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Gumpinger: Verhandlung am neunten September

04. August 2011, 00:04 Uhr
Politiker-Prozesse
Otto Gumpinger Bild: OON

Seit rund vier Jahren läuft das Verfahren gegen den Ex-VP-Landtagsabgeordneten Otto Gumpinger. Nun gibt es wieder einen Verhandlungstermin: am 9. September am Landesgericht Linz.

Gumpinger war im Herbst 2007 in erster Instanz wegen Schlepperei und Veruntreuung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Als Obmann der „Landlerhilfe“ soll er sieben Moldawiern zur illegalen Einreise verholfen haben. Gumpinger berief, das Oberlandesgericht Linz (OLG) gab ihm im Juni 2008 teilweise recht. Der Schuldspruch wurde zwar teilweise bestätigt, Gumpinger ist wegen „einfacher“ Schlepperei rechtskräftig verurteilt. Allerdings verwies das OLG das Verfahren an das Landesgericht zurück: Dieses muss entscheiden, ob der Ex-Politiker „gewerbsmäßig“ gehandelt habe (wie ihm im Ersturteil vorgeworfen wurde), und muss auch über das neue Strafmaß entscheiden.

Seither zieht sich das Verfahren in die Länge. Gumpinger machte mit Hilfe eines Privatdetektivs Zeugen in Moldawien namhaft, die die Aussagen der Hauptbelastungszeugin Tatiana St. erschüttern und ihn entlasten sollen. Bei zwei Verhandlungsterminen in Linz erschienen diese Zeugen nicht. Das Gericht versucht, Einvernahmen mittels Videokonferenzen nach Moldawien zustande zu bringen.

Ob die Zeugen am 9. September erscheinen, ist nicht bekannt. Eine verbindliche Rechtsbestimmung, innerhalb welcher Frist das Verfahren abzuschließen ist, gibt es nicht. Schließlich ist es Entscheidung des Gerichts, abzuwägen, ob Beweismittel oder Zeugen trotz „Bemühen“ nicht verfügbar sind.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 05.08.2011 10:13

Derartige Zeugen könnten das Verfahren nicht mehr ändern, weil Gumpinger dem Grunde nach verurteilt, da wird halt ein Bessermögender wieder einmal von der Justiz beschützt,

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am 05.08.2011 21:23

Die Staatsanwaltschaft und die dahinter stehenden Leute vom BKA wollen nicht wahrhaben dass sie komplett falsch liegen und verlangen dass seit 3 Jahren Zeugen angehört werden deren Aussagen längst schriftlich vorliegen. Der eigene Rechtsanwalt der moldawischen Kronzeugin der Staatsanwaltschaft gegen Gumpinger, ein prominenter Linzer Anwalt hat ausgesagt, dass ihm seine eigene Mandantin bereits 3 Tage nach der Verhaftung gesagt hat, dass alles falsch ist was sie gegen Gumpinger gesagt hat. Daraufhin wurde ihm von der Staatsanwaltschaft ein eigenes Verfahren wegen Begünstigung und falscher Zeugenaussage angehäng. Das ist wohl der nächste Skandal in dem Versuch eine NGO und dessen Obmann zu kriminalisieren. Davon ist er nun in 1. Instanz vom LG Linz freigesprochen worden. Es gibt eine ganze Latte von weiteren Ungereimtheiten in dieser Sache, die sicher noch alle rauskommen werden.

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am 10.08.2011 21:16

So schnell kann einem eine Falschaussage
zu einem Kriminellen machen.
Unsere Richter sind hier in Linz ja sattsam bekannt für viele Fehlurteile.
Die erfolgreichen Berufungen dokumentieren es ja.
Nur juckt das die Richter,
welche manchmal dubiose Ersturteile fällen,
überhaupt nicht, nach dem Motto:
nach mir die Sintflut!

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am 05.08.2011 21:24

Immerhin gibts noch den OGH der über die Generalprokuratur zur Wahrung des Gesetzes angerufen werden kann

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observer (22.216 Kommentare)
am 04.08.2011 18:47

dass sich solche und ähnliche Verfahren so lange dahinziehen.
Da gehören Fristen eingezogen.

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dalli18 (2.848 Kommentare)
am 05.08.2011 08:27

Vielleicht hofft Gumpinger ja, dass den Staatsanwälten ein Fehler passiert und eine Frist versäumt wird.
Oder vielleicht hofft er, dass sich ein paar Belastungszeugen dann nicht mehr erinnern können.
Oder er mag auch hoffen, dass sich das öffentliche Interesse (und damit der Druck) im Laufe der Zeit reduziert.

Also hat Gumpinger nur Vorteile, wenn er das in die Länge zieht. Bei Strasser gab es vor ein paar Jahren schon mal Untersuchungen, der Akt ist dann einfach irgendwo "liegengeblieben".

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am 10.08.2011 21:18

auf die verfahrenslänge oder den Ablauf!
Das macht schon das Gericht allein.

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am 04.08.2011 17:12

Die lustigen Möchtegerprozessbeobachter schwafeln was daher weils gut klingt, im Stammtischmainstream liegt, wissen wahrscheinlich nicht einmal wie man humanitäre Hilfe schreibt, geschweige denn haben sie jemals ein Finger für einen anderen gerührt? Wenn jemand ehrenamtlich eine humanitäre Organisation aufbaut und dafür vor Gericht gestellt wird ist das im heurigen Jahr des Ehrenamtes eine besondere Sauerei. Angeblich stecken da dieselben Leute wie beim Tierschützerprozess dahinter.

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finnerl.ternberg (79 Kommentare)
am 08.08.2011 09:28

Jedem Europäer empfehle ich zu diesem Thema, insbesondere zu "falscher Zeugenaussage" folgende Lektüren: 1) A. Solschenizyn, Titel: Archipel Gulag und 2) Karl I. Albert, Titel: Der verratene Sozialismus, Auflagenjahr 1939.Dann wird klar sein, was MoldawierInnen von Rechtssprechung halten und was von deren Aussagen zu halten ist. Stalin steckt noch tief in den Gehirnen und Knochen der Osteuropäer.

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am 04.08.2011 13:49

"....Hat mit Hilfe eines Privatdtektivs in Moldawien Zeugen namhaft gemacht......" wow, das klingt aber glaubhaft... des Geldtascherl aufmachen hätt´s auch getan und er hätt da drüben hunderte "Zeugen" gekriegt

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gerald160110 (5.612 Kommentare)
am 04.08.2011 12:08

nicht widerlegen lassen und beharrt das gericht darauf, dann fällt das strafmaß nicht so milde aus, wie von herrn gumpinger erhofft (bzw. erwartet) wird. ein paar monate mit freier unterkunft und verpflegung sollten auch für den herrn "abgeordneten" ermöglicht werden, oder?

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am 04.08.2011 10:49

Man wird doch Pühringer´s Busenfreund, den Gumpinger, nicht zu hart anfassen, schliesslich hat er sich besondere Verdienste um die Verteilung von Landessubventionen erworben.

Es gilt natürlich die uneingeschränkte Unschuldsvermutung.

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 04.08.2011 09:58

Das wird aber jetzt interessant werden, wie da das Gericht entscheiden wird!!! Herr Gumpinger hat ja offenbar tatsächlich etwas "angestellt" und nicht bloss telefonisch div. Möglichkeiten besprochen. Mal schauen, ob Hr. Gumpinger die Parteizugehörigkeit hilft, mit einem milden Urteil davonzukommen.

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