen von Praktika, die auch rechtlich unterschiedlich geregelt sind. Ob jemand ein Pflichtpraktikum, ein Volontariat oder einen Ferialjob macht, wirkt sich auf die Ansprüche aus, die während dieser Arbeit eingefordert werden können. Der wesentliche Unterschied ist, dass es sich entweder um ein Arbeitsverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis handelt.

Das Ausbildungsverhältnis soll nicht reicher sondern klüger machen

Der Grundgedanke bei einem Ausbildungsverhältnis ist der Lerneffekt. Neben oder während der Ausbildung sollen junge Menschen einen Einblick in das zukünftige Berufsleben erlangen – ihr theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen erweitern. Es steht also nicht die erbrachte Arbeitsleistung, sondern  der Wissenserwerb im Vordergrund. Das bedeutet gleichzeitig, dass Praktikanten keine Hilfsarbeiten, wie Kaffeeholen oder Aktenschlichten, erledigen sollen, sondern Aufgaben, die ihrem Lehrplan entsprechen. Sie können in diesem Fall auch keine regulären Arbeitskräfte ersetzen, sondern sollen von ihnen lernen.

Ein Ausbildungsverhältnis bringt daher auch keine arbeitsrechtliche Bindung. In der Theorie bedeutet das, man könnte kommen und gehen wie man will, muss sich nicht in den Betrieb eingliedern und auch keine Weisungen befolgen. In der Praxis bedeutet es, kein Lohn, kein Urlaubsanspruch und auch keine Sonderleistungen. Im besten Fall gibt es ein „Taschengeld“, das meist alleine für die Anreise oder die Jause in der Pause aufgebraucht wird.

Arbeiterkammer Linz Bild: AK Oberösterreich/ Einramhof

Ein Pflichtpraktikum ist kein Ausbildungsverhältnis

Dass ein Drittel der Studenten, die während der Ausbildung ein Praktikum absolvieren müssen, keine Entlohnung bekommen liegt an dieser vertraglichen Möglichkeit. Oft werden diese Pflichtpraktika als Ausbildungsverhältnis beziehungsweise Volontariat geführt. Helga Kempinger vom Rechtsschutz der Arbeiterkammer Linz erklärt jedoch: „Ein Pflichtpraktikum ist immer ein Arbeitsverhältnis und hat mit einem Ausbildungsverhältnis gar nichts zu tun. Natürlich sammle ich dort Berufserfahrung, aber deshalb ist es nicht automatisch ein Ausbildungsverhältnis.“ Unternehmen sei es demnach rechtlich nicht erlaubt, Pflichtpraktika als Ausbildungsverhältnis beziehungsweise Volontariat zu führen und dieses nicht ordentlich zu entlohnen. „Es kann für Pflichtpraktika eine eigene Entlohnung im Kollektivvertrag geben, die niedriger sein kann als die eines normalen Angestellten, aber deswegen ist es immer noch ein Arbeitsverhältnis“, sagt Kempinger.

„Wir entlohnen mit Erfahrung“

Trotzdem sieht es in der Arbeitswelt oft anders aus. Als die 21-jährige Studentin Annika Zweimüller aus Salzburg sich für ein Praktikum beim Radio beworben hat, wurde ihr für die einmonatige Arbeitszeit ein „Taschengeld“ von 100 Euro in Aussicht gestellt. „Den Rest entlohnen wir mit Erfahrung“, schreibt der Arbeitgeber laut der Studentin bei der Praktikumszusage. „Als ich dann sagte,  dass es sich dabei um ein Pflichtpraktikum für mein Studium handelt, hieß es plötzlich, dass dann auch noch die 100 Euro gestrichen werden“, erzählt Annika.

So wird das Praktikum zum Volontariat

Sobald der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, hat man sich quasi dazu bereit erklärt um sonst zu arbeiten. Beziehungsweise „freiwillig“ wie das französische Wort „volontaire“ wörtlich übersetzt bedeutet. Es soll darum gehen, Einblicke in ein Unternehmen zu bekommen. Rechtlich gesehen gibt es beim Volontariat kaum Verpflichtungen und Bindungen. „Ein Volontariat ist kein Arbeitsverhältnis, da gelten auch arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen nicht. Bei einem Volontariat darf man mit Erlaubnis des Betriebes in dem Unternehmen sein, darf sich die Abläufe ansehen, darf sich auch gewisse Fertigkeiten aneignen, aber man hat keine Arbeitsverpflichtung und ist nicht an Arbeitszeiten und Weisungen gebunden, wie ein normaler Arbeitnehmer“, erklärt die AK-Rechtsexpertin.

Oft stellen Volontariate jedoch eine Grauzone dar. Die „freiwilligen“ Arbeiter werden häufig doch zu fixen Arbeitszeiten „gebeten“ und erfüllen dieselben Aufgaben wie jeder andere Arbeitnehmer, wie die 20-jährige Studentin Isabella Radich aus Wien selbst erfahren musste.

„Sie stellen dich als Volontär an, was heißt, dass du keinen Arbeitsvertrag hast, keinen Anspruch auf das 13. oder 14. Gehalt oder auf Urlaub. Eigentlich bedeutet es auch, dass du kommen und gehen kannst wann du willst, aber sie wollen natürlich trotzdem, dass du 45 Stunden dort bist. Ansonsten kicken sie dich eben wieder raus.“ Warum sie es trotzdem macht? Isabella muss wie viele Studenten mehrere Wochen Pflichtpraktikum vorweisen, um einen Abschluss zu bekommen.

Symbolbild Bild: colourbox

Ein Stundenlohn von 1,90 Euro

350 Euro hat die Isabella für ihr einmonatiges Praktikum bei einer Zeitung bekommen. „Dann haben sie auch noch alle  Volontäre von vorne bis hinten „abgezockt“. Sie haben uns im ersten Monat nur 338 Euro bezahlt.“ Die Begründung der Arbeitgeber: Der Montag, an dem die Praktikanten begonnen haben, war bereits der 3. Juli. Acht Stunden täglich hat sie demnach für unter zwei Euro die Stunde gearbeitet.

Besonders bei Pflichtpraktika ist der Konkurrenzdruck groß, wodurch die berufliche Perspektive oder die Aussicht, einmal „einen Fuß in der Tür“ zu haben, oft einem würdigen Gehalt vorgezogen wird.  Wenn 395.000 junge Menschen einen Praktikumsplatz brauchen, ist es leicht für Arbeitgeber sich für einen Ausbildungsvertrag und gegen einen anständigen Lohn zu entscheiden.  Auch Kempinger ist sich sicher, dass Volontariate in manchen Fällen dazu genutzt werden, „wahre Einstufungen zu umgehen, und befristete Arbeitsverhältnisse zu begründen.“

Ein Arbeitsverhältnis bringt mehr Rechte

Bei einem Praktikum mit Arbeitsverhältnis ist der Grundstein ein Arbeitsvertrag. Dieser regelt die geforderten Tätigkeiten der Praktikanten, den Beginn und das Ende der Beschäftigung und die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit. In diesem Fall gibt es auch einen festgelegten Lohn, der in der Regel durch einen Kollektivvertrag bestimmt wird.

In einem Arbeitsverhältnis haben immer beide Seiten Rechte aber auch Pflichten. Das bedeutet, Praktikanten sind dazu verpflichtet, zu fixen Zeiten zu arbeiten, die zugeteilten Aufgaben zu erfüllen, sich im Betrieb einzugliedern und den Weisungen des Chefs zu folgen. Im Gegenzug gibt es neben dem Lohn auch Anspruch auf Sozialversicherung und Urlaub. 2,5 Tage können sich Praktikanten mit Arbeitsvertrag pro Monat frei nehmen.

 

Wer bekommt nun welchen Vertrag?

Ob ein Praktikum schließlich mit einem Ausbildungsvertrag beziehungsweise als Volontariat eingestuft werden darf, oder als normales befristetes Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, hängt davon ab, wie es in der Praxis tatsächlich gelebt wird. „Wenn ich etwas als Volontariat bezeichne aber in Wirklichkeit muss ich jeden Tag um sieben Uhr kommen und muss bestimmte Arbeiten auf Anweisung durchführen, dann kann auf so einem Vertrag Volontariat stehen, es ist aber ein Arbeitsverhältnis. Da ist es egal wie der Vertrag heißt, entscheidend ist, wie es gelebt wird“, bestätigt Kempinger.

Ansprüche können trotzdem geltend gemacht werden

Es gibt rechtliche Möglichkeiten, die arbeitsrechtlichen Ansprüche trotzdem geltend zu machen. Kempinger empfiehlt: „während eines Praktikums die Arbeitszeiten und  Tätigkeiten, die man verrichtet hat, immer mitschreiben. Wenn man ein Volontariat macht, sollte man am besten auch aufschrieben, wer einem die Arbeiten angeschafft hat.“ Mit genauen Aufzeichnungen können so auch im Nachhinein alle Ansprüche, wie eine ordentliche Entlohnung eingefordert werden. „Auch wenn der Arbeitsaufwand mit dem sogenannten „Taschengeld“ nicht abgedeckt sein sollte, kann ich die Differenz verlangen“, versichert Kempinger.

Kempinger appelliert, auch vor und während eines Praktikums oder Volontariats die Zulässigkeit und die Ansprüche eines Vertrages prüfen zu lassen. „Ich bin überzeugt davon, dass es in vielen Fällen kein wirkliches Volontariat ist, und wenn man sich dann nicht beraten lässt, verliert man natürlich die Ansprüche.“

Symbolbild Bild: colourbox

Um sich das Praktikum zu leisten braucht es einen Ferialjob

Anders sieht es bei Jobs aus, die man nicht für die Ausbildung braucht. In den meisten Fällen geht es bei einem Ferialjob für Schüler und Studenten nur um die eine Sache: Geld. Bei den meisten Ferialjobs suchen Firmen potenziellen Ersatz für die beurlaubten Mitarbeiter. Dafür stellen sie Studenten und Schüler während der Ferien wie herkömmliche Arbeitnehmer ein – mit einem Arbeitsvertrag, allen einher kommenden Ansprüchen und Pflichten und mit voller Entlohnung.

„Generation Praktikum“

Nicht nur während der Ausbildungszeit sondern auch danach ist es üblich, erst einmal mit einem Praktikumsplatz in ein Unternehmen einzusteigen. Etwa 82.000 Menschen gaben 2016 an, nach ihrer Ausbildung ein oder mehrere Praktika gemacht zu haben. Davon waren gut zwei Drittel gar nicht oder nur geringfügig bezahlt. „In vielen Fällen geht es darum, es als Praktikum zu bezeichnen, um nicht den vollen Lohnanspruch bezahlen zu müssen und den ganzen Befristungen zu entgehen“, meint Kempinger zu der immer stärker anwachsenden „Generation Praktikum“.

Selbst wer sich unbezahltes Arbeiten leisten kann, den bremst eine ewige Praktikumsschleife ein.  Aus Psychologischer Sicht hat das Praktikantendasein Auswirkungen auf die Entwicklung erklärt Arbeitspsychologin Dr. Birgitt Espernberger: „Die jüngere Generation wird ohnehin immer später erwachsen. Wenn sie dann auch noch beruflich wenig Verantwortung übernehmen müssen und als Praktikant immer Unterstützung erhalten zieht sich dieser Prozess noch länger.“

Symbolbild Bild: colourbox

Auch für die interne Stimmung im Unternehmen ist es laut Espernberger wichtig, Praktikanten gleichwertig zu behandeln. „Es ist einfach nicht fair, Praktikanten als billige Arbeitskräfte, die aber hohe Arbeitsqualität liefern können, auszunutzen.“ Helga Kempinger ruft Unternehmen dazu auf, „nicht die jungen Leute unter Druck setzen, und sich damit billige Arbeitskräfte zu beschaffen, sondern diese jungen Leute wirklich ordentlich für das was sie tun zu entlohnen.“

„Generell bietet die Arbeitswelt wenig Sicherheit für Praktikanten“, wie Espernberger meint. Weniger fixe Stellen würden zu neuen Herausforderungen führen. Aber es gebe auch einen Pluspunkt: viele verschiedene Praktika würden junge Menschen auch flexibler machen. „Eine Eigenschaft, die sehr wichtig ist in der heutigen Arbeitswelt.“

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8  Kommentare
8  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 31.07.2018 08:10

Die Umfrage ist ein Blödsinn.
Denn ein Praktikum ist keine Vollbeschäftigung im eigentlichen Sinn. Ist dadurch auch nicht so zu entlohnen. Hat nichts mit Nichtbezahlung zu tun.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 31.07.2018 08:17

Meine Praktiken wurden immer ordentlich bezahlt. Außerdem sollte es im Sinn des Praktikanten sein, etwas zu LERNEN.
Ein Felrialjob ist wieder was anderes.

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jack_candy (7.890 Kommentare)
am 30.07.2018 13:56

Guter Artikel.

Dass die jungen Leute weniger bezahlt bekommen, wenn sie eine Ausbildung machen, ist verständlich. Wenn sie aber die gleichen (oder annähernd gleiche) Leistungen erbringen wie die "normalen" Mitarbeiter, müssen sie auch entsprechend bezahlt werden.

Wenn junge Leute jahrelang keinen festen Job finden, weil sie immer nur auf Zeit angestellt werden oder von einem Praktikum ins nächste stolpern, ist das Ausbeutung und nichts anderes.
Wie sollen die ihre Karriere planen, eine Familie gründen oder nur eine eigene Wohnung finden?

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jago (57.723 Kommentare)
am 30.07.2018 22:56

Wen interessieren die Interessen der Interessierten? grinsen

Dem Unternehmer sind die Kunden vordringlich, die zahlen ihm das Geld aufs Konto.

Von den Arbeitnehmern gibt es auch einige, die ihm wichtig sind aber die auswechselbaren nicht.

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( Kommentare)
am 30.07.2018 13:06

Wieder ein Beispiel der Berichterastattung aus "OÖN- Sicht", der AK.
Ein von der schulischen Ausbildung vorgeschriebenes mehrwöchiges Praktikum ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Teil des Unterrichtes in der Schule.
Der Schüler hat während dieser Zeit ein Praktikumsheft zu führen, welches nur der Schule vorgezeigt werden muss.

Der Schüler hat während des Pflichtpraktikums keinen Weisungen von Dienstgeber oder Mitarbeitern folge zu leisten. Nachdem das Pflichtpraktikum ein Teil der schulischen Ausbildung ist, wird dieses nicht entlohnt.

Der Pflichtpraktikant irrt planlos umher, da ihm nichts angeschafft werden darf. Wird ihm etwas angeschafft, ist es bereits ein Arbeitsverhältnis, sodass dieses dem Ferienjob gleichgestellt ist und auch entsprechend entlohnt werden muss.

Ist während dieser Zeit des Praktikums ein Urlaub in der Firma angesagt, so muss auch dem Ferienarbeiter dieser Urlaub bezahlt werden. Ebenso sind die Ansprüche der Sonderzahlungen zu aliquotieren.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 30.07.2018 15:47

von Till-Eulenspiegel

Der Schüler hat während des Pflichtpraktikums keinen Weisungen von Dienstgeber oder Mitarbeitern folge zu leisten.

WER soll denn die Dienst-Einteilung vornehmen ?
WER soll vorzeigen, bzw. korrigieren was richtig oder nicht richtig ist was der /die Praktikantin tut ?
WER soll Pünktlichkeit verlangen wenn der /die Praktikant/In zu spät kommt...usw ...

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( Kommentare)
am 30.07.2018 17:29

pepone,
genau darum geht es. Du musst dir den Lehrplan anschauen. Der Schüler muss laut Lehrplan ein Berufspraktikum absolvieren.

Es gibt genügend Fälle, in denen ein Schüler von der AK gefragt wird, ob ihm eine Arbeit angeschafft wurde. Und dann steht die Firma vor dem berühmten Kadi. Genau so, wie sich hier in dem schlecht recherchierten Bericht festgestellt wurde, dass sehr viele in den Ferien gearbeitet haben, aber nichts bezahlt bekommen haben. Es genügt, wenn ihm ein Mitarbeiter der Firma anschafft: "Geh halte mir hier das kurz!" Frag nach bei der AK, was dann los ist. Es war dann kein Praktikum, sondern ein Arbeitsverhältnis.
So schauts leider aus. Es gibt genug Beispiele, die aber gottlob immer weniger werden, da alle davor geheilt sind. Kannst du dir vorstellen, welchen Unfrieden du dir hier in die Mitarbeiter holst.

Die AK hat für ihre Schützlinge wieder soundsoviel erkämpft. Die Journalisten der OÖN schreiben das ohne jeglicher Recherche von der Aussendung ab. Vergiss es!

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jago (57.723 Kommentare)
am 30.07.2018 12:26

Dieser Artikel gefällt mir gar nicht. Darin dreht es sich fast nur um die Geldgier, das Hauptthema der Nodnigln.

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