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15-Jährige vergewaltigt: Zwölf Jahre Haft für Zeitungszusteller

Von nachrichten.at/apa, 23. Juli 2018, 15:25 Uhr
Prozess in Wien Bild: APA

WIEN. Ein Zeitungszusteller, der am 22. Dezember 2017 in Wien-Favoriten in seinem Lieferwagen ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Darüber hinaus wurde ihm eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 13.200 Euro auferlegt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde der aufgrund einer fragwürdigen Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) bis zuletzt auf freiem Fuß befindliche Mann festgenommen. 

Richter Stefan Apostol verhängte über den gebürtigen Inder noch im Gerichtssaal wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr die U-Haft. Der 25-Jährige wurde von drei Polizisten, die sich vor der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal postiert hatten, abgeführt. 

Verurteilter unternahm Fluchtversuch

Dabei unternahm der junge Mann einen Fluchtversuch: Wie von der APA in Erfahrung gebracht wurde, riss sich der 25-Jährige los, als er von drei Polizisten - einem männlichen und zwei weiblichen Beamten - vom Gerichtsgebäude in die unmittelbar daneben befindliche Justizanstalt Josefstadt gebracht werden sollte.

Der Sprecher der Wiener Landespolizeidirektion, Paul Eidenberger, bestätigte den Zwischenfall. "Der Mann hat sich plötzlich losgerissen, konnte aber überwältigt werden." Ein Passant soll dabei den Beamten eine tatkräftige Hilfe gewesen sein, indem er dem Flüchtenden auf der Wickenburggasse ein Bein stellte. Der mutmaßliche Vergewaltiger befindet sich mittlerweile in der Justizanstalt. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt einleiten.

Video: 

"Existenz des Opfers zerstört"

"Das Beweisverfahren hat eindeutig ergeben, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie das Opfer ihn der Polizei geschildert hat", hielt Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung fest. Die Verantwortung des Angeklagten bezeichnete Apostol als Schutzbehauptung: "Das stimmt alles nicht."

Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren erschienen dem Schöffensenat zwölf Jahre schuld- und tatangemessen. Mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Inders berücksichtigt, erschwerend war demgegenüber, "dass Sie keinerlei Reue gezeigt haben", wie Apostol darlegte. Außerdem nutzte der Zeitungszusteller nach Ansicht des Gerichts "die Wehrlosigkeit des alkoholisierten Opfers aus", wie der Vorsitzende bemerkte.

"Das ist ein besonders schwerer Fall. Sie haben das Leben und die weitere Existenz des Opfers zerstört", hielt der Richter fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Nikolaus Rast meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler gab vorerst keine Erklärung ab.

Großes mediales Interesse

Die Verhandlung wurde von enormem medialen Interesse begleitet. Aufgrund des starken Besucherandrangs musste sie kurzfristig sogar in einen Schwurgerichtssaal verlegt werden. Im Vorfeld hatte der Fall justizintern kontroversielle Diskussionen ausgelöst.

Nach dem ersten Verhandlungstermin Anfang Mai war der bis dahin auf freiem Fuß befindliche Angeklagte vom Landesgericht für Strafsachen wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Dagegen legte der 25-Jährige Beschwerde ein, der das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Folge gab. Der Inder wurde auf freien Fuß gesetzt, worauf er wenig später ein Flugzeug nach Indien bestieg - allerdings nur, um seine kranke Mutter zu besuchen, wie sein Verteidiger Nikolaus Rast betonte.

15-Jährige nicht mehr einvernommen

Aufgrund des aufrechten OLG-Beschlusses war am heutigen Verhandlungstermin der mehr als außergewöhnliche Umstand gegeben, dass man in einem Prozess gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger einer Minderjährigen trotz einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren ohne Justizwache auskam. Der Zeitungszusteller ist nach wie vor auf freiem Fuß und stellte sich - wie von seinem Verteidiger versprochen - weiter seinem Verfahren.

Demgegenüber kann die 15-Jährige, deren Befragung beim ersten Termin abgebrochen werden musste, weil das Mädchen einen Zusammenbruch erlitt, nicht mehr vernommen werden. Wie Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der das Mädchen Ende Juni untersucht hat, darlegte, ist diese derzeit nicht aussagefähig. "Aktuell ist sie nicht verhandlungsfähig", betonte Hofmann. Der psychische Leidensdruck eines neuerlichen Zeugenauftritts wäre zu groß, meinte der Gutachter.

Der Expertise des Sachverständigen zufolge hat das, was das Mädchen laut Anklage kurz vor Weihnachten erlebt hat, ein "sehr schwerwiegendes Krankheitsereignis" bewirkt, erläuterte Hofmann. Die psychischen Folgen bewertete Hofmann als schwere Beeinträchtigung: "Die Kriterien einer schweren Körperverletzung sind erfüllt. Angesichts des Schweregrades gehe ich davon aus, dass das mit einer großen Wahrscheinlichkeit in einen Dauerzustand übergehen wird."

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