Nichtraucherschutz
Das Tabakgesetz normiert, dass das Rauchen in allen Räumlichkeiten untersagt ist, ...
...in denen Speisen und Getränke hergestellt, verabreicht und konsumiert werden.
Entweder darf also auch in der Paschinger „Pofel-Lounge“ kein mitgebrachter „Proviant“ verzehrt werden, oder es darf halt eben auch dort ganz einfach nicht geraucht werden. Zudem schreibt das Gesetz als Ausnahme für Hotels, Flughäfen etc. explizit einen „Nebenraum“ vor. Ob eine transparente „Rauchkuchl“ mitten an und über der Mall dieser Definition entspricht? Wohl eher nicht, denn auch ein Hotelier würde nicht mitten neben oder vor der Rezeption so einen Bereich aufstellen (können). Generell würde ich mir erwarten, dass Unternehmer, dem Zeitgeist und allen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend, ihre „Kreativität“ nun besser dafür nutzen, die Mehrheit der Nicht-Nikotinabhängigen von ihren Angeboten zu überzeugen …