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Zwölf Schweinebauern müssen vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 13. Dezember 2018, 12:38 Uhr

GRAZ. Im Grazer Straflandesgericht müssen sich im Jänner zwölf Schweinebauern verantworten.

Den Landwirten wird vorgeworfen, durch nicht ordnungsgemäße Schweinehaltung gegen das Bundesluftreinhaltegesetz und das Wasserrechtsgesetz verstoßen zu haben, hieß es am Freitag seitens des Gerichts. Den Beschuldigten drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft klagte die zwölf Bauern wegen Beeinträchtigung der Umwelt an. Sie sollen von Anfang 2015 bis Mitte November 2018 in Seibersdorf (Bezirk Südoststeiermark) die Luft durch ausgehende Emissionen so verunreinigt haben, dass es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Menschen kommen könnte.

Außerdem sollen die Beschuldigten gegen das Wasserrechtsgesetz verstoßen haben, indem sie den Boden durch die Überdüngung ihrer landwirtschaftlichen Flächen mit Schweinegülle und stickstoffhaltigem Mineraldünger so verunreinigt haben, dass dadurch eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Zustands des Bodens und in der Folge des Grundwassers entstehen könnte, hieß es in der Aussendung.

Der Prozess findet am 17. Jänner 2019 um 9.00 Uhr statt und ist für einen Tag anberaumt.

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10  Kommentare
10  Kommentare
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jago (57.723 Kommentare)
am 13.12.2018 17:36

Haben die Bauern keine Berater? In der Bauernkammer wenistens oder sowas wie die Steuerberater?

Oder kommt ein Beamter von der BH und macht sie auf die Bauern auf ihre Fehler aufmerksam? Der Tierarzt vielleicht.

Wenns um die Steuern geht, dann ist immer wer auf der Türschwelle.

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( Kommentare)
am 13.12.2018 17:26

Und so kamen die Schweine unschuldig zu ihren Ruf, denn sie einzelnen Bauern verdanken! Bei meiner Ehr!!!

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hasta (2.848 Kommentare)
am 13.12.2018 14:06

Diese unhaltbaren Zustände mit den Schweinebauern gibt es nicht nur in der Steiermark sondern im gesamten Bundesgebiet wo es Massentierhaltung (Schweine) gibt. Die Bauern haben viel zu viele Freiheiten bzw. nehmen sich diese, ungestraft.

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demeter (932 Kommentare)
am 13.12.2018 17:26

Bitte erklären Sie mir den Begriff "Massentierhaltung".

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hetztdiegleiter (335 Kommentare)
am 14.12.2018 12:43

Welche Freiheiten meinen Sie?

Eines der strengsten Tierschutzgesetze Europas?
Die mitunter schärfsten Düngevorschriften Europas?
Die verpflichtende Mitgliedschaft im Tiergesundheitsdienst mit mehrmaligen, kostenpflichtigen Kontrollen im Jahr?
Die unangemeldeten weiteren Kontrollen von AMA, Amtstierarzt etc.?

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xerMandi (2.161 Kommentare)
am 13.12.2018 13:42

Zitat:
"Sie sollen [...] die Luft durch ausgehende Emissionen so verunreinigt haben, dass es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Menschen kommen könnte."
Wie hat man denn das gemessen? Was hat man da überhaupt gemessen? Welcher Grenzwert wurde überschritten?

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troebigan (10 Kommentare)
am 13.12.2018 13:22

Wichtig ist, nach einem gelungenen Prozesstag und gerechtem Urteilsspruch..... alle gemeinsam auf a gscheits Schweinsschnitzerl.....

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 13.12.2018 13:10

Unverschämt, dieser Staatsanwalt, weiß er denn nicht dass für unsere Bauern die Rechtsordnung nicht gilt ?
Bauern dürfen fast alles was andere nicht dürfen, brauchen keine Bewilligungen , Gewerbeberechtigungen etc..
Also lieber Staatsanwalt, Verfahren sofort einstellen, sonst zeit dir der LWK-Präsident gemeinsam mit dem Raiffeisenboss wo der "Bartl den Most" holt !

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am 13.12.2018 14:17

@Einheizer

Bitte nicht so laut!

Sonst gibt es gleich einen langen gegenteiligen Kommentar vom Biobauern!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 13.12.2018 13:07

Na, dann stelle man sich einmal vor, wie gesund diese Haltung erst für die armen Schweine ist, wenn die Abluft aus deren Ställen ungefiltert zu Gesundheitsbeeinträchtigungen im Umland führt.

Auch Schweine haben Lungen und brauchen Sauerstoff.

Als Konsument sollte man eigentlich ein Recht auf Nennung dieser Betriebe haben.

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