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Obst & Gemüse: Preiskampf auf Rücken der Erntehelfer

Von Josef Lehner, 06. Juli 2019, 00:04 Uhr
Obst & Gemüse: Preiskampf auf Rücken der Erntehelfer
In Deutschland verdienen Erntehelfer deutlich mehr; mangels Nebenkosten sind sie für Bauern deutlich billiger. Bild: dpa

LINZ. Lohnverhandlungen: Ein Trick rettet Obst- und Gemüsebauern sowie Arbeitnehmervertreter vor einem Wortbruch.

Für die 11.000 Arbeitnehmer in Oberösterreichs Land- und Forstwirtschaft gelang nun mit Ach und Krach ein Kollektivvertragsabschluss. Bei Saisonarbeitern und Erntehelfern war das nur mit einem Trick möglich, indem der Vertrag nur auf elf Monate, bis 30. 11. 2020, abgeschlossen wurde. Die paktierten 1500 Euro Mindestlohn sind bis dahin aufgeschoben.

Die Sozialpartner Österreichs kamen 2017 überein: 1500 Euro Mindestlohn ab 2020 für alle, also auch die Saisonkräfte. Die Arbeitnehmervertreter versprachen, im Gegenzug die Bauern bei günstigeren gesetzlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. "Weil die Regierung zerbrochen ist, hat das noch nicht erfüllt werden können", sagt Eugen Preg, Präsident der oö. Landarbeiterkammer. Deshalb drohte die KV-Runde zu scheitern.

Der Abschluss auf elf Monate ermöglicht, dass die 1500 Euro doch noch 2020 gelingen könnten. Die Gemüsebauern fordern fairen Wettbewerb und meinen damit, dass die deutsche Konkurrenz mit Billigprodukten den Markt überflutet, weil sie bei den Lohnnebenkosten bevorteilt ist. Ein (zumeist osteuropäischer) Saisonarbeiter kostet den deutschen Bauern 9,20 Euro pro Stunde; der Arbeitnehmer bekommt das Geld bar auf die Hand, weil er bis zu 70 Arbeitstage im Jahr von der Sozialversicherung ausgenommen ist.

Der österreichische Kollege bekommt knapp acht Euro, muss davon Lohnsteuer und volle Sozialversicherungsanteile zahlen. Der Bauer muss Sonn- und Feiertagszuschläge leisten (in Deutschland nicht) und die Lohnnebenkosten; er zahlt damit mehr als zwölf Euro pro Stunde.

"Wir fordern ein Modell, angelehnt an das deutsche, weil wir sonst nicht mehr wettbewerbsfähig sind", sagt Bernhard Mayr, Gurkerlbauer aus Ansfelden und Verhandler der Arbeitgeber: "Wir sind nur noch 15 Gurkerlbauern und verlieren Tag für Tag Marktanteile. Wir haben nur noch 45 Prozent." Den Großteil der Einlegegurken kauft der Lebensmittelhandel schon im Ausland, weil die Konsumenten gerne die billigste Ware wählen.

Wieso nicht zum EU-Gericht?

Kämmerer Preg sagt, er verstehe die Bauernvertreter nicht: "Das deutsche System ist unfair und gehört gekippt. Das gehört den ersten Tag vor den Europäischen Gerichtshof." Dabei fehlt eine klare Linie, weil die Agrarvertreter offensichtlich fürchten, dass ihnen Vorteile in anderen Belangen abgestellt würden.

Mit dem Kompromiss haben die Obst- und Gemüsebauern nur eine Saison Gnadenfrist gewonnen. Betroffen sind arbeitsintensive Kulturen wie Erdbeeren, Gurkerl und manche Biolandwirte.

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Autor
Josef Lehner
Redakteur Wirtschaft
Josef Lehner

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37  Kommentare
37  Kommentare
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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.07.2019 11:56

also wenn ein Mindestlohn von1500 Btto bezahlt werden muss ab 2020 ,kannst sicher sein dass die Gurkeln teurer werden, ebenso Spargeln ,Erdbeeren , und anderes .

Dass die EU nicht imstande ist FAIRNESS zu implementieren ,wissen wir LÄNGST .
Maut und soooo ….

Aber Pommes Frittes dürfen NICHT dunkel sein ...hahahahahahaha

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bauxip (187 Kommentare)
am 07.07.2019 11:45

Sich... gibt es dann nur mehr gurkerl aus Indien ......

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( Kommentare)
am 06.07.2019 12:53

"Das gehört den ersten Tag vor den Europäischen Gerichtshof. Dabei fehlt eine klare Linie, weil die Agrarvertreter offensichtlich fürchten, dass ihnen Vorteile in anderen Belangen abgestellt würden"
Aha...so schaut`s aus.Das Problem wird also weiter auf dem Rücken der Erntehelfer und Konsumenten ausgetragen.

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Ottokarr (1.728 Kommentare)
am 06.07.2019 12:17

Was ich weiß - gibts ihm Machlan OÖ/NÖ noch 4 Gurkerlbauern - 2 Stehen vor der Pensionierung ohne Nachfolger !!! Wie man ( angeblich )sehen kann - Rollen ja fast Tagtäglich die Traktoren ( 50-60 km/h schnell ) mit ungarischen Kennzeichen nach Naarn !!

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famos (1.060 Kommentare)
am 06.07.2019 09:38

,,,,der österreichische Saisonarbeiter bekommt €8,- und muss davon Lohnsteuer und Sozialversicherungsanstalt zahlen....

Wieviel bekommt er netto?

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 06.07.2019 13:43

Bitte nicht auf diese Falschmeldung reinfallen!
Bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen iHv. € 17.582,-- fällt keine Lohnsteuer an (einzig € 92 für die Sonderzahlungen). Sollte der Saisonarbeiter in einem Monat doch mehr als € 1.255,56 verdienen wird zwar Lohnsteuer einbehalten. Doch bekommt er diese bei einer Arbeitnehmerveranlagung wieder zurück!!
vgl. https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/

Also was soll dieses Jammer?

Oder verdienen die Bauern zu wenig, um (teilweise) auf ihren fast 1.000 m² Wohnfläche zählenden Vierkantern zu residieren?

Bitte immer bedenken: Lt. BMF ersparen sich die Landwirte durch die großzüge Pauschalierung mind. € 200.000.000,-- (also 200 Mio.!) an Einkommensteuer. UND DAS JEDES JAHR!!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 06.07.2019 17:27

Oh, ein Kampfposter hält heute doch die Stellung. und der ist
ein bißchen viel in der Sonne gesessen.
Der Deckungsbeitrag für Getreide beträgt ca. 215,00 Euro pro ha. Für den (Kampfposter: DB= Überschuß öhne Fixkosten). Ein Betrieb mit 100 ha Getreide erwirtschaftet demnach einen DB von 21.500,00 Euro. Davon muß er noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Wie stimmt das mit Ihrer desaströsen Rechnerei überein. Keine Ahnung aber große Klappe. Bitte widerlegen Sie doch meine Rechnung!!!

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 06.07.2019 21:06

1. Die Berechnung können Sie mit jedem Brutto-Netto-Rechner nachvollziehen. Der Steuertarif ist in § 33 EStG (=Einkommensteuergesetz) nachzulesen (wie die Absetzbeträge auch!

2. DB ist mir bekannt (hab ja ein Wirtschaftsstudium erfolgreich abgeschlossen!)

3. Eine nicht so unbedeutende Kleinigkeit übersehen Sie ev. auch nocht. Die Transferzahlungen welche die Landwirt noch beziehen (vgl. transparenzdatenbank.at).

4. Ich verstehe Sie aber nat., dass man Privilegien (bitte in einschlägigen Fachpublikationen oder dem Rechnungshofbericht nachlesen; oder jmd. fragen, der sich auskennt) nicht gerne verlieren will. Oder sind Sie immer noch nicht im Wirtschaftskreislauf unseres Jahrhunderts angekommen?

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 06.07.2019 22:12

Die Verordnung zur Vollpauschalierung geht von einem Überschuß von 42% des Einheitswertes aus. Der durchschn. EW eines Ackerbaubetriebes beträgt ca. 2000,00Euro. Daher geht das Finanzamt von einem Überschuß von 42% des EW aus. Das sind 2000x42/100=840,00 Euro/ha . Es ist jeder Getreidebauer gut beraten, nicht die Vollpauschalierung zur Einkommensbesteuerung zu wählen. Sie verschweigen wohlwissend, daß ein großer Teil unserer Bauern von der Substanz lebt(Grundverkäufe).

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 06.07.2019 22:25

Wenn es für so viele Landwirte schon so arg ist, dass sie nur mehr vom Grundverkauf leben können (weil sie kein Einkommen zum Leben erwirtschaften), dann ist es aber höchst an der Zeit, dass Sie ihren Landwirten raten, den Beruf "Landwirt" aufzugeben und einfach - wie so viele Bürger - einen 40 Stunden-Job aufnehmen und so gut wie die Arbeitnehmer leben.
Ev. sogar in einer 70 m² Mietwohnung.

Oder wollen Sie ernsthaft sagen, dass die (viele) Landwirte einfach nur schlecht wirtschaften können?

Sie können jammer was sie wollen, die Realität ist einen andere! Insbesondere in den begünstigent landwirtschaftlichen Lagen (z.B. Eferdinger Becken, Zentralraum, Machland....).

Um ihrem weiteren Jammer gleich die Luft zu nehmen. Bei Grundverkäufen zahlen die Landwirte idR. 4,2 % Grunderwerbsteuer (bei Grundstücksumwidmungen nach dem 31.12.1987: 18 %). Der Rest bleibt NETTO beim Landwirt!!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 08:13

80% der Landwirte können von ihren Höfen ohnehin allein nicht leben und gehen in den Nebenerwerb wo sie sehr geschätzte, leistungsbereite Mitarbeiter sind. Und das mit den 4,2% Steuer ist eine Lüge, denn die gilt nur bei bereits umgewidmeten Grundstücken, wo seit Jahren Anliegerbeiträge fällig waren. Sie posten einfach nicht ehrlich und wollen nur Ihren Bauernhass ausleben.

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 07.07.2019 09:34

können sie nicht lesen?
4,2 % für Altgrundstücke!
18 % für Altgrundstücke mit Umwidmung nach dem 31.12.1987). das jeweils vom Verkaufserlös!!

Und was habe ich davon vorher nicht geschrieben.

Sie dürften ein "richtiger Bauer" sein.
JAMMERN - JAMMERN - JAMMERN
Und wahrscheinlich jedem Arbeitnehmer noch neidig sein!!

Außerdem zwingt niemand einen Landwirt, dass er seinen Hof bewirtschaften bzw. behalten muss. Es kann ja jeder frei wählen!!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 11:46

Wo gibt es ein Grundstück mit der Umwidmung vor dem 31.12.1987? Und v.a. ohne Bauzwang? Keinesfalls bei einem Bauern. Höchstens bei einem Zweitparzellenbesitzer aus der Stadt. Darum: Steuer 18% ist für Umwidmungen vor 1.3.2002. Spätere Umwidmung ab 1.3.2002.30%. Ihre Zahlen von 4,2% Steuer treffen höchstens Ihre Großeltern nicht aber die jetzige Generation. Also, ehrlich argumentieren.

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 07.07.2019 13:48

Lassen Sie es einfach gut sein - Sie haben keine Ahnung!!!!

Ich hab schon Unmengen an Immobilienertragsteuerfällen gesehen!!!!

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 07.07.2019 13:52

Und wenn heute ein landwirtschaftlicher Grund - welcher immer im Erb- oder Schenkungswege übergegangen ist - umgewidment wird, fallen 18 % Immobilienertragsteuer (vom Verkaufserlös)an.

Die 30 %ige "normale Immobilienertragsteuer" setzt immer einen endgeltlichen Kauf vorher voraus. Und dann werden die 30 % auch nur auf den "Gewinn" - und nicht auf den Verkaufserlös - angewendet!!

ZUERST ERKUNDEN - DANN EV. DOCH ETWAS AUSKENNEN - DANN AUFZEIGENT!!!!

Sonst einfach schweigen! Schweigen ist ja Gold!!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 14:16

Noch ein Letztes! Warum schrieben Sie anfangs immer nur von 4,2% Immobilienertragssteuer, wenn es in der Praxis doch mindestens 18% sind? Sie sind ein Anpatzer sonst nichts. Und unehrlich.

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 07.07.2019 18:08

Sie kenne sich eben einfach nicht aus!!

Sorry, aber die Zeit um Ihnen die Immobilienertragsteuer zu erklären, habe ich sicher nicht!!

Auf der Seite des BMF können Sie noch etwas nachlesen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 20:08

Sie können mir die Immobiliensteuer ohnehin nicht erklären, weil Sie mangelndes Wissen haben. Nebenbei bemerkt ist diese Steuer mein Spezialgebiet, darum ist mein Ärger über Ihre Aussagen so groß.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 14:18

Und Sie schreiben sich die Likes wahrscheinlich auch selber. Überall 1 Herzerl. Süß.

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 07.07.2019 18:09

Zahlen dürften auch nicht zu ihren Stärke zählen. Z.B. 3 ist nicht 1 usw.......

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 14:33

Es ist etwas falsch was Sie hier posten. Ein Geschenk oder Erbgrundstück muß der Geschenkgeber oder Vererber auch bereits vor dem 1.3.2003 besessen haben, sonst fällt auch der Satz von 30% der Verkaufspreisdifferenz an. Also so gut kennen Sie sich nicht aus wie Sie tun.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 14:34

Verzeihung, sollte heißen 1.3.2002

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 07.07.2019 18:13

Auch das mit dem Erben und Schenken checken sie nicht!!

die 30 % kommen immer nur dann zum Tragen, wenn nach dem 01.04.2002 ein "entgeltlicher Grundstückserwerb" (also nicht erben oder schenken) war, und diese (mit Geld) gekaufte Grundstück in weiterer Folge verkauft wird!!

Aber immer schön groß dahermotzen!!!

Sie zeigen nur ihre Kampfrolle und ihre absolute Inkompentenz!!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 20:06

Wenn ein Grundstück nach dem 31.März2002 gekauft und dann verschenkt oder vererbt wurde ist trotzdem die 30%ige Steuer zu zahlen. Genau lesen bitte. Wenn mein Vererberber oder Geschenkgeber das Grundstück erst ab 31.März 2002 gekauft hat ist die Steuer fällig. Und diese Steuer wird auch bei Vererbung und Geschenkgabe fällig. Von verkaufen habe ich nichts geschrieben. Das ist ohnehin klar, wenn man das System versteht, das ich bei Ihnen stark bezweifle. Daß Sie ein Wirtschaftsstudium geschafft haben ist für mich nach Ihren Aussagen äußerst zweifelhaft.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 20:25

..bei verkaufen durch den Erben oder Geschenknehmer, natürlich nicht beim ererben oder Geschenkannahme! Sorry

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 07.07.2019 20:50

hab ich ja eh geschrieben. Entgeltliche Anschaffungen ab 01.04.2002!

und sobald es in weiterer Folge zu einem entgeltlichen Verkauf (nicht Erbschaftung oder Schenkung) kommt fällt die Immobilienertragsteuer iHv. 30 % (bis 2015: 25 %) vom Veräußerungsgewinn an!

Aber wenn schon Steuern ihr Spezialgebiet ist, dann möchte ich nicht wissen, welche Lücken Sie in Bereichen haben, die nicht ihr Spezialgebiet ist.

Aber lassen wir es gut sein!!!

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 07.07.2019 20:59

Einkommensteuerrichtlinien Rz 6624

Keine Veräußerung/Anschaffung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
 Bei Unentgeltlichkeit des Vorgangs, somit insbesondere bei
 Erbschaft;
 Vermächtnis (siehe aber zu Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einem
Vermächtnis Rz 134a);
 Erwerb durch Anrechnung auf den Pflichtteilsanspruch, wenn nach den
Grundsätzen der Erbauseinandersetzung keine Veräußerung oder Tausch
vorliegt (siehe dazu Rz 134f); dies gilt auch für den Erwerb eines Grundstückes
im Wert des Pflichtteils in Folge eines Verzichtes auf den Pflichtteil vor Eintritt
des Erbfalles;
 Schenkung (siehe Rz 6625) unter Lebenden oder auf den Todesfall;

Falls Sie das als "angeblicher Steuerexperte" nicht verstehen, dann ist es wirklich besser wenn Sie Landwirt bleiben. Da helfen ihnen die Mitarbeiter vom Lagerhaus!!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 08.07.2019 08:45

Sie diskutieren an der Sache vorbei. Noch einmal, wenn mein Erblasser oder Geschenkgeber das Grundstück nach dem 1.4.2002 käuflich erworben hat, habe ich Pech und muß die 30% bei Verkauf bezahlen. Gibt es vorher beim Grundstück nur Erb-oder Geschenkübertragungen sind 18% zu bezahlen, reicht diese Kette vor 1.1.1987 zurück sind 4,2% fällig. Capito?

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Orlando2312 (22.321 Kommentare)
am 07.07.2019 08:29

"....erwirtschaftet demnach einen DB von 21.500,00 Euro...."

Das sind doch alles nur kalkulatorische Werte. Wenn Sie schon so gern mit solchen Begriffen, wie DB, um sich werfen, dann seien Sie doch ein bisschen ehrlicher. Sagen Sie dann doch auch, dass da bereits SÄMTLICHE FIXKOSTEN gedeckt sind.

Der Landwirt wohnt also so gut wie umsonst, während ein Arbeitnehmer ein Drittel seines Einkommens für Wohnen aufwenden muss. Ich kenne Landwirte, denen es gar nicht einfällt, ins Auto einzusteigen, weil er lieber alles mit seinem Traktor erledigt, wobei der Sprit auch in die Fixkosten fällt. Landwirte sind in sehr vielen Dingen Selbstversorger, während der normale AN alles um teures Geld im Supermarkt kaufen muss, ob Fleisch, Gemüse, Eier oder anderes mehr.

Generell aber kann man aber ehrlicherweise Landwirte und Arbeitnehmer gar nicht vergleichen, ohne dem einen oder anderen Unrecht zu tun. Zu unterschiedlich sind die Lebenskonzepte.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.07.2019 14:24

Soviel Dummheit so komprimiert habe ich in meinem langen Berufsleben noch nicht gelesen.

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Orlando2312 (22.321 Kommentare)
am 07.07.2019 15:32

Der Biobauer erklärt uns hier ja auch ständig, wie die Welt funktioniert. Daher erspare ich mir jede Diskussion mit einem weiteren obergescheiten Landwirt.

Warum kaufen Bauern ihren Kindern die Schuhe um eine Nummer zu klein? Richtig, damit sie von klein lernen zu jammern.

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Tralala (722 Kommentare)
am 06.07.2019 20:36

Die wunderbar objektiven Zahlen der wunderbar objektiven Arbeiterkammer und des Wirtschaftswundervereins ÖGB, der mit anderer Leute Geld so ziemlich alles falsch gemacht hat, was man falsch machen kann.
Eine Null mehr oder weniger ist da schon wurscht, egal ob in den Gremien oder bei den verbreiteten Zahlen.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 07.07.2019 12:46

dein letzter Absatz kann nicht unkommentiert bleiben, denn diese Behauptung ist frei von Fakten

Es gibt eine immer größer werdene Zahl von Landwirten, die freiwillig in die Buchführungspflicht optieren, und in den allermeisten Fällen reduziert sich mit den tatsächlichen Zahlen die Steuerlast gegenüber den Vorschreibungen , die sich aufgrund der Pauschalierung ergeben.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 06.07.2019 07:19

Für den Endkunden ist ausser Preiserhöhungen nichts zu bemerken. Egal ob Obst oder Gemüse - trotz Überangebot.
Wer streicht dann am meisten ein?

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Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 06.07.2019 10:30

der Handel

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gutmensch (16.710 Kommentare)
am 06.07.2019 16:34

stimmt

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amha (11.322 Kommentare)
am 07.07.2019 20:22

So ist es! Nehmt euch also die Zeit, zumindest Obst, Gemüse und Eier beim Landwirt eures Vertrauens direkt zu kaufen! Klar kostet es Zeit, doch ihr bekommt dafür gute u d ehrlich produzierte Ware- und meist sogar günstiger als im Handel! Und NEIN, es ist nicht schwierig, direkt vermarktende Bauern zu finden, man muss sich nur etwas umhören.

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