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U-Ausschuss: Antrag auf Handy-Löschverbot vertagt

Von nachrichten.at/apa, 19. Oktober 2021, 17:45 Uhr

WIEN. Vorerst keinen Erfolg hatten die NEOS mit ihrem Vorstoß, das Vernichten, Beschädigen und Unterdrücken von Beweismitteln im Rahmen von Untersuchungsausschüssen unter Strafe zu stellen.

Der Antrag darauf wurde am Dienstag im Justizausschuss mit Regierungsmehrheit vertagt. ÖVP und Grüne erachten laut Parlamentskorrespondenz die Beweismittel-Definition für zu unbestimmt. NEOS, SPÖ und FPÖ konnten diese Bedenken nicht nachvollziehen.

Der baldige Beschluss des Handy-Löschverbotes wäre nötig, damit im neuen Untersuchungsausschuss zur ÖVP-Inseratenaffäre Beweismittel nicht unterdrückt werden können, betonte Justizsprecher Johannes Margreiter. NEOS wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken von Beweismitteln in U-Ausschüssen genauso strafbar wird wie es in Gerichtsverfahren der Fall ist.

"Strafrechtliche Blackbox"

Die Definition der Beweismittel in dem Antrag sei so weit, dass man gar nicht mehr wissen würde, ob man relevante Beweismittel lösche. Damit würde man den U-Ausschuss ein Stück mehr zu einer "strafrechtlichen Blackbox" machen, erklärte Christian Stocker, warum die ÖVP für die Vertagung war. Die Grünen stünden dem Anliegen zwar positiv gegenüber, unterstrich Georg Bürstmayr. Aber auch er hält eine vertiefende Diskussion für nötig, weil es eine "Bestimmtheit des Objekts" brauche.

Margreiter hält diese Argumentation für eine "Scheindiskussion". Auch aus Sicht von SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim ist die Intention des Antrags sehr klar und eindeutig. Die FPÖ würde laut Harald Stefan ebenfalls dem NEOS-Antrag zustimmen.

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Im Vorfeld des neuen Minderheits-U-Ausschusses gab es bereits Aufregung über vermeintliche Löschpläne im Kanzleramt. Am Donnerstag deponierte die SPÖ die Befürchtung, dass mit einer breitflächigen Löschung von E-Mails die Arbeit des U-Ausschusses behindert werden solle. Das Kanzleramt widersprach (es handle sich nur um eine Konsolidierung) - und ÖVP und Grüne beschlossen im Nationalratsplenum umgehend eine Entschließung. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte, wie insbesondere den zuletzt eingesetzten Untersuchungsausschuss, die notwendigen Akten- und Datenbestände, etwa in Sicherungskopien, aufbewahrt werden.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 20.10.2021 07:53

Nur ein kleiner Schritt in Richtung "Big brother is watching you".

Wenn ein Abgeordneter und/oder Regierungsmitglied im Verdacht steht, etwas Ungesetzliches getan zu haben, soll ihm, soweit vorhanden, die Immunität entzogen werden und er soll vor Gericht gestellt werden.
Abgeordnete sind nicht ausgebildet im Befragen um Unregelmäßigkeiten aufzuklären. Mir ist der Untersuchungsausschuss suspekt. Wir wählen die Abgeordneten, damit sie sie die Gesetze machen, nicht damit sie sich auf unsere Kosten profilieren.

Das sage ich nicht, weil mir Kurz leid täte. Wenn ein Kanzler so naiv ist, dass er nicht weiß, dass Geschriebenes jederzeit von jemandem gelesen werden kann, für den es nicht bestimmt ist, dann kann er auch nicht die Verantwortung für einen Staat übernehmen.

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supercat (5.328 Kommentare)
am 19.10.2021 19:14

hoffentlich halten sich ausnahmslos alle Neos Parteimitglieder an ihren Vorschlag.

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( Kommentare)
am 19.10.2021 18:27

Türkis/ÖVP/Kurz-Truppe für Aufklärung - Der Witz des Tages!

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