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AK kritisiert das teure Geschäft mit der Liebe

Von Elisabeth Prechtl, 13. August 2019, 00:04 Uhr
AK kritisiert das teure Geschäft mit der Liebe
Viele suchen das Glück im Internet. (cbx)

LINZ. Werden Kündigungsfristen übersehen, verlängert sich die Mitgliedschaft bei Parship & Co. automatisch.

Alle elf Minuten verliebt sich ein Single. Eine Erfolgsquote von 38 Prozent. Und Singles mit Niveau – damit lockt die Online-Partnervermittlung "Parship" Kunden. Bei "Elitepartner" soll die Erfolgsquote bei 42 Prozent liegen.

Beim Geschäft mit den einsamen Herzen häuften sich in den vergangenen Jahren aber auch die Beschwerden: "Wir verzeichnen vor allem Anfragen zu zwei Themen. Einerseits einen überhöhten Wertersatz beim Rücktritt vom Vertrag", sagt Rainer Fasoli, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer (AK) Linz. Andererseits würden sich Konsumenten beschweren, dass ihr Vertrag sich automatisch und zu teuren Konditionen verlängere, wenn sie nicht binnen einer bestimmten Frist kündigen würden. Laut Gesetzgeber ist dies nur dann möglich, wenn Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Frist auf die automatische Verlängerung hingewiesen werden. Die Partnervermittlungen erledigen das per E-Mail.

Vertrag immer genau lesen

Die Art wird von der AK kritisiert: In die E-Mail werde ein Link eingefügt, die Information bekämen Kunden, wenn sie in ihr Profil einsteigen. "Die Infos sollten in der Mail zu finden sein", sagt Fasoli.

Übersehen Kunden die Kündigungsfrist, werde ein Vielfaches des ursprünglich vereinbarten Mitgliedsbeitrags verlangt: Eine Kundin schloss einen Vertrag über 134 Euro für sechs Monate und hätte nach automatischer Verlängerung um zwölf Monate 538 Euro zahlen müssen. Wer einen Vertrag abschließt, dem rät Fasoli, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau zu lesen. Kunden könnten den Vertrag auch gleich nach Abschluss kündigen. Bestehe Bedarf, könne ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Gute Chancen haben Konsumenten, falls ihnen infolge des Rücktritts vom Vertrag binnen 14 Tagen ein überhöhter Ersatz berechnet wurde: Parship verlangte, abhängig von der Anzahl der zustande gekommenen Kontakte, bis zu 75 Prozent des Jahresmitgliedsbeitrags zurück.

Nach einer Klage der AK entschied der Oberste Gerichtshof, dass Partnervermittlungen den Abgeltungsbetrag nur aliquot im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtlaufzeit berechnen dürfen: Tritt ein Kunde nach zehn Tagen zurück, muss er ein Drittel des Monatsbeitrags bezahlen. Wer zu viel gezahlt hat, kann das Geld 30 Jahre zurückfordern. Auf ooe.konsumentenschutz.at gibt es Musterbriefe, die an die Partnervermittler geschickt werden können.

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Autorin
Elisabeth Prechtl
Redakteurin Wirtschaft
Elisabeth Prechtl

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15  Kommentare
15  Kommentare
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Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 13.08.2019 12:39

bei der vielen Werbung trifts anscheinen sehr viele die nur zahlen 😉

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voecklamalus (1.503 Kommentare)
am 13.08.2019 12:25

Die letzten Jahre wurden immer Missstände bei Hendlfleisch, Faschiertem und Grillerspezialitäten aufgezeigt.

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 13.08.2019 10:31

Ein paar hundert EUR pro Jahr, was ist daran teuer?

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Bergonzi (4.578 Kommentare)
am 13.08.2019 08:56

genau dafür ist die AK zu gebrauchen, aber was hat das mit Arbeiter zu tun???

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Selten (13.716 Kommentare)
am 13.08.2019 08:44

Dass sich Verträge verlängern, ist nicht ungewöhnlich, wie jeder weiß, der zB eine Mitgliedschaft bei ARBÖ oder ÖAMTC oder einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Es gäbe wichtigere Dinge, die die AK thematisieren könnte:

Der Preis von Papierprodukten ist nicht vergleichbar, da unterschiedlichste Packungsgrößen verkauft werden und offenbar kein Stückpreis oder Preis pro Gewichtseinheit vorgeschrieben ist.

Im Restaurant bleibt man im unklaren, woher die verarbeiteten Produkte stammen. Kauft man Trockenfrüchte, ebenso.

Preisauszeichnung ist in vielen Supermärkten nur teilweise gesetzeskonform etc.

Warum startet die AK nicht eine Aufklärungskampagne, damit die Leute endlich die AGB lesen, wenn sie einen Vertrag eingehen und bietet dazu Hilfestellung bei Unklarheiten???

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amha (11.322 Kommentare)
am 13.08.2019 18:09

Die AK sieht sich offensichtlich als Vertretung der ganz Dummen! Als Vertretung jener welche unfähig sind, Verträge sinnerfassend zu lesen. Bezahlen darf diese Entwicklungshilfe jeder Arbeitnehmer.

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Orlando2312 (22.321 Kommentare)
am 13.08.2019 08:07

Aber geh, wo parship doch eh ununterbrochen Kunden verliert und sich drüber freut, weil......

Ich parshippe nicht. Mein Frau erlaubt mir das nicht.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 13.08.2019 08:57

und wie schauts mit Haslingerhof aus darfst da auch nicht allein hin,
dann ist das bedenklich

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spacer (1.513 Kommentare)
am 13.08.2019 18:58

Beim Haslingerhof kann man auch nur essen 😁😁😁

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Biene1 (9.532 Kommentare)
am 13.08.2019 08:59

Es ist gut bei diesen Themen auf die Frau zu hören, sonst denkt sie womöglich du bekommst Zuviel Taschengeld und kürzt es!

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 13.08.2019 10:32

Zwingt dich deine Frau zu Tinder? 🏃‍♀️ 🏃‍♂️

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sydney6 (631 Kommentare)
am 13.08.2019 06:51

Das ist immer und überall so, wenn die Kündigungsfrist übersehen wird! Wozu brauchts da eine Schlagzeile???

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Dschibril (230 Kommentare)
am 13.08.2019 08:17

Und wenn es bei Paarship passiert - wie mir wegen Schlamperei: die sind sehr sehr kulant!!!

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 13.08.2019 10:35

Dazu muss man aber Eigeninitiative zeigen und dort höflich die Sachlage erklären. Leider werden von der AK vorwiegend Vorgangsweisen mit der Brechstange und weniger diese höflichen und durchaus praxistauglichen Wege aufgezeigt.

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soling (7.432 Kommentare)
am 13.08.2019 08:24

Sommerloch !?

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