Anmeldung um elf Minuten zu spät: 146 Stunden Haft
LINZ. Ein Formalfehler bescherte einem Bauunternehmer aus dem Mühlviertel eine böse Überraschung.
Weil er einen neuen Mitarbeiter um elf Minuten zu spät bei der Sozialversicherung anmeldete, wurde er zu 2180 Euro Geldbuße bzw. 146 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe verdonnert, teilte die Wirtschaftskammer Oberösterreich mit.
Das Bauunternehmen wollte an einem Montag einen Mitarbeiter einstellen. Bereits am Freitag zuvor versuchte es ihn fristgerecht bei der Sozialversicherung anzumelden. Aufgrund einer erforderlichen Rücksprache erfolgte die Anmeldung jedoch erst am Montag um 7.11 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der neue Mitarbeiter bereits seit elf Minuten im Büro des Unternehmens und erledigte die Aufnahmeformalitäten.
Aufgrund einer Beschwerde gegen das Urteil mit Hilfe der WKOÖ wurde die Strafe schließlich auf 1090 Euro oder 73 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe herabgesetzt. WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner fordert für solche Bagatellfälle künftig im Gesetz die Möglichkeit, dass Behörden von einer Anzeige gänzlich absehen können.
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mir als Unternehmer wäre es ein ehrenhaftes Vergnügen die Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu dürfen und dem Staat dadurch zusätzliche Kosten aufzubrummen
So leicht ist das aber far nicht mit der Ersatz-Freiheitsstrafe.
Da kommt vorher der liebe Kuckuck.
Vater Staat will ja Geld einnehmen und nicht sich in Unkosten stürzen müssen.
gar
Das (wenn auch geringfügig) verspätete Anmelden eines
Dienstnehmers nun so zu tun als wäre das gar nichts,
ist wohl typisch für Unternehmer.
Wenn ein Dienstnehmer um 11 Minuten zu spät zur Arbeit erscheint,
ist das allemal ein Kündigungsgrund.
Ja so lange die Herrschaften mit zweierlei Maß vorgehen, ist
ihnen nicht zu helfen.
Zeigen Sie mir einen Unternehmer, der einen Mitarbeiter kündigt, weil dieser 11 Minuten zu spät zur Arbeit gekommen ist.
Und ja, die Herrschaften gehen sehr oft mit zweierlei Maß vor, speziell die kleiner von ihnen. Die arbeiten nämlich oft das Doppelte ihrer Angestellten, um deren Arbeitsplätze zu sichern. Und investieren, kümmern sich um Aufträge und Umsatz, haften privat für Firmenkredite etc. etc. etc.
Wahrlich ein übles Volk, diese Unternehmer!
Das üble Volk sind die Vasallen der quasi Bananenrepublik.
Manchmal staune ich nicht schlecht...
1. Man kann die Minimalmeldung online jederzeit - auch am Sonntag, erledigen. Wenn was geändert werden muss, dann hat man für diese Richtigstellung bis zum 7. des Folgemonats Zeit.
2. Warum hat der Arbeitgeber den Mann halt nicht einfach ab 7:12 angemeldet? Wer ist als Chef so dämlich und gibt in der Anmeldung einen Arbeitsanfang an, der davor liegt? Die Strafe gebührt für Dummheit! Außerdem kann ich sehr gut begründen, dass das Ausfüllen der Personalbögen eben noch keine Arbeitszeit ist - er will ja den Job. Kulanter Weise bekommt der Arbeiter halt danach eine Stunde als Bonus dazu.....
Jeder weiß, dass die Sachbearbeiter bei der SV oder GKK auf jedem i-Punkt herum reiten. Diese Aufregung ist also wirklich unnötig!
Die strenge Normierung lautet: der Arbeitnehmer muss vor Arbeitsbeginn angemeldet sein. Fazit: der Mann kann im Büro ausfüllen, was er will ... seine Arbeit beginnt erst, nachdem er angemeldet ist.
Eigentlich ne klare Sache....
"Warum hat der Arbeitgeber den Mann halt nicht einfach ab 7:12 angemeldet?"
Steht doch eh im Artikel: Diese Zuständigkeit liegt beim Steuerberater.
Scheinbar sind hier zwei Artikel im Umlauf ... in meiner Version ist vom Steuerberater kein Wort die Rede.
Außerdem kennt kaum ein Steuerberater die Schichtzeiten der Arbeiter.
Ganz abgesehen davon wurde der Artikel so verfasst, dass man ein Personalbüro erwarten darf.....
Ein Steuerberater wäre hoffentlich nicht so bescheuert, derart plump ins offene Messer zu laufen...
So ganz glaube ich nicht, dass seitens der WKO die volle Wahrheit gesagt worden ist. Denn am allerersten Arbeitstag ist es nicht unüblich, dass man nicht pünktlich um 7, sondern zB um 8 Uhr anfängt.
Liebe Gesetzgeber - setzt euch bitte 1 TAG in die Rolle eines Unternehmers der jeden Tag Mitarbeiter AN und Abmelden muss. Die Leute melden sich nicht mehr-verschwinden -DAS KANNST DU ALS UNTERNEHMEN nicht mehr stemmen!!! Liebe Behörden vereinfacht einfach die Abläufe und geht auf die Probleme der Unternehmer ein. Strafen ausstellen bringt nichts. Besser wäre wenn Ihr den Leuten die nichts arbeiten wollen mal gewaltig auf die Zehen steigt!!!!
Als hätten es die Arbeitgeber nicht schon schwer genug... Ich schlage vor, diese Strafe umgehend als Betriebsförderung zu retournieren.
hoch lebe die überbordende Bürokratie ... der Amtsschimmel wiehert gewaltig ...
Der Amtaschimmel ist ein Pilz, kein Pferd.
... noch dazu ein ungenießbarer ...
wiki info
... https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsschimmel
Der Wiki ist ein frecher Lausbua.
schon gell
@jago
der Amtsschimmel ist aber ein Pferd, aus der Monarchie wo Akten durch berittenen Boten in die verschiedenen Ämtern gebracht wurden
und heute mit dem Internet, gehts immer noch so langsam
Elf Minuten klingt natürlich nach Bagatelle, aber ich darf ein Auto auch erst nach der Anmeldung fahren, und nicht schon auf dem Weg dort hin bzw. elf Minuten vorher. Ganz einfach weil es/er sonst nicht versichert ist.
Was wäre, wenn sich der neue Mitarbeiter dummerweise in den ersten elf Minuten verletzt hätte, in denen er noch nicht angemeldet war?
Die Versicherung wird nichts zahlen für nicht angemeldete Mitarbeiter. Somit muss entweder der Arbeitgeber aufkommen oder der Mitarbeiter hat Pech, wird niemals angemeldet und der vermeintliche Arbeitgeber bestreitet dass er bereits für ihn gearbeitet hätte bzw. dass er ihn einstellen wollte.
Dann bleibt der Mitarbeiter auf den Behandlungskosten und möglichen Folgeschäden sitzen.
Natürlich ist es für den Arbeitgeber höchst ärgerlich, und ich glaube auch nicht dass irgend eine böse Absicht dahinter steckte, aber die kleine Bagatelle kann eben wenn es blöd lauft große Auswirkungen haben.
Dein Beispiel hinkt enorm...
und was passiert, wenn sich jemand Sozialleistungen erschleicht?
In der Regel nichts!
Kleinunternehmer: mit der Mindestsicherung lebt es sich ruhiger!
Mindestsicherungsbezieher werden kaum kontrolliert.
Daher bitte: zeigt alle Pfuscher bei der Bezirksverwaltungsbehörde an, die arbeitslos gemeldet sind oder Mindestsicherung beziehen und fleißig pfuschen.
Und bitte in jeder Straße einen Blockwart.
Angest?
Das Hinterherschnüffelsystem nutzt den Hinterherschnüfflern.
Die Gebiets ist längst eine Stasi-Zweigdiktatur im Staat geworden.
"und was passiert, wenn sich jemand Sozialleistungen erschleicht?"
Das kommt darauf an ob er erwischt wird. Wer erwischt wird muss den erschlichenen Betrag + Strafe bezahlen.
Die Schnüffler haben panische Angst davor, dass sie eine Lücke übersehen haben könnten.
Diese panische Angst treibt ihre Motivation in ungeahnte Schnüffelbereitschaft und ihr Misstrauen gegen die unbescholtenen Bürger steigt exponentiell: die müssen was zu Verbergen haben und das werden wir ihnen auch noch austreiben. Koste es die Bürger was es wolle.
Ich nehme an, das dieses Gesetz auch von der ÖVP - Beamtenpartei mitbeschlossen wurde. Dann braucht die Wirtschaft nicht jammern, sondern handeln.
Die Unternehmer glauben immer, sie sind so arm, man müsste ihnen entgegenkommen für die 'großartigen' Leistungen, die sie erbringen. Fakt ist, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, die einzuhalten sind. zeigt en Kontrollorgan Übertretungen nicht an bzw spricht die Strafbehörde keine Strafe aus, handelt es sich um Amtsmissbrauch. Das ist ein gerichtlich zu ahndender Straftatbestand. Dafür fehlt das Problembewusstsein seitens der Unternehmer...was sie da eigentlich von den Behörden(-Mitarbeitern) verlangen.
@08...
Sie haben wohl noch nie einen Arbeitgeberbetrieb geführt, oder?
um zu wissen, dass wir gesetze haben, braucht man wohl nicht zwangsweise ein unternehmen geführt haben, oder?
aber es schadet nicht
Es ist für einen durchschnittlichen Unternehmer - zB. der klassische Handwerksbetrieb - gar nicht mehr überschaubar, welche Gesetze, Normen, Vorschriften, Fristen usw. gelten. Und diese Vorschriften werden von Jahr zu Jahr mehr. Daher wundert es nicht, dass viele Kinder die elterlichen Betriebe (noch dazu als Einzelunternehmen) gar nicht mehr übernehmen wollen.
Für mich ist allerdings faszinierend: diejenigen, die sich am lautesten über vermeintliche Privilegien, Schlupflöcher etc. von Unternehmen echauffieren, haben selbst nie ein Unternehmen geführt. Warum machen sich diese Leute nicht selbständig, wenn das Geld eh so leicht verdient ist?
Egal wie lange ein Frist ist, irgend jemand wird es immer schaffen diese etwas zu überschreiten.
Betrüge die Anmeldefrist sechs Monate, so würden wir von einem Unternehmer lesen der die sechs Monate nur um elf Minuten überzogen hat.
Das eigentliche Problem ist, dass ein nicht angemeldeter Mitarbeiter nicht versichert ist.
es ist doch so,wenn ein Gesetz beschlossen wird, gibt es davor Begutachtungen,oder??also wurde dieses Gesetz auch mitbeschlossen,oder??
Gesetze sind als Vereinheitlichungen geschrieben im Sinn der Gerechtigkeit für alle.
Wenn es aber ums Einschüchtern der Bürger gegen die Verwalter geht, dann ist das einseitig und hat sonst keinen Zweck als die Metternichiade über die Demokratie hinüber zu retten.
Wenn nicht über 70% der Abgeordneten im Parlament selber lauter stillgelegte Exekutive und Judikative wären, dann würden solche Gesetzesvorschläge zur Bequemlichkeit der Verwalter und der Rechtsspechung nicht durchgehen.
ich gehe nicht mehr hin zur Wahl: ich bin doch nicht blöd, dass ich eine Liste wähle, die die Parteibonzen aufgestellt haben zur Festigung ihrer Macht.
Liebe OÖN, so eine reisserische Schlagzeile ist nicht gerechtfertigt!
Aber ja!
Das reiht sich ein in die Blattlinie.
Rigoroses Vorgehen gehen Schwarzarbeit ist eindeutig zu begrüßen! Eine notwendige Rücksprache mit der GKK erscheint mir nicht wirklich wahrscheinlich. Sollte diese in der Tat nötig gewesen sein, hätte man den Herrn ja am Montag NACH dieser Rücksprache anmelden können.
Eine journalistische Meisterleistung - aus der Artikelserie "Wir armen Unternehmer", herausgegeben von der WKO und dem WB.
Reisserisch "146 Stunden Haft" im Header - in jedem Bescheid über eine Entscheidung in Verwaltungstrafverfahren wird die Ersatzfreiheitsstrafe angegeben.
Eine journalistische Recherche über die Hintergründe fällt natürlich komplett weg - die Presseaussendung der WKO wird 1:1 übernommen. Die anzeigende Behörde und die entscheidende Strafbehörde darf aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nichts sagen. Man könnte sich aber auch anders Informationen besorgen.
Was früher beim Einräumen einer längeren Frist passierte, hat ja schon c.sainz (341) · 26.08.2016 07:43 Uhr geschildert. Und hier "Ermessensspielraum für die Anzeigen in Bagtellfällen" zu fordern zielt wieder in die gleiche Richtung. Und im Regelfall kennen die Mitarbeiter bei der anzeigenden Behörde ja auch ihre "Pappenheimer"...
Das wäre einfach zu lösen. Die OÖGKK soll halt auch am Freitag bis 17:00 arbeiten.
es gibt eine 24 Stunden Hotline für die Mindestangabenmeldung
Elektronisch:
https://dienstgeber.ooegkk.at/portal27/dgooegkkportal/content?contentid=10007.681249&portal:componentId=gtn94dcbb8b-ac25-472b-b8a8-5ca576e6d794&viewmode=content
Ist zwar für den Unternehmer bitter, nur wenn man ein paar Jahre zurück blickt, weiß man warum das Gesetz derartig verschärft worden ist. Nur zur Erinnerung, früher hatte man zwei Tage Zeit einen neuen Mitarbeiter anzumelden, was natürlich zur Folge hatte, dass einige Firmen die Mitarbeiter erst anmeldeten wenn kontrolliert wurde!
Wichtig ist, dass "Bauarbeitertrupps" aus dem Osten nicht kontrolliert werden, diese Subfirmen immer noch nicht unseren Versicherungsgesetzen unterliegen. Aber was erwartet man von Kämmerern, die nur auf Grund ihrer Parteizugehörigkeit das Amt bekleiden und nicht wegen Leistung. So ein schwachsinniges zuzulassen alleine ist eine Frechheit.
gesetzestreue ärmelschonerbeamtenmentalität...mehr ist dazu nicht zu sagen...
Furchtbar welche Auswüchse entstehen, nur um der Straftat "Schwarzarbeiterbeschäftigung" entgegen zu wirken. Hier wurde ganz eindeutig über das Ziel geschossen. Der oder die Beamten haben gewiss einen Ermessensspielraum, der aber vermutlich nicht angewendet wird.
Sollte das wirklich so gewesen sein;
Kann mann nur den Kopf schütteln
Bei den Arbeitslosen zahlen
Auch noch saftige Strafen austeilen
Wenn man einen Arbeiter anstellt
Ist doch sehr fragwürdig
Na kla, ds ist die Einstellung welche jedes Gesetz konterkarriert.
Wenn du 11 Minuten zu spät zum Abflug kommst, brauchst ein neues Ticket, auf eigene Kosten für den nächsten Flieger.
Einen kleinen Junky mit 3Gramm Hasche verurteilt man, solche "Unternehmer" sollen frei sein?
Dieses Argument zählt nicht, da es um Sanktionierung geht und nicht zB. um Versäumnis einer Ausschreibungsfrist.
Wenn Sie in Linz die Parkzeit überziehen, haben Sie ja auch eine Toleranzfrist, und bei Strafmandaten hat der Polizist Ermessensspielraum - und darum geht es!