Ehe: "Ein Vertrag, der Rechte und Pflichten auslöst"
LINZ. OÖN-Immobilientag: Alles Wissenswerte über Heiraten, Scheiden, Erben – Lebenspartner sind rechtlich oft im Nachteil.
Die Themen Kaufen, Schenken und Vererben von Immobilien sowie die Finanzierung betreffen die meisten Menschen in ihrem Leben. Umso wichtiger ist, dass sowohl das Rechtliche als auch das Finanzielle passt. Aus diesem Grund haben die OÖNachrichten gemeinsam mit der oberösterreichischen Notariatskammer gestern zum dritten Mal den Immobilientag veranstaltet.
"Wir bemerken in unseren Beratungsgesprächen, dass den Menschen bei Kauf- und Übergabeverträgen grundlegende Informationen fehlen", sagte Friedrich Jank, Präsident der oö. Notariatskammer. Daher sei es wichtig, aufzuklären. Rund 100 Besucher nutzten die Gelegenheit und kamen in die Linzer Promenaden Galerien, um den drei Expertenvorträgen zu lauschen und den zehn Notaren persönlich Fragen zu stellen. Außerdem konnte man online dabei sein.
- Der Immobilientag zum Nachschauen:
In der ersten Gesprächsrunde, die vom stv. Chefredakteur Dietmar Mascher moderiert wurde, wurde über Familien- sowie Erbrecht informiert. Eine Ehe sei ein Vertrag und löse Rechte und Pflichten aus, sagte die Mediatorin und Familienrechtsexpertin Katharina Sagerer-Foric. In Bezug auf das Vermögen gelte in Österreich das Prinzip der Gütertrennung. Eine Regelung vorab sei in vielen Fällen sinnvoll: "Wenn zum Beispiel die Eltern dem frisch verheirateten Paar eine Immobilie oder ein Grundstück schenken, sollten vertragliche Regelungen getroffen werden, damit im Falle einer Scheidung alle Vermögenswerte in jener Familie bleiben, aus der sie kommen."
Das Familienvermögen könne auch durch einen Ehevertrag abgesichert werden, sagt Notarin Birgit Wittmann: "Auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot, das im Grundbuch eingetragen wird, kann helfen, etwa wenn die Eltern ein Wohnrecht haben." Erwerbe ein Paar gemeinsam eine Eigentumswohnung, könne diese einem oder beiden zu gleichen Teilen gehören. "Hat einer mehr investiert, ist es gut, dies vertraglich festzulegen."
Was passiert mit den Schulden, etwa bei einem gemeinsam aufgenommenen Kredit, im Fall einer Scheidung? "Normalerweise werden die Schulden aufgeteilt, im Außenverhältnis haften beide", sagt Petra Leupold vom Institut für Zivilprozessrecht an der JKU. "Im Innenverhältnis kann gerichtlich aber etwas anderes vereinbart werden, etwa, dass einer zum Hauptschuldner und einer zum Ausfallsbürgen bestimmt wird."
"Wenn der Erblasser kein Testament erstellt hat, nicht das gesamte Vermögen vom Testament erfasst ist oder der Erbe bereits verstorben oder erbunwürdig ist oder das Erbe nicht annimmt, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen", sagt Notarin Birgit Mohr. Es gebe ein Erbrecht der nahen Angehörigen sowie der Ehegatten. Beispielsweise bekommt ein Ehepartner ein, die Kinder zwei Drittel.
Lebenspartner im Nachteil
Gibt es ein Testament, hat der Ehepartner trotzdem immer einen Pflichtteilsanspruch: "Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Anspruchs und richtet sich nur auf Geld, nicht auf Sachen."
Ehe und eingetragene Partnerschaft seien einander im Erbrecht gleichgestellt. Bei einer Lebensgemeinschaft gebe es große Unterschiede: "Lebenspartner haben lediglich ein außerordentliches gesetzliches Erbrecht, an die Lebensgemeinschaft werden zudem strenge Anforderungen gestellt", sagt Mohr. Im Gegensatz zu Ehepartnern könnten sie keinen Unterhaltsanspruch gegen die Erben durchsetzen und haben auch keinen Anspruch auf eine Witwenpension.
Umfrage
Wofür interessierten sich die Besucher beim Immobilientag in Linz? Die OÖNachrichten mischten sich unters Publikum.
„Ich habe ein Haus und ein Grundstück. Das auf drei Kinder aufzuteilen, ist nicht leicht. Das niederschwellige Angebot beim Immotag hilft.“
Viktor Trautwein, Dietach
„Alles war interessant. Schlau gemacht habe ich mich übers Erben, weil das sehr wichtig ist, wenn man nicht mit dem Partner verheiratet ist.“
Anita Gschiel, Linz
„Ich habe vor, demnächst ein Testament zu machen, und mich informiert. Beim Immotag bin ich zum ersten Mal. Der Eindruck ist sehr positiv.“
Reinhold Klei, Linz
„Es gefällt mir gut hier, es ist sehr professionell. Alles, was sich rund ums Erben dreht, finde ich spannend. Ich habe mir viele Infos holen können.“
Thomas Lampersberger, Linz
„Wir sind wegen einer Hausübergabe hier und sprechen mit einem Notar. Wir hoffen, offene Fragen zu klären.“
Gustav Huemer und Gabriele Gusenbauer, Sankt Agatha
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