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Tricks bei den Preisen: Airbnb gerät ins Visier der EU-Kommission

21. Juli 2018, 00:04 Uhr
Tricks bei den Preisen: Airbnb gerät ins Visier der EU-Kommission
Airbnb: Der Verbraucher soll den Gesamtpreis inklusive aller Gebühren und Abgaben angezeigt bekommen. Bild: APA/AFP

BRÜSSEL. Die Union rügt unfaire Geschäftspraktiken – Korrekturen bis August sind möglich.

Pünktlich zur Hauptreisesaison nimmt die EU-Kommission den US-Zimmervermittler Airbnb ins Visier: Die Internetplattform verstoße mit teils unklaren Preisangaben und unzulässigen Geschäftsbedingungen gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde gibt Airbnb bis Ende August Zeit für Korrekturen. Reicht die Antwort nicht aus, behalte die Kommission es sich vor, einzuschreiten, wie diese Woche bekannt gegeben wurde.

"Immer mehr Verbraucher buchen ihre Urlaubsunterkunft online, und dieser Sektor bietet Urlaubern viele neue Chancen", erklärte EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourová. "Aber Erfolg kann keine Entschuldigung dafür sein, sich nicht an EU-Verbraucherschutzregeln zu halten. Die Kunden müssen leicht verstehen können, für welche Dienste sie wie viel zu zahlen hätten. Nötig seien zudem faire Regeln bei Stornierung durch den Eigentümer. "Ich erwarte, dass Airbnb rasch die richtigen Lösungen präsentiert", betonte Jourová.

Den Gesamtpreis anzeigen

Das Vorgehen der EU steht in einer Reihe von Mahnungen gegen Online-Reiseportale. Das Problem von Kommission und Verbraucherbehörden ist, dass bei den Angeboten nicht immer der Gesamtpreis inklusive Servicegebühren erkennbar ist. Die Unterkunftspreise müssten so dargestellt werden, "dass der Verbraucher in allen Fällen den Gesamtpreis einschließlich aller verbindlichen Gebühren und Abgaben erhält". Sollte dies nicht möglich sein, müsse Airbnb zumindest darüber informieren, dass im Buchungsverlauf zusätzliche Gebühren anfallen könnten.

Zusätzlich muss die Plattform laut Kommission klar ersichtlich darstellen, ob es sich um einen privaten oder einen professionellen Anbieter handelt – denn für beide Kategorien sind jeweils unterschiedliche Verbraucherregeln gültig. Darüber hinaus fordert die Kommission diverse Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters mit Blick auf Klagemöglichkeiten und Schadenersatzfragen.

Airbnb mit Sitz im kalifornischen San Francisco wurde 2008 als Plattform gegründet. Nach eigenen Angaben vermittelt sie in 34.000 Städten weltweit private und gewerbliche Unterkünfte. Auch in Österreich ist Airbnb seit 2011 kontinuierlich auf dem Vormarsch: 770.000 Gäste waren es im Vorjahr.

 

Urteil gegen Vermieter

 

Ein deutsches Gerichtsurteil könnte abschreckende Wirkung auf Airbnb-Vermieter haben: Das Münchner Amtsgericht hat einen Unternehmer wegen Zweckentfremdung seiner Wohnung zur Zahlung von 33.000 Euro Strafe verurteilt: Er hatte seine Wohnung regelmäßig an Touristen vermietet. Laut dem Gericht besteht aber ein „erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen zu Wohnzwecken“.

 

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