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Schwerkranker will Entschädigung von voestalpine

Von Sigrid Brandstätter, 28. November 2017, 00:04 Uhr
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

Früherer Mitarbeiter der Feuerverzinkung in Linz sagt, die Arbeit habe ihn krank gemacht.

Dieser Tage erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder der voestalpine einen mehrseitigen, eingeschriebenen Brief. Absender ist der Linzer Anwalt Helmut Blum. Sein Mandant, Gerhard B., habe "schwere gesundheitliche Schäden durch seine Arbeit in der Feuerverzinkung 2 erlitten". Eine Berufskrankheit ist von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt anerkannt – B. ist zu 60 Prozent arbeitsunfähig. Anträge auf die Anerkennung weiterer Berufskrankheiten laufen.

Jetzt will B. unter anderem die Bankdirektoren Heinrich Schaller (Raiffeisen Landesbank) und Franz Gasselsberger (Oberbank) sowie den früheren Arbeiterkammer-Direktor Josef Peischer als Mitglieder des Aufsichtsrates aufrütteln. Sie sollen Druck auf Vorstandschef Wolfgang Eder machen, damit B. zu einer "angemessenen Vergütung" für die entstandenen gesundheitlichen Schäden kommt.

Wie kam es dazu? Der 44-jährige Facharbeiter war ab 2002 in der Feuerverzinkung 2 tätig. Nachdem seine Krankheit offensichtlich wurde – seine Lungenleistung lag nur mehr bei gut 40 Prozent – strebte er eine Versehrtenrente an. Doch das Arbeits- und Sozialgericht lehnte ab, die Erkrankung sei "schicksalhaft". In der Folge bot das Unternehmen ab 2010 Ersatzarbeitsplätze an. Zuletzt einen Portiersposten – allerdings im Zwei-Schicht-Modus, wozu sich B. nicht in der Lage sah. Das Hin und Her endete letztlich mit der Auflösung des Dienstverhältnisses per 31. März 2016.

Deshalb sagt die voestalpine, der Fall sei rechtskräftig abgeschlossen. "Wir beschäftigen uns mit dem Fall nicht mehr", heißt es auf Nachfrage. Der Mann habe ein Jahresbrutto-Gehalt als freiwillige Abfertigung bekommen. Vor Gericht hat B. das Ende des Dienstverhältnisses bekämpft, aber in zwei Instanzen verloren.

"Mein Mandant hat monatelang recherchiert und herausgefunden, dass es beim Arbeitnehmerschutz Mängel gab", sagt Blum, warum er nun erneut tätig wird. So hätte die vorgeschriebene Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz nicht stattgefunden. Das kommentiert der Firmensprecher mit dem Hinweis: "Alle Anweisungen und Vorgaben werden auf Punkt und Beistrich eingehalten. Das wird auch kontrolliert." Im Übrigen sei kein weiterer Fall bekannt, wo die Arbeit in der Feuerverzinkung zu Erkrankungen geführt habe.

Blum sagt, der schwere gesundheitliche Schaden sei in den bisherigen Verfahren noch nicht Thema gewesen, und erwartet, "dass der Vorstand ernsthaft in Gespräche eintritt". Im Brief an die Aufsichtsräte verlangt Blum "binnen fünf Werktagen einen Gesprächstermin", andernfalls werde er weitere rechtliche Schritte setzen.

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47  Kommentare
47  Kommentare
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lindenmayr.horst (111 Kommentare)
am 29.11.2017 13:42

Gesundheitlich hat er Recht den diese Arbeit ist sicher sehr ungesund abermals gehen solche Unternehmen sogar über die Gesundheit der Mitarbeiter und wenn einer mit knap fünfzig Jahren kaputt ist von solcher schweren Arbeit dann soll er um Gottes Willen in die Pension gehen und die Firmen sollen einen gewissen Betrag bezahlen.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 28.11.2017 19:34

"andernfalls werde er weitere rechtliche Schritte setzen"

Nachdem der Konzern schon einiges für diesen Mitarbeiter gemacht hat, wird diese Drohung eher nicht sehr ernst genommen. Aufgrund einer höheren Streitsumme werden die Gerichtskosten für eine nicht berufstätige Person kaum leistbar. Man muss immer damit rechnen, dass man die gesamten Kosten zu tragen hat, von den Gerichtsgebühren, Sachverständige den eigenen Kosten bis hin zu den Anwaltskosten des Beklagten.

Wer mir nicht glaubt: bei der ersten Tagsatzung passiert normalerweise nichts, außer dass der Richter auf eine Einigung drängt und Kosten anlaufen.

Bei der zweiten Tagsatzung wird die beklagte Partei einen Sachverständigen verlangen, welcher gleich einmal ein paar Tausender Kostenvorschuss vom Kläger verlangen wird. Und so geht das Spiel weiter, Termine werden aufgeschoben und fallen aus, die Zeit vergeht und dem Kläger gehen irgendwann Geld und Energie aus.

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teja (5.870 Kommentare)
am 28.11.2017 12:31

Einen sieger gibt es schon der anwalt.

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( Kommentare)
am 28.11.2017 18:57

Nein, der Anwalt tut seine Arbeit wie du die deine und er macht sie sehr gut.

Sieger waren bisher die Großbetriebe, die ungenügend auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter achteten. Der Mann ist nicht der einzige Fall, der womöglich zu Recht annimmt, dass ihn die Arbeit körperlich krank macht.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 28.11.2017 19:10

Du verstehst es wirklich nicht.

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( Kommentare)
am 28.11.2017 19:12

....

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 28.11.2017 19:35

siehe oben --> 28.11.2017 19:34 Uhr

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tofu (6.978 Kommentare)
am 28.11.2017 19:33

Das hört der yaelTroll jeden Tag mehrmals.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 28.11.2017 19:38

Gesagt wird es ihm bestimmt,
aber ob er es wirklich hört?

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tofu (6.978 Kommentare)
am 28.11.2017 21:56

Hören sicher.....verstehen...nicht so gewiss 😀

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JosefBroz (4.524 Kommentare)
am 28.11.2017 11:30

Bedenklich ist auch, dass ein "Kleiner", unabhängig von der Berechtigtheit seines Anliegens, hier z.T. mehr oder weniger für dumm erklärt wird, nur weil er (offenbar gerade nicht aus Jux und Tollerei) gegen einen wirtschaftlich Stärkeren nicht unschlüssig klingende Forderungen erhebt.

Wurde das Gerichtssystem für die Reichen konstruiert? Abgesehen davon sollte man sich grundsätzlich die Frage stellen, ob es einen gleichen Zugang zum Recht gibt, und wie man den allfälligen Mangel rasch beheben kann.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 28.11.2017 11:37

Werter Poster Krtek, alias JosipBroz. Freut mich, dass deine einwöchige Nachdenkpause beendet wurde, und wir uns wieder deiner hochgeistigen Beiträge erfreuen dürfen. Zu den in diesem Fall gestellten Fragen darf ich dir gerne wie folgt antworten:
Das Arbeits- und Sozialgericht wurde keinesfalls für "die Reichen" eingerichtet, sondern um Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht zu verhandeln. Auch darf ich dir mitteilen, dass der Zugang zum Recht für alle gleich ist; eine Mangelbehebung ist demnach nicht nötig. Aus sehr langer Erfahrung als Laienrichter bei ebendiesem Gericht darf ich dir weiters mitteilen, dass man dort grundsätzlich keinen Klärer für dumm erklärt; und tendenziell auf Seiten der wirtschaftlich Schwächeren steht. Bei weiteren Fragen darfst du dich vertrauensvoll an mich wenden. Sollte dein Blutdruck jedoch weiterhin so hoch sein, suche bitte den Arzt deines Vertrauens auf

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JosefBroz (4.524 Kommentare)
am 28.11.2017 11:51

Werter Poster kleinEmil,
wenn ich mir Ihre diversen direkten oder impliziten Behauptungen überfliege, die sie hier und andereweitig im Forum immer wieder zum Besten geben, kann ich Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur empfehlen, weniger zu phantasieren und Dinge herbeizu"phantasieren".

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 28.11.2017 15:20

Der Absonderer von abstrusesten Mutmaßungen bist aber schon du! Lies dir dein Eingangsposting nochmals; du hinterfragst hier unsere Justiz in einer Art, welche unterm Hund ist.

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( Kommentare)
am 28.11.2017 19:07

Unverschämt empfinde ich das, was du hier schreibst.

Kleine Mitläufertypen wie du einer zu sein scheinst, solidarisieren sich mit den Machthabern, buckeln nach oben und treten nach unten und verteidigen das hierarchische System der Macht auch noch, mit Zähnen und Klauen.

Gleiches Recht für alle gibt es nicht und gab es nie.
Unser System schützt in erster Linie Besitzende und ihre Rechte,
und es hat keinerlei sozial ausgleichende Funktion.

Mehr Vermögen bedeutet schlicht mehr Rechte.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 29.11.2017 13:47

Freche Rotzpippn, stänkere woanders rum!

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 28.11.2017 11:38

Der gute (?) Mann will halt nach 12 Jahren bei der voestalpine lebendslang voll vom Unternehmen versorgt werden. Das ist aus dem Bericht zu schließen. Dass er bisher bei den Gerichten in zwei Instanzen auch nicht erfolgreich war, probiert er es halt mit medialer GehilfIIInnenschaft und läßt seine Advokaten an die (unzuständigen) Aufsichtsratsmitglieder öffentlich Briefe schreiben.
Dass der voestalpine CEO Dr. Eder anderes zu tun hat als sich mit diesem Spekulanten (auf lebenslange Versorgung durch das Unternehmen) zu unterhalten, kann ich gut verstehen.

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Schuno (6.609 Kommentare)
am 28.11.2017 14:48

Hoffentlich werden sie nie krank.Andere haben bei uns noch nie etwas gearbeitet und werden auch ein Leben lang vom Staat versorgt

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 28.11.2017 15:52

Verständlich, dass die Partei des “kleinen Mannes“ den CEO unterstützt.
Wo kommen wir sonst hin?

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 28.11.2017 19:37

Wofür sollte eine Partei den erfolgreichen CEO einer AG aus der Privatwirtschaft unterstützen?

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JosefBroz (4.524 Kommentare)
am 28.11.2017 19:43

Werter Poster Klettermaxe,
Sie sollten einmal das Parteiprogramm und die politische Praxis der FPÖ unter die Lupe nehmen. Oder aufhören, die Wirklichkeit "kreativ darzustellen".

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 28.11.2017 19:49

Werter Forenclown, Sie können mir glauben, dass sich im voestalpine Vorstand niemand von einer Partei vereinnahmen oder unterstützen lässt.

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jago (57.723 Kommentare)
am 28.11.2017 11:30

> Dieser Tage erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder der voestalpine
> einen mehrseitigen, eingeschriebenen Brief.


Mir erschließt sich nicht, was das Problem justament die Aufsichtsräte und die Banker betrifft. Da geht es um einen Arbeitsvorgang im Betrieb, für den die ganze Hierarchie der Manager zuständig ist. Der Anwalt scheint schergln zu wollen.

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JosefBroz (4.524 Kommentare)
am 28.11.2017 11:32

Werter Poster jago,
glaube ich nicht, dass ein Anwalt "schergeln" will. Man weiß allerdings, dass er die rechtlichen Interessen seines Mandanten sachgerecht zu vertreten hat.

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JosefBroz (4.524 Kommentare)
am 28.11.2017 11:20

Nocheinmal zur Klarstellung, was im Artikel steht:

"Eine Berufskrankheit ist von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt anerkannt – B. ist zu 60 Prozent arbeitsunfähig. Anträge auf die Anerkennung weiterer Berufskrankheiten laufen."

Auch auf eine 40%-ige (!) Lungenleistung wird hingewiesen.

Übrigens sind es dieselben Leute, die hier gegen gesundheitlich Schlechtergestellte, am Arbeitsmarkt "daher" nur sehr bedingt "erwünschte" Menschen agitieren, die bereits mit pauschaler Agitation gegen Flüchtlinge aufgefallen sind. Man kann sich lebhaft vorstellen, was passiert, wenn diese Leute bzw. ihre Gesinnungsgenossen in Österreich an die Macht kommen.

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forensepperl (50 Kommentare)
am 28.11.2017 11:26

"zu 60 Prozent arbeitsunfähig" gilt im ursprünglichen Beruf. Es gäbe viele Berufe, in denen die Leistungsfähigkeit der Lunge keine so große Rolle spielt.

Da ich als Kind mehrfach an Lungenentzündung erkrankte, habe ich auch eine Funktion unterhalb 50% und habe mich weder vor dem Bundesheer noch vor dem Arbeitsleben gedrückt.

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JosefBroz (4.524 Kommentare)
am 28.11.2017 11:42

Werter Poster forensepperl,
die Behauptung Ihrer schweren Einschränkung glaube ich Ihnen aus folgendem Grund (weitere mag es geben) nicht: Die Leute, die beim Bundesheer als minimialtauglich eingestuft waren und die ich persönlich jeweils monatelang gesehen habe, waren sämtlich so fit, dass sie zumindest ihre eigene Flucht organisieren hätten können, wenn schon keinen Angriff. Bei einer Lungenfunktion von um die 40% kann man nicht einmal davon ausgehen, dass sich die Person im Fall der Fälle in Sicherheit bringt, und stellt daher ein Sicherheitsrisiko für sich und seine Umgebung dar (außer man verwendet sie als Wegweiser, Baumattrappe usw.).

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forensepperl (50 Kommentare)
am 28.11.2017 11:56

Was Sie glauben, ist völlig egal. Meine seit der Kindheit eingeschränkte Lungenfunktion hat man durch regelmäßiges Training natürlich leicht anheben können, aber im Grunde ist die Einschränkung für das gesamte Leben vorgezeichnet. Man muss lernen, damit umzugehen, völlig arbeitsunfähig ist man nicht so schnell.

Ein paar Jahre früher in den Ruhestand bin ich übrigens gegangen, weil es einfach ging und der Nachfolger es eilig hatte. Ohne gesundheitlicher Veranlassung.

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forensepperl (50 Kommentare)
am 28.11.2017 11:59

Offensichtlich stimmt mit dieser "Anerkennung" irgendwas nicht: "Doch das Arbeits- und Sozialgericht lehnte ab, die Erkrankung sei "schicksalhaft"."

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metschertom (8.067 Kommentare)
am 28.11.2017 10:17

Mir kann sich der Eindruck nicht verwehren dass sich der gute Mann ein "schönes Leben" auf Kosten der Voest führen möchte. (Schönes Leben nicht im Sinne der Krankheit)
Wie kann man eigentlich auf solche Gedanken kommen? Gerade was die Vorbeugung und die Sicherheit anbelangt ist die Voest ein Vorzeigebtrieb. Von der Intelligenz her würde ich jetzt sagen diesen Floh die Voest zu klagen, hat ihm ein Anderer ins Ohr gesetzt!

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petril09 (22 Kommentare)
am 28.11.2017 13:21

kenne einige Mitarbeiter in der voest... Vorzeigebetrieb definitiv nur nach aussen! Hinter den Kulissen läufts ganz anders ab!

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( Kommentare)
am 28.11.2017 19:22

metschertom, sich solidarisieren mit denen Oben und gleichzeitig auf die Eliten schimpfen, das ist die Krankheit der Fans autoritärer Systeme.

Seine Argumentation ist schlüssig, es mag schon sein, dass einer empfindlicher reagiert als ein anderer, aber das weiß man vorher nicht.

Schicksalhaft tut schon weh. Als ob es seine Schuld wäre. Ich denke nicht, dass er sich etwas erschleichen will, das ihm nicht zusteht.

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 28.11.2017 09:15

Warum konnte der Herr den Portiersposten im Zweischichtbetrieb nicht annehmen ? Da fällt keine Nachtschicht an, nur Früh - und Nachmittagsschicht.
Mir scheint dass der gute Mann auch nicht besonders willig ist, der Prozess gegen die VOEST ein Schuss ins Knie .

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shakesbeer (1.048 Kommentare)
am 28.11.2017 09:08

Darf man das so verstehen, dass Hr. B. seit 2002 im Unternehmen tätig war, und er krankheitsbedingt ab 2010 Ersatzarbeitsposten angeboten bekam, aber diese, aus welchen Gründen auch immer (warum nur fällt mir gerade das Wort "Querulant" ein?), ablehnte, worauf das Dienstverhältnis per 31.03.2016, mit einer Jahresabfertigung die er sehr wahrscheinlich angenommen hat (obwohl er nur 14 Jahre im Unternehmen angestellt war!) aufgelöst wurde? Meines Erachtens war das ohnehin eine, wenn auch übergebührliche, aber bitte sehr, "angemessene Vergütung". Mein Mitleid hält sich in Grenzen, und ich wünsche diesem Herrn Gesundheit und alles Gute im weiteren Berufsleben ...

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christ13 (816 Kommentare)
am 28.11.2017 09:06

man wird eher krank ohne Arbeit!

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 28.11.2017 09:02

Solche Leute gibt es in jeden größeren Betrieb! Seinen Jahresgehalt wird er bald los sein, Anwalt und Gerichtskosten samt Gutachten geht ins Geld. Wäre Interessant ob er in 10-Jahren schon um Mindestsicherung angesucht hat!

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 28.11.2017 08:29

Am Ende wird gejammert, wenn hohe Anwalts- und Prozesskosten übrig bleiben.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 29.11.2017 13:53

Die bezahlt im sicherlich jene Organisation, welche die Leute üblicher Weise in diese Prozesse hetzt.

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xolarantum (2.762 Kommentare)
am 28.11.2017 06:10

recht hat er ! geld durch arbeit zu verdienen, ist die eine sache,
nirgends steht aber geschrieben, dass tschiäun einen zum versehrten mache !

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Lionell (100 Kommentare)
am 28.11.2017 04:11

So ein Schmarotzer, kleiner Tipp Hr. Gerhard B.: Geld kann man auch ganz normal durch Arbeiten erhalten, braucht man keine Pension mt 44 und auch nicht erstreiten! Scheiß Schmarotzer!

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rene_d (27 Kommentare)
am 28.11.2017 06:26

Ich glaube das es in unseren Land größere Schmarotzer gibt als ihn.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 28.11.2017 07:07

Ein Wettbewerb?

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 28.11.2017 08:20

Das eine schliesst das andere nicht aus.
So gesehen kann ich @lionell beipflichten.

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JosefBroz (4.524 Kommentare)
am 28.11.2017 18:28

Werter Poster rene_d,
da stimme ich Ihnen zu: all jene, die von den überflüssigen Aspekten des Föderalismus schön leben, z.B., manche Politiker mit lächerlich hohen Einkommen usw.

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wilhelmsburg (539 Kommentare)
am 28.11.2017 09:13

Kein Schmarotzer ! 60 % anerkannte Arbeitsunfähigkeit mit einer noch 40%-igen Lungenleistung ist für mich ein bedauernswerter und sehr kranker Kollege.

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jago (57.723 Kommentare)
am 28.11.2017 17:41

Das kann ich nicht beurteilen, ob der Mann ein Schmarotzer ist. Dazu haben bereits Fachleute ein Fachurteil abgegeben.

Ich wundere mich darüber, dass der Anwalt den Aufsichtsrat und die Bankdirektoren klagt. Die von solchen Details nichts erfahren. Die sind mit Geldfragen befasst, nicht mit Personalia.

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JosefBroz (4.524 Kommentare)
am 28.11.2017 18:26

Werter Poster jago,
das Kapital ist anonym. Aber man kann es "zum Leben erwecken". Das passiert halt jetzt.

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