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Knalleffekt für #MeToo-Bewegung: Weinstein-Urteil aufgehoben

Von Nora Bruckmüller, 25. April 2024, 16:03 Uhr
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Harvey Weinstein 2020 Bild: ANGELA WEISS (AFP)

Grund ist ein Verfahrensfehler seitens des Richters, Betroffene fühlen sich „vom Rechtssystem komplett enttäuscht“

Er und seine Anwälte hatten es mehrmals über Jahre versucht, gestern wurde Harvey Weinstein recht gegeben: Der New York Court of Appeals, das höchste Gericht im US-Staat New York, hob das Urteil gegen den gefallenen Hollywoodproduzenten auf, das für den heute 72-Jährigen 2020 wegen schwerer Sexualverbrechen 23 Jahre Haft vorgeschrieben hatte.

Das Gericht befand, dass der Richter beim damaligen Prozess einen entscheidenden Fehler begangen habe: Es seien Aussagen von Zeuginnen zugelassen worden, die im Nachhinein beurteilt als nicht legitim einzustufen seien.

Die Entscheidung war knapp: Eine siebenköpfige richterliche Gruppe, vier Frauen und drei Männer, entschied 4:3 für Weinstein. Ob diese sogenannte „4:3-Entscheidung“ das Geschlechterverhältnis der Gruppe spiegelt, wurde gestern nicht bekannt. Weinsteins Schuldspruch war 2020 das Resultat der Aussagen zweier Frauen. Im Prozess waren aber weitere Zeuginnen geladen, deren Aussagen der Staatsanwaltschaft dienten, ein gewalttätiges Muster in Weinsteins Verhalten darzulegen.

Weinstein bleibt in Haft 

Nach dem Justizsystem der USA habe der Angeklagte aber das Recht, „nur für die angeklagte Straftat zur Rechenschaft gezogen zu werden. Daher dürfen Vorwürfe früherer Straftaten gegen ihn nicht zugelassen werden, nur um seine Neigung zur Kriminalität nachzuweisen“, führte Jenny Rivera, Richterin am Court of Appeals, gestern aus.

Es liegt nun an der New Yorker Staatsanwaltschaft, nochmals ein Verfahren gegen Weinstein einzuleiten. Damit ist mit Alvin L. Bragg, Bezirksstaatsanwalt des Countys New York, kein Unbekannter gefragt: Er befindet sich gerade mitten im Prozess gegen Ex-Präsident Donald Trump. „Wir werden alles tun, was in unserer Macht steht, um erneut gegen Weinstein vorzugehen“, heißt es aus seinem Büro.

In Haft wird Weinstein weiter bleiben, da er eine 16-jährige Strafe absitzen muss, zu der er 2022 im Falle einer Vergewaltigung in Los Angeles rechtmäßig verurteilt worden war. Für Weinsteins Anwalt war das gestrige Urteil „ein enormer Sieg für jeden Angeklagten im Bundesstaat New York“.

Die erste Verurteilung von Weinstein 2020 war hingegen ein Meilenstein für die #MeToo-Bewegung. In Gang hatten sie Frauen gebracht, die gegen ihn 2017 in der „New York Times“ die Stimme erhoben hatten. Der Schuldspruch war für Frauen weltweit ein Zeichen dafür, dass sie vom System gehört und gesehen werden. Heftig und intensiv fielen die Reaktionen auf die Aufhebung des Urteils aus

Hollywood-Star Ashley Judd, die eine wichtige Rolle im Publikmachen von Weinsteins Übergriffen spielte, sagt, die Aufhebung "sei unfair gegenüber allen Überlebenden". Aber sie alle wüssten noch immer, was die Wahrheit sei. "Und wir wissen, passiert ist." 

Katherine Kendall, eine jener Schauspielerinnen, die Beschuldigungen gegen Weinstein vorbrachte, sagte, die Aufhebung des Urteils sei "eine schreckliche Erinnerung daran, dass Opfer sexueller Gewalt einfach keine Gerechtigkeit bekommen. Ich fühle mich vom Rechtssystem komplett enttäuscht." 

Die Aufhebung und die Reaktionen werden zum Spiegel einer Diskrepanz, die #MeToo in Rechtssystemen weltweit verstärkt ans Licht bringt.
Anders gesagt: In den USA haben gut hundert Frauen öffentlich gesagt, Weinstein habe sie sexuell attackiert. Jetzt hält ihn das Urteil in einem Fall weiter in Haft.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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vinzenz2015 (46.400 Kommentare)
am 25.04.2024 18:19

Kritik am Formalfehler richtig! Die Urteilsbegründung wird überarbeitet ..

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LASimon (11.356 Kommentare)
am 25.04.2024 18:48

Den zweiten Satz verstehe ich nicht. Das Urteil ist aufgehoben, weil Zeuginnen zugelassen wurden, die nicht direkt mit den verhandelten Fällen zu tun hatten.
Weinstein war angeklagt des sexuellen Missbrauchs an 4 Frauen. Die irrtümlich zugelassenen Zeuginnen hatten zu diesen 4 konkreten Fällen keine Wahrnehmungen, sondern berichteten von anderen Missbrauchsfällen, die nicht Prozessgegenstand waren; sie waren also quasi als (negative) Leumundszeuginnen von der Staatsanwaltschaft namhaft gemacht worden.

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