Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Neue EU-Richtlinie zu Firmeninsolvenzen nachteilig für Österreich?

Von nachrichten.at/apa, 22. März 2023, 09:29 Uhr
Insolvenzen
Bild: Wolfgang Filser

WIEN. Der Gläubigerschutzverband KSV1870 steht der in der EU geplanten Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts skeptisch gegenüber.

Aufgrund einer neuen Definition von Kleinstunternehmen fürchtet der Verband einen deutlichen Mehraufwand bei den Gerichten und längere Verfahren. Daraus ergebe sich ein höheres finanzielles Risiko für die Gläubiger. In Österreich seien im Vorjahr rund mehr als 90 Prozent der Firmenpleiten auf Kleinstunternehmen gefallen.

Laut dem Vorschlag der EU sollen künftig alle Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, einem Umsatz von 2 Mio. Euro und einer Bilanzsumme von 2 Mio. Euro als Kleinstunternehmen klassifiziert werden. Aufgrund der Kleinteiligkeit der heimischen Wirtschaft wäre das problematisch. "Für Österreich würde das bedeuten, dass rund 90 Prozent der Insolvenzverfahren als Sonderverfahren für Kleinstunternehmer abzuwickeln wäre", schreibt der KSV. Das würde einen deutlichen Mehraufwand für die Gerichte und längere Verfahren nach sich ziehen. "Das würde vor allem für die Gläubiger ein zusätzliches finanzielles Risiko darstellen."

Verzicht auf einen Insolvenzverwalter bei Kleinstunternehmen

Auch ein Verzicht auf einen Insolvenzverwalter bei Kleinstunternehmen würde große Nachteile für die betroffenen Gläubiger bringen. "Das Fehlen eines Insolvenzverwalters würde es defacto unmöglich machen, pflichtwidriges Verhalten der Schuldner aufzudecken und daraus Ansprüche gegen unredlich handelnde Personen abzuleiten", so der Verband weiter. Es würde außerdem Gerichten zusätzliche Arbeit aufbürden, die diese wegen eines Mangels an Ressourcen aber nicht stemmen könnten.

Weiters sollen laut dem Vorschlag für die Richtlinie anfechtungsrelevante Sachverhalte durch Mindeststandards vereinheitlicht sowie die Anfechtbarkeit bei Verfahren für Kleinstunternehmen stark eingeschränkt werden, schreibt der KSV. Auch das ginge jedoch zulasten der Gläubiger, denn gerade bei kleinen Unternehmen mit kaum werthaltigem, körperlichem Vermögen würden solche Anfechtungsansprüche oft den einzig relevanten Wert darstellen.

Der KSV plädiert daher dafür, die Definition von Kleinstunternehmen zu überdenken. Man habe eine entsprechende Stellungnahme an die EU-Kommission und an die Österreichische Insolvenzrechts-Reformkommission übermittelt.

mehr aus Wirtschaft

27 Prozent weniger Baubewilligungen

Milliardär Kretinsky steigt ins Stahlgeschäft ein

Schärfere Regeln für Shein aus China

ÖBB: Trotz Fahrgastrekord Ergebniseinbruch

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen