AKOÖ: Offene Urlaubsansprüche einklagbar
LINZ. Die AK Oberösterreich sieht eine neue Möglichkeit, offene Urlaubsansprüche einzuklagen.
Sie basiert auf der Dissertation des Linzers Gregor Erler und betrifft Arbeitnehmer, die ihr Dienstverhältnis vorzeitig aufgelöst haben. Für diese ist nach österreichischem Urlaubsgesetz die Auszahlung des offenen Jahresurlaubs entfallen.
Dies könnte sich nun ändern. Anlass dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November. Demnach seien Bestimmungen aus der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta unmittelbar anwendbares Recht. Demnach müsse offener Urlaub unabhängig von der Beendigungsart immer ausbezahlt werden. AK-Jurist Klaus Mayr hat die erste entsprechende Klage beim Landesgericht Linz eingebracht. AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer zufolge gehe es österreichweit um mehrere Millionen Euro.
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