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Umsatzersatz kann heute ab 14 Uhr beantragt werden

Von nachrichten.at/apa, 06. November 2020, 11:15 Uhr
reuters
 Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) bei der Pressekonferenz am Freitag. Bild: APA

WIEN. Der am Samstag angekündigte Umsatzersatz für Unternehmen, die vom Lockdown betroffen sind, kann ab heute Nachmittag ab 14 Uhr über "FinanzOnline" beantragt werden.

Das hat Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute, Freitag, in einer Pressekonferenz angekündigt. Der Antrag kann bis 15. Dezember gestellt werden, das Geld soll innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt, wobei der Umsatz anhand der Steuerdaten automatisch berechnet wird. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist EU-Regeln folgend mit 800.000 Euro gedeckelt, bestimmte Corona-Hilfen werden müssen aber gegengerechnet werden, etwa Landesförderungen oder 100-Prozent-Garantien für Kredite. "Der Fixkostenzuschuss muss nicht gegengerechnet werden", betonte Blümel. Auch die Kurzarbeit wird nicht abgezogen.

Auch neue Umsätze durch den Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels müssen nicht berücksichtigt werden, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Umsatzersatz sind: Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich, kein Insolvenzverfahren sowie eine Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020.

Man arbeite auch an einer Möglichkeit, "dass jene Vorlieferanten, die zwar jetzt von den Schließungen nicht unmittelbar betroffen sind, aber de facto 100 Prozent ihrer Geschäfte mit von Schließungen betroffenen Unternehmen abwickeln, auch eine weitere Hilfe erhalten - diese wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet", kündigte der Finanzminister an.

Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, aber aufgrund des Coronavirus deutliche Umsatzeinbußen haben, sollen noch im November einen Fixkostenzuschuss bis zu 800.000 Euro erhalten - mehr sei von der EU-Kommission nicht genehmigt worden. Man verhandle aber mit der Kommission weiter über einen Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von 3 Mio. Euro.

Kosten zwischen eineinhalb und zwei Milliarden Euro

Die Kosten für den Umsatzersatz im November "werden sich zwischen eineinhalb und zwei Milliarden Euro abspielen", schätzt Blümel. Dass es dabei zu sogenannten Überförderungen kommen könnte, glaubt er nicht. Er könne sich nicht vorstellen, dass für irgendein Unternehmen, dass jetzt Hilfen beantrage, "das Jahr 2020 noch ein Geschäft werden wird". Darüber hinaus verlange man für die Gewährung der Hilfen auch Arbeitsplatzgarantien: "Wenn ein Unternehmen sich dazu entscheidet, einen Umsatzersatz zu beanspruchen, darf es keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freisetzen."

Auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sieht keine Gefahr einer Überförderung. Über einen kurzen Zeitraum von vier Wochen könnte sich zwar ein besseres Bild ergeben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, aber über ein ganzes Quartal oder seit März betrachtet stelle sich das Bild dann ganz anders dar.

Als weitere Maßnahme gebe es ein angepasstes Kurzarbeitsmodell, sagte Köstinger. Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30 Prozent ist möglich, ebenso die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0 Prozent im November. Die Beschäftigten werden weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten, wer eine Trinkgeldpauschale hat, bekommt im November zusätzlich 100 Euro Prämie von AMS ausbezahlt. "Für Betriebe wird es möglich sein, diese Kurzarbeit rückwirkend mit 1. November zu beantragen." Wer bereits Kurzarbeit beantragt hat, kann sie verlängern und muss keinen neuen Antrag stellen.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 06.11.2020 22:33

Die Schwarzgeldmafia wird aufgeblasen koste es was es wolle 😡

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gent (3.909 Kommentare)
am 06.11.2020 17:45

Wenn die Sozialpartner nicht mitreden, dann geht es doch tatsächlich schnell! Die Kurzarbeit der Phase 3 für Oktober, kann man mangels aktualisiertem Webformular erst ab voraussichtlich 17. November abrechnen. Und dies, obwohl man seit August weiß, dass es eine Phase 3 geben wird.

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wasisdenndas (970 Kommentare)
am 07.11.2020 10:25

Solange ich für Oktober nicht bis 15. einreichen muss ist das ja noch ok. Und dass diese 80% Förderung vom vorjahresnovemberumsatz gekoppelt mit der Kurzarbeit zu einer Überforderung führt checkt jeder, die Gastwirte reiben sich schon die Hände andere Gewerbebetriebe erblassen vor Neid nur unser Finanzminister kapiert es nicht. Eine sehr teure Lösung für nur 1 Monat, dass das nur ohne Sozialpartner ging kann ich mir vorstellen, hier fließt Geld in die falschen Taschen und im Dezember Jänner schickens die Leute zum ams, da ist die Branche sehr flexibel. Kündigungsschutz zw 3.11. und 31.11 für die 80% Förderung ist halt nicht grad eine arbeitsplatzgarantie in meinen Augen. Geld wird da mit beiden Händen rausgeschmissen.

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wasisdenndas (970 Kommentare)
am 07.11.2020 10:26

30.11. sollte das heissen

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( Kommentare)
am 06.11.2020 16:27

Bei obigen Bild kommt mir in den Sinn: Aufmarsch der Idi....... und Stü....er - große Ankündigen und nachher wird wieder alles vergessen - Blümel ist das leichtende Beispiel dafür! Ein trauriges tägliches Schauspiel dieser PK's täglich.

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soling (7.432 Kommentare)
am 06.11.2020 22:19

80% Umsatzersatz, Übernahme Lohnkosten auf Basis Kurzarbeit, reduzierter Umsatzsteuersatz und keine Gegenrechnung der Erlöse durch Gassenverkauf - und da erklärt dann der Herr Blümel es kann zu keiner Überförderung kommen.

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Hinterstoder (8 Kommentare)
am 06.11.2020 15:49

Was ich nicht verstehe: Vom Vergleichsumsatz November 2019 wird zur Berechnung der Förderung ggf eine erhaltene Garantie, zB für eine Finanzierung abgezogen? Diese Garantie würde aber (erst) zur "Einnahme = Förderung", falls der Kredit nicht zurückbezahlt werden kann. Hier jetzt beim Antrag schon einen Abzug bei der Berechnung durchzuführen ist doch unlogisch bzw nicht durchdacht, oder?

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